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Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: parcus am 11. März 2011, 09:32:46

Titel: Verhandlungs- und Besprechungsprotokollen
Beitrag von: parcus am 11. März 2011, 09:32:46
Der Bauvertrag ist ein Langzeit- und Rahmenvertrag. Er wird ständig fortgeschrieben, zum Beispiel durch Terminanpassungen, Nachtragsaufträge usw. Dabei stellt sich die Frage der rechtlichen Bedeutung von Verhandlungs- und Baubesprechungsprotokollen. Ist eine Vertragspartei mit dem Ergebnis der Verhandlung nicht einverstanden, versucht sie mitunter, durch Hinweis auf die fehlende Vollmacht ihres Gesprächsteilnehmers sich von dem Ergebnis der Verhandlung zu lösen. Das wird nach der neuen BGH-Rechtsprechung zur Bedeutung von derartigen Protokollen nur noch selten Erfolg haben. Denn der BGH behandelt derartige Protokolle wie kaufmännische Bestätigungsschreiben. Nach dem Erhalt eines solchen Protokolls muss die Vertragspartei dem Inhalt umgehend widersprechen, anderenfalls muss sie ihn gegen sich gelten lassen.

BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 186/09 (Luz)

Quelle: ibr