Förderung von Solarkollektoranlagen Stand 06.2009
Forum-Hausbau: Ihre kostenlose Bauherrenhilfe im Netz

Förderung von Solarkollektoranlagen Stand 06.2009

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline parcus

  • *****
  • 1422
  • 252
    • Profil anzeigen
Förderung von Solarkollektoranlagen Stand 06.2009
« am: 11. Juni 2009, 13:54:40 »
Förderung von Solarkollektoranlagen
Antragsverfahren


Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden (Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird.

Achtung: Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind ab dem 1.10.2009 hiervon abweichend vor Vorhabensbeginn zu stellen.

Es wird den Antragstellern empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt. Nähere Informationen hierzu finden Sie nebenstehend.

Die Antragstellung ist unter Verwendung des vorgeschriebenen aktuellen Antragsformulars und des Formulars der Fachunternehmererklärung vorzunehmen (siehe nebenstehend). Die Verwendung veralteter Antragsformulare ist nicht zulässig.

Eine Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn die folgenden Unterlagen vollständig eingereicht werden:

    * Der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen Formular)
    * Die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen Formular)
    * Die Rechnung (in Kopie)

Bitte beachten: Unaufgefordert eingereichte Originalunterlagen werden nicht zurückgesandt!

Bei der Eigenmontage einer Solarkollektoranlage und einer besonders effizienten Solarkollektorpumpe kann die Fachunternehmererklärung vom Antragsteller ausgefüllt und unterschrieben werden.

Basisförderung von Solarkollektoranlagen

Hinweis: Für Anlagen, die auf Gebäuden errichtet werden, bei denen ab dem 01. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, verringern sich die unten genannten Basisförderbeträge um 25 %.
1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Basisförderung 60 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 Euro je Anlage.
2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 105 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Folgende Mindestbruttokollektorflächen und Wärmespeichervolumina pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) sind erforderlich:

    * Bei Vakuumröhrenkollektoren: mind. 7,0 m² und mind. 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
    * Bei Flachkollektoren: mind. 9,0 m² und mind. 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche wird für die ersten 40 m² 105 Euro je m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.
3. Erweiterung von Solarkollektoranlagen

Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche.

Bonusförderungen

Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit den folgenden Bonus-Förderungen bezuschusst werden:
Kesseltauschbonus

Die Errichtung von  Solarkollektoranlagen wird zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern gleichzeitig  der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird. Dieser Bonus wird auch bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² gewährt.

Der Bonus beträgt bei der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 750 Euro und in der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur alleinigen Warmwasserbereitung 375 Euro. Diese Förderung ist bis zum 31.12.2009 (Tag der Antragstellung) befristet.

Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn der Kesseltausch in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage vorgenommen wird. Ein bloßer Kesseltausch ohne Errichtung einer Solarkollektoranlage ist nicht förderfähig.

Gleichzeitigkeit von Kesseltausch und Installation der Solarkollektoranlage: Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Inbetriebnahmedaten der Solarkollektoranlage und des Kesseltausches zu beachten. Innerhalb dieser sechsmonatigen Frist muss der Antrag gestellt werden.

Der Bonus für den Kesseltausch muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation des Brennwertkessels ist durch Rechung der Fachfirma nachzuweisen.

Der Kesseltauschbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus (siehe unten) kumulierbar.
Kombinationsbonus

Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solaranlage (siehe oben) kann ein Bonus von 750 Euro gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage (gemäß Nr. 11.2 der Förderrichtlinie) oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage (gemäß 11.3.1 der Förderrichtlinie) errichtet wird.

Gleichzeitigkeit der Maßnahmen: Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Inbetriebnahmedaten der beiden Maßnahmen zu beachten. Innerhalb dieser sechsmonatigen Frist muss der Antrag gestellt werden. Für beide Maßnahmen ist ein separater Antrag zu stellen.

