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Autor Thema: Höhe der Deckungssumme für Rechtschutzversicherung  (Gelesen 3144 mal)
fliegerfrank
Gast
« am: 24. September 2010, 20:54:01 »

Hallo,

gibt es Erfahrungswerte für die Höhe der Deckungssumme für die Rechtschutzversicherung bei anstehendem Grundstückskauf und Hausbau?

Vielen Dank für die Unterstützung

Frank
« Letzte Änderung: 24. September 2010, 20:55:43 von fliegerfrank »
H.-P. Ambros
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Architekt AKRP
Dipl.Ingenieur
Dipl. Wirt.-Inf.
KfW-Sachverst.


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« Antworten #1 am: 24. September 2010, 22:37:44 »

Hallo Frank
Für den Hausbau ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung mit einer BAULEISTUNGSVERSICHERUNG kombiniert interessant.
Eine Rechtsschutzversicherung schließt oft den Hausbau aus.
Einen Testbericht Rechtsschutzversicherung gibt es von der Stiftung Warentest.

Gängige Vertragsarten


Verkehrs-Rechtsschutz,
Fahrer-Rechtsschutz,
Privat-Rechtsschutz für Selbständige,
Privat-/Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige,
Privat-/Berufs-/Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige,
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
 
Versichert sind je nach Vertragsart

    * Durchsetzung eigener Schadenersatzforderungen
    * individuales Arbeitsrecht
    * Streitigkeiten als Mieter oder Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden
    * Vertragsangelegenheiten
    * steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten vor Finanzgerichten
    * Sozialgerichtsverfahren
    * verkehrsrechtliche Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden/-gerichten
    * Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren
    * Strafrecht: Verteidigung gegen den Vorwurf von fahrlässigem Verhalten
    * Ordnungswidrigkeiten
    * Beratung im Familien- und Erbrecht

Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise in diesen Fällen

    * Familien- und Erbrecht (nur erste Beratung versichert)
    * Hausbau, Baufinanzierung, Grundstückskauf/-verkauf
    * Abwehr von Schadenersatzansprüchen (über Haftpflichtversicherung versichert)
    * innere Unruhen, Streik, Aussperrung
    * Streitigkeiten vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen
    * bei Streitigkeiten vor Abschluss der Versicherung oder innerhalb der vereinbarten Wartezeit
    * Spiel- und Wettverträge, Termin- und Spekulationsgeschäfte
    * vorsätzliche Straftaten
    * kollektives Arbeits- und Dienstrecht
    * selbstständige Tätigkeit (nur über § 24 oder § 28 ARB versichert)

 
Worauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen

Kleingedrucktes hat oft eine große Wirkung. Deshalb sollten Sie genau hinschauen. Was drinstehen sollte, sagen wir Ihnen hier:

    * Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf rechtliche Interessen außerhalb Europas.
    * Deckungssummen:
      - allgemein mind. 250.000 Euro
      - weltweit mind. 25.000 Euro
      - für Kaution mind. 100.000 Euro
      - für Kaution weltweit mind. 100.000 Euro
    * Stichentscheid: Verneint die Gesellschaft den Versicherungsschutz wegen fehlender Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit, kann der Versicherungsnehmer bei Meinungsverschiedenheiten einen Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers beauftragen. Dieser gibt eine Stellungnahme über die Sach- und Rechtslage ab.
    * Ereignis-Theorie: Als Eintritt des Versicherungsfalles gilt der Zeitpunkt, in dem das geschützte Rechtsgut beeinträchtigt wird.
    * Mediation im Familien- und Erbrecht ist mitversichert.
    * Kapitalanlegerklagen gelten als mitversichert.
    *  Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Versicherungsombudsmann e.V..

Quelle: Bund der Versicherten e. V.

Gruß
Hans-Peter Ambros
« Letzte Änderung: 24. September 2010, 22:47:15 von H.-P. Ambros »
fliegerfrank
Gast
« Antworten #2 am: 25. September 2010, 10:08:05 »

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Viele Grüße
Frank

 
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