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Autor Thema: Häufig gestellte Fragen - Solar  (Gelesen 3170 mal)
H.-P. Ambros
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Architekt AKRP
Dipl.Ingenieur
Dipl. Wirt.-Inf.
KfW-Sachverst.


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« am: 11. Juni 2009, 13:37:40 »

Gefördert werden Anlagen mit Flachkollektoren, Vakuumröhrenkollektoren, Speicherkollektoren und Luftkollektoren. Die Anlagen müssen, mit Ausnahme von Speicherund Luftkollektoren, mit einem geeigneten Funktionskontrollgerät bzw. einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein. Bei Vakuumröhrenkollektoren ab 20 m² oder Flachkollektoren ab 30 m² ist mindestens ein Wärmemengenzähler im Kollektorkreislauf erforderlich.

Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und / oder Raumheizung können nur gefördert werden, wenn der Solarkollektor unter Testbedingungen einen jährlichen Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/m² bei einem solaren Deckungsanteil von 40% (Standort Würzburg) erbringt. Außerdem muss der Kollektor die Kriterien des Umweltzeichens RAL-UZ 73 (Stand 2004) erfüllen.

Nach Nummer 8.1 der Förderrichtlinien ist ab dem 01.01. 2010 für Solarkollektoren, die mit einer Flüssigkeit als Wärmeträgermedium betrieben werden, eine Zertifizierung nach dem europäische Prüfzeichen Solar Keymark erforderlich. Maßgeblich für die Anwendbarkeit dieser Vorschrift ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA.

Die Einhaltung dieser Voraussetzungen weist der Hersteller gegenüber dem BAFA nach. Das BAFA führt eine Liste der aktuell förderfähigen Kollektoren und Anlagen. Es wird den Antragstellern empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt.

Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwassererwärmung und Raumheizung müssen eine Mindestkollektorfläche von 9 m² bei einem Einsatz von Flachkollektoren und 7 m² bei Vakuumröhrenkollektoren haben und mit einem ausreichenden Wärmespeicher für die Heizung ausgestattet sein. Als Pufferspeicher sind mindestens folgende Wärmespeichervolumina pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche erforderlich:

    * 40 Liter (bei Flachkollektoren)
    * 50 Liter (bei Vakuumröhrenkollektoren)

Diese Angaben beziehen sich auf Wasser als Wärmespeichermedium. Bei Verwendung anderer Speichermedien ist bei der Antragstellung nachzuweisen, dass mit dem gewählten Speichervolumen eine vergleichbare Mindestspeicherkapazität erreicht wird.

Nicht gefördert werden

    * Eigenbauanlagen und Prototypen. Als Prototyp gelten grundsätzlich Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind
    * Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen gebraucht erworbenen Anlagenteilen.


Hier hier angeführten FAQ stellen nur einen Ausschnitt dar.

Die vollständigen Informationen ggf. auch aktualisiert sind hier zu finden:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/faq/index.html

Quelle: BAFA, Eschborn
« Letzte Änderung: 28. Januar 2010, 17:31:05 von H.-P. Ambros »
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