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Vor dem Bau => Fördermöglichkeiten => Thema gestartet von: Elektron am 15. März 2013, 20:10:08

Titel: Hauserweiterung durch KfW151 förderbar?
Beitrag von: Elektron am 15. März 2013, 20:10:08
Unser altbau soll erweitert werden und im gleichen Zuge energetisch saniert. Dabei sollen:


welche von diesen Aktionen kann durch KfW Programm 151 "Energieeffizient Sanieren" finanzieren lassen.

Weiter: Wir haben aktuell nur eine Ofenheizung + Elektroheizkörper. Diese sollen durch eine

ersetzt werden. Wird durch KfW151 nur die neue Heizungsanlage oder auch die Bodenheizung finanziert? Wird die Bodenheizung in den neu angebauten Gebäude auch gefördert?
Titel: Re:Hauserweiterung durch KfW151 förderbar?
Beitrag von: parcus am 15. März 2013, 22:19:28
KFW 152 steht für Einzelmaßnahmen.
d.h. die Baugenehmigung muss vor 1995 sein.

dann gibt es pro Wohneinheit bis zu 50.000,-€ zu derzeit 1%,
welche kombinierbar mit dem KfW 159 zum altersgerechten Umbau sind.
Auch pro Wohneinheit bis zu 50.000,-€ zu derzeit 1%.

Achtung für die Fenster gilt, das der U-Wert der Wand kleiner als 0,95 sein muss.
Auch ist die oberste Geschossdecke, bzw. das Dach zu berücksichtigen, denn die Wärme steigt im Gebäude auf.

Die Heizungsverteilung gehört zur Heizung dazu.

Bei den Anträgen helfe ich Ihnen gerne  ;)
Titel: Re:Hauserweiterung durch KfW151 förderbar?
Beitrag von: Elektron am 16. März 2013, 09:12:59
Ich frage mich z.Z. wieso Sie auf meine Frage mit KfW151 NICHT eingegangen sind - sondern KfW152 vorgeschlagen haben. Ist KfW152 in irgendeiner Form KfW151 vorzuziehen?
Für mich ist auch noch unklar, ob neue Fenster - die vorher nicht existierten - durch KfW 151 (sei es auch durch KfW152) gefördert wird.

Ähnliche Frage stellt sich für mich z.B. für die Gebäudeausßenhülle - diese soll auch erneuert werden. Auch hier gibt es neue Wände (Hausausbau). Wird die Dämmung der alten, oder auch der neuen Wände gefördert  :? :? :?
Titel: Re:Hauserweiterung durch KfW151 förderbar?
Beitrag von: parcus am 16. März 2013, 11:24:11
für das Programm 151 müssen Sie KfW-Effizienzhaus-Niveau erreichen.
was mit den von Ihnen genannten Maßnahmen bislang nicht möglich ist.

ich würde Ihnen empfehlen, eine BAFA geförderte Vorort-Energie-Beratung machen zu lassen.
denn diese muss als Variante eine mögliche Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus-Niveau aufzeigen.

insbesondere sehen Sie dann die Kosten- / Nutzenrechnung  ;)

begrifflich ist zwischen dem Bauen und Sanieren zu unterscheiden.
ein paar neue Wände machen keinen Neubau. ggf. würde sich aber aus der Flächenrelation ergeben,
dass Sie die Fassade inkl. Dach/oberste Geschossdecke ohnehin zumindest auf Stand der EnEV bringen müssen.

der Rest wird vom KfW-Sachverständigen abhängen.
Titel: Re:Hauserweiterung durch KfW151 förderbar?
Beitrag von: Elektron am 16. März 2013, 21:43:39
Danke für die Antwort.

Es sind natürlich mehr Maßnahmen in Planung als in der Frage geschildert. Ich hatte nur zu den Punkten in der Frage noch eine Frage...

Mit Erweiterung des Gebäudes ist bei uns gemeint, dass wir ein OG auf das EG draufbauen.

Danke in jedem Fall für Ihre Antwort. Ich habe verstanden, dass meine Anfrage im einzelfall entschieden wird und daher eine individuelle Betrachtung notwendig ist.

Zum Vorschlag  der Energie Beratung: Mein Verständnis war, dass für die Antragstellung von Kfw151 eine Beurteilung durch ein Energieberater eh notwendig ist - meinten Sie diese "Beurteilung" oder ist eine Energie Beratung nochmals was anderes?
Titel: Re:Hauserweiterung durch KfW151 förderbar?
Beitrag von: parcus am 17. März 2013, 10:43:40
Ein Energieberater wäre einfach der erste Schritt und sie haben eine Kostenschätzung zu den einzelnen Maßnahmen.
Es geht weder um die Beurteilung noch die Beratung, auch muss ein Energieberater noch lange kein Fachplaner sein.
Je nach Bundesland halten die Ingenieurkammern Listen bereit, in denen die Fachplaner für Wärmeschutz aufgeführt sind.
Was bei Ihnen auch ggf. von Baugenehmigungsverfahren abhängt.

Die EnEV muss mit der damit verbundenen Bauphysik, also Feuchteschutz, Hitzeschutz, Lüftungskonzept von einem Fachplaner gerechnet werden.
Hier sind ebenso die erneuerbaren Energien wie Solarthermie und ggf. die Heizlast nach DIN zu berechnen.
Natürlich muss dann zusätzlich ein KfW Haus erreicht werden und die Werte in dem Antrag beziffert werden.
Später müssen diese nochmals bestätigt werden.

Soweit ich es derzeit ersehe, könnte ich mir vorstellen, dass der Planer alles als Sanierung darstellen kann.
Denken Sie auch daran, dass sie ggf. die 4.000,-€ Zuschuss für die Begleitung der Maßnahme bekommen.
Titel: Re: Hauserweiterung durch KfW151 förderbar?
Beitrag von: burgfischhammer am 04. Januar 2018, 11:28:02
Hört sich echt gut an, was ihr da alles vorhabt.