H.-P. Ambros
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Architekt AKRP Dipl.Ingenieur Dipl. Wirt.-Inf. KfW-Sachverst.
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« am: 10. Juni 2009, 18:59:42 » |
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Berlin
Förderbestimmungen des Landes Berlin für 2009 (Stand: 30.01.2009)
Berlin hat die Förderung selbst genutzten Wohneigentums für Privatpersonen durch Landesmittel bereits im Jahr 2004 bis auf weiteres eingestellt. Das betrifft alle möglichen Formen, also sowohl Neubau und Ersterwerb als auch den Erwerb von vorhandenem Wohnraum aus dem Bestand und die Neuschaffung von Wohnraum durch Um- oder Ausbau.
Die Wohneigentumsbildung in Berlin wird aber weiterhin durch die entsprechenden Programme der KfW Förderbank, insbesondere das KfW-Wohneigentumsprogramm, unterstützt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Investitionsbank Berlin, Bundesallee 210, 10719 Berlin, Tel: 030/2125-0, Mail: info@ibb.de, Postanschrift: Investitionsbank Berlin, 10702 Berlin.
Quelle: vzbv, Berlin
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