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Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: Pleamak am 29. Oktober 2017, 18:13:46

Titel: Unklare Angaben Bauvertrag
Beitrag von: Pleamak am 29. Oktober 2017, 18:13:46
Hallo grüßt euch, Uwe mein Name, neues Mitglied in der Runde.
Bei mir steht die Unterzeichnung des Bauvertrages für unser Massivhaus bevor, ich bräuchte bei manchen Punkten mal etwas fachkundigere Hilfe von euch.
Konkret geht es darum:

  • Der Fertigstellungstermin wurde von der Baufirma nur als ungefähre Angabe schriftlich festgehalten - gibt es keine Möglichkeit einen fixen Termin auszumachen? Was ist wenn sich die Fertigstellung deutlich verzögert? Bin ich dann im Nachteil da nur ein ungefähres Datum angegeben wurde?
  • Der Zahlungsplan sieht insgesamt vier recht hohe Abschläge vor - das kommt mir Spanisch vor, sollte sich der nicht am Baufortschritt orientieren?
  • Ich konnte keine Einheitspreisliste für zusätzliche Arbeiten finden, steht mir diese zu/darf ich sie verlangen?
  • Empfehlt ihr Preisgleitklauseln zu vereinbaren?


Wenn mir die ein oder andere Frage beantwortet werden kann ist mir schon geholfen!
Guten Wochenstart..

Uwe
Titel: Re: Unklare Angaben Bauvertrag
Beitrag von: biberbau am 30. Oktober 2017, 17:16:54
Herzlich willkommen Uwe bei uns im heimeligen Forum  :cof:

Also die ein oder andere Frage von dir kann ich mit Sicherheit beantworten, da brauchste dir keine Sorgen machen.
Ansonsten finden sich hier sicher auch noch andere Bauherren die weiterhelfen können, ich weiß dass sich hier ein paar tummeln die schon mit Baufirmen beim Hausbau zusammengearbeitet haben.
Evtl meldet sich Manfred hier auch mal wieder zu Wort, der hat da Ahnung.

Zu deiner ersten Frage:

Leider kommt es des Öfteren vor dass Baufirmen nur ungefähre Angaben zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin machen.
Du solltest auf dein Recht bestehen feste Termin im Vertrag aufzunehmen, für den Fall dass jene nicht eingehalten werden sollte dein Bauvertrag Strafen vorsehen.
Das klingt vielleicht harsch, allerdings vermeidest du so eventuelle Streitigkeiten während der Bauphase.

Zu deiner zweiten Frage zitiere ich folgendem Beitrag zur Thematik Zahlungsintervalle:

"Mehr als drei Viertel der von Verbraucherverbänden befragten Verbraucher gaben an, finanziell in Vorleistung gegangen zu sein. Das heißt: Sie haben für Baumaterialien oder Leistungen gezahlt, die noch nicht geliefert bzw. erbracht worden waren. Damit waren sie dem Bauträger oder –unternehmen gegenüber unangemessen benachteiligt. Der Bauvertrag sollte deshalb einen Zahlungsplan enthalten, der sich am jeweiligen Baufortschritt orientiert. Bei Verträgen mit Bauträgern wurden in vielen Fällen nicht die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung eingehalten."
(Quelle: https://www.massivhaus-zentrum.de/bauvertrag.php)

Rein rechtlich gesehen müssen Abschlagszahlungen nicht in den Bauvertrag aufgenommen werden, stellen jedoch für beide Parteien eine gewisse Sicherheit dar.
Als Kunde bezahlst du mit jedem Abschlag den Wertzuwachs der sich durch die Arbeiten des Bauunternehmens ergibt.

Das Bauunternehmen wiederum sichert sich so gegen Zahlungsausfälle ab.

Grundsätzlich bezahlst du also nur wenn ein Bauabschnitt fertiggestellt ist, wie hoch diese Abschläge aussehen bzw in welchem Intervall sie gezahlt werden sollen ist individuell, ohne Bauvertrag kann ich jedoch keine genaueren Angaben dazu machen.


Bei deiner dritten Frage gebe ich dir mal einen Link zu dem passenden Gesetzestext mit:


VOB/B § 2

https://dejure.org/gesetze/VOB-B/2.html


Und zu deiner letzten Frage folgendes:

Eine Preisgleitklausel wird häufig dann vereinbart wenn die Kosten zur Herstellung des Produkts während einer langen Bauphase, wie dem Hausbau, stark schwanken können.
Ich zitiere hierzu jedoch:

"Da Preisgleitklauseln inflationsfördernd wirken können, ist in Deutschland grundsätzlich die Verwendung von Preisgleitklauseln verboten. Davon sieht das Gesetz aber gewisse Ausnahmen vor, die unterschiedlich geregelt werden können."

(https://de.wikipedia.org/wiki/Preisgleitklausel)

Stahl zum Beispiel unterliegt dieser Ausnahme.
Also vorher genau nachhaken welche Baustoffe in deinem Vertrag darunter fallen und gegenprüfen ob jene der Ausnahme unterliegen.
Titel: Re: Unklare Angaben Bauvertrag
Beitrag von: MarcoPeterson am 16. März 2018, 13:16:17
Guten Tag!

Also nachdem ich leider auch kein wirklicher Fachmann auf diesem Gebiet bin, würde ich dir einfach den Tipp geben, dass du dich zu diesem Zweck am besten an einen professionellen Anwalt wendest, der sich dieses Problems entsprechend annimmst.

Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich dir sagen, dass du dort unter http://www.rechtsanwalt-galka.de/verwaltungsrecht.html (http://www.rechtsanwalt-galka.de/verwaltungsrecht.html) einen sehr guten und professionellen Anwalt findest, der dich kompetent berät und das Beste für dich herausholt.

Dieser zeigt dir auch auf, falls gewisse Klauseln im Bauvertrag abgeändert oder optimiert werden sollten.