H.-P. Ambros
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Architekt AKRP Dipl.Ingenieur Dipl. Wirt.-Inf. KfW-Sachverst.
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« am: 25. September 2009, 22:26:36 » |
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Bauherren wie auch Immobilienkäufer brauchen eine Reihe von Versicherungen, um ihr Eigen- tum, ihre Mitmenschen, Helfer und sich selbst zu schützen. Dazu zählen die Bauleistungsver- sicherung, die Wohngebäudeversicherung und verschiedene Haftpfichtversicherungen, die unter- schiedliche Haftpfichtrisiken in unterschiedlichen Stadien der Grundstücksnutzung abdecken. Hier sind zu nennen: die Grundstücks-, die Bauherren-, die Haus- und die Gewässerhaftpfichtversi- cherung. Sinnvoll sind unter Umständen auch eine Bauhelferversicherung und eine Glasversicherung. Der Umfang des versicherten Risikos ist vertraglich festzulegen, typischer Weise jedoch werden folgende Risiken abgedeckt: DIE BAULEISTUNGSVERSICHERUNG Jeder Bauherr sollte für seinen Neubau eine so genannte Bauleistungsversicherung abschließen. Sie gilt für die gesamte Bauzeit und sichert alle während der Bauzeit auftretenden unvorhergese- henen Sachschäden am Bauwerk ab. Ursache können ungewöhnliche Witterungsverhältnisse und Naturereignisse sein. Zerstört zum Beispiel ein Sturm die Dachkonstruktion, oder wird der Keller während eines Wolkenbruchs trotz angemessener Sicherungsmaßnahmen überschwemmt, dann zahlt die Bauleistungsversicherung die Schäden. Auch wenn Unbekannte den frischen Estrich beschädigen oder die neu geweißten Wände besprühen und verschmieren, wenn Diebe bereits eingebaute Wasserhähne oder Waschbecken aus dem unvollendeten Haus stehlen, dann springt die Versicherung ein. Die Bauleistungsversicherung bezahlt nicht nur die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, sondern sie erstattet auch die Aufräumkosten. Nicht versichert sind andererseits der Verlust oder die Zerstörung von Handwerkszeug und Baugeräten, von Baubuden, Gerüsten und Fahrzeugen aller Art.
DIE WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG Das eigene Haus ist die wertvollste Investition im Leben der meisten Menschen. Um das Heim zu schützen, ist eine Gebäudeversicherung für jeden Hausbesitzer dringend zu empfehlen. Bis 1994 waren Gebäudeversicherungen in manchen Bundesländern Pficht, meist in Form einer Brandversi- cherung. Heute sind alle Hausbesitzer von dieser Versicherungspficht entbunden und für die Sicherung ihres Besitzes selbst verantwortlich. Allerdings verlangen manche fnanzierende Banken eine Gebäudeversicherung vom Eigentümer – und das ist auch sinnvoll. Die verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst in der Regel alle Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost entstehen, oder durch Sturm und Hagel. Neben dem eigentlichen Schaden fnanziert die Versicherung im Schadensfall auch die nötigen Aufräumarbeiten sowie eventuell nötige Abbrüche beschädigter Bauteile. Schäden, die durch Hoch- wasser oder Überschwemmung durch Rückstau oder Erdrutsche entstehen, müssen in der Regel zusätzlich versichert werden.
DIE GLASVERSICHERUNG Moderne Häuser haben große Glasfächen. Und wenn eine Scheibe bricht, dann wird die Reparatur meist sehr teuer. Deshalb empfehlt sich für vorsichtige Bauherren eine Glasversicherung. Sie deckt Schäden an Fenstern und Glastüren ab, aber auch an Glasvitrinen oder im Wintergarten, an der Duschkabine. Auch das zerplatzte Cerankochfeld wird ersetzt, ebenso wie die beschädigten Abde- ckungen der Sonnenkollektoren.
DIE BAUHERRENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Die Bauherrenhaftpficht schützt den Bauherrn während der gesamten Bauzeit gegen auf Gesetz beruhenden Schadensersatzansprüchen Dritter. Stürzen zum Beispiel Kinder, die unbefugt die Baustelle betreten, während des Spielens in den mangelhaft abgesicherten Keller, dann regelt die Bauherrenhaftpficht die Ansprüche. Der Bauherr ist auch gegen Schadensersatzansprüche ver- sichert, falls beispielsweise die Handwerker die Baustelle nur ungenügend sichern oder der Architekt die Baustelle nicht ausreichend überwacht und deshalb jemand zu Schaden kommt. Mitversichert sind in der Regel auch Schäden, die eventuell am Nachbargrundstück entstehen. Die Bauherrenhaftpficht bietet individuellen Versicherungsschutz nach den Bedürfnissen des Bauherrn. Versichert ist immer der Bauherr für ein konkretes Bauvorhaben. Der Beitrag der Bauher- renhaftpfichtversicherung richtet sich nach Art und Umfang des Bauvorhabens. Die Versicherer bieten unterschiedliche Deckungssummen an. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Bauherr das Bauvorhaben durch Fachleute ausführen lässt (Fremdausführungsklausel). Das Risiko bei Eigenleis- tungen muss zusätzlich versichert werden. Die Bauherrenhaftpfichtversicherung wird für die Dauer der Bauzeit abgeschlossen. Für Fertighäuser sind dies sechs Monate, beim konventionellen Hausbau maximal zwei Jahre. Dauert das Bauvor- haben wider Erwarten länger, dann kann diese Haftpfichtversicherung verlängert werden. Oft ist das Risiko, das eine Grundstückshaftpficht abdeckt, in der Bauherrenhaftpficht prämienfrei mit enthalten. Übrigens: Verursacht der beauftragte Bauunternehmer auf der Baustelle Schäden, dann haftet er auch dafür. In der Regel hat ein Bauunternehmen dafür eine eigene Betriebshaftpfichtversicherung. Kluge Bauherren lassen sich diese vor Vertragsabschluss zeigen!
DIE BAUHELFERVERSICHERUNG Bauarbeiten in eigener Regie sind in der Bauherrenhaftpficht nicht eingeschlossen. Deshalb muss jeder, der in Eigenhilfe baut, Freunde und Familienmitglieder zusätzlich mit einer so genannten Bauhelferversicherung schützen.
DIE HAUS- UND GRUNDSTÜCKSBESITZERHAFTPFLICHT Haus- oder Grundstücksbesitzer haben viele Pfichten. Sie müssen zum Beispiel im Winter Schnee räumen und Glatteis beseitigen. Außerdem haben sie eine Beleuchtungs- und Instandhal- tungspficht für ihr Grundstück. Ihre Haftungspficht ist nicht zu unterschätzen: Wer bezahlt zum Beispiel, wenn ein Passant vor der Haustür stürzt, oder wenn sich ein Dachziegel löst und den Zeitungsträger verletzt? Wer trägt die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt oder sogar eventuelle Invaliditätsansprüche? Für all diese Fälle empfehlt sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpficht- versicherung. Diese braucht man allerdings nicht, wenn man das eigene Einfamilienhaus auch selbst bewohnt und eine private Haftpfichtversicherung hat. Dann sind diese Schäden nämlich in der privaten Haftpfichtversicherung eingeschlossen.
DIE GEWÄSSERHAFTPFLICHT Sie deckt das Risiko, das von Anlagen ausgeht, in denen gewässerschädliche Stoffe gelagert sind. Hauptrisiko sind alte Öltanks. Gelangt auslaufendes Heizöl in Gewässer, sind die Beseitigungskosten in aller Regel immens.
Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.
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