Der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus (siehe unten) kumulierbar.
Effizienzbonus

Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) kann mit einem Effizienzbonus gefördert werden.

Dies gilt auch bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m².

Voraussetzung für die Gewährung des Effizienzbonus ist, dass die Solaranlage auf einem Gebäude errichtet wird, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat und dies durch einen Energiebedarfsausweis nachgewiesen wird (s .u.).

Effizient im Sinne der Förderrichtlinien sind Gebäude, die die Anforderungen an den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust oder -transferkoeffizienten (HT´) bei Wohngebäuden nach § 3 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Tabelle 1, bei Nichtwohngebäuden nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 Tabelle 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils geltenden Fassung Stufe 1: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 nicht überschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mindestens 30 % unterschreiten oder Stufe 2: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 um mindestens 30 % unterschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mindestens 45 % unterschreiten.

Die Systemeinbindung soll nach Maßgabe des Energieausweises auf der Grundlage des Energiebedarfs erfolgen. Außerdem wird der Effizienzbonus nur dann gewährt, wenn der hydraulische Abgleich sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage vorgenommen wurde.

Die Höhe der Förderung (Basisförderung plus Effizienzbonus) beträgt bei Stufe 1 das 1,5-fache und bei Stufe 2 das Zweifache der Basisförderung für die Solarkollektoranlage.

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:

    * Energieausweis auf der Basis des Energiebedarfs nach EnEV 2007 oder Energiebedarfsausweis nach § 13 der EnEV 2002 oder EnEV 2004
    * Nachweis über den hydraulischen Abgleich und die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage. Dieser Nachweis ist in dem Formular der Fachunternehmererklärung zu erbringen.

Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen

Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, so kann pro Pumpe ein Bonus von 50 Euro gewährt werden.

Als besonders effiziente Solarkollektorpumpen gelten Pumpen in permanent erregter EC-Motor Bauweise oder Pumpen, die ausschließlich aus Strom aus einem fotovoltaischen Modul versorgt werden, das über keinen Netzanschluss verfügt.

Der Bonus für die Solarkollektorpumpe muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation der Solarkollektorpumpe ist durch Rechung der Fachfirma nachzuweisen und ist in der Fachunternehmererklärung aufzuführen.
Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen

Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Umwälzpumpe eingebaut, so kann pro Heizungsanlage ein Bonus von 200 Euro bewilligt werden.

Die Umwälzpumpe muss Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das mit voreinstellbaren Thermostatventilen an den Heizkörpern und ggf. mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist.

Als besonders effiziente Umwälzpumpen gelten Pumpen, die die Bedingungen des freiwilligen Energielabels der Klasse A der Pumpenhersteller erfüllen. Ein Nachweis über den gemäß VOB/C –- DIN 18 380 durchgeführten hydraulischen Abgleich ist mit dem Formular der Fachunternehmererklärung zu erbringen.

Der Bonus für die besonders effiziente Umwälzpumpe muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation der besonders effizienten Umwälzpumpe ist durch Rechnung der Fachfirma nachzuweisen und ist in der Fachunternehmererklärung aufzuführen.

Liste mit den förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen

Liste der Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse A und Solarpumpen in EC-Bauweise

Quelle: BAFA, Eschborn
« Letzte Änderung: 28. Januar 2010, 17:41:02 von H.-P. Ambros »

Offline parcus

  • *****
  • 1422
  • 252
    • Profil anzeigen
Re: Förderung von Solarkollektoranlagen Stand 01.2010
« Antwort #1 am: 28. Januar 2010, 17:40:13 »
Förderung von Solarkollektoranlagen
Antragsverfahren


Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden (Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird.

Achtung: Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind ab dem 01.10.2009 hiervon abweichend vor Vorhabensbeginn zu stellen. Ein vorheriger Antrag muss nur bei Vorhaben gestellt werden, bei denen der Vorhabensbeginn nach dem 1. Oktober 2009 liegt.

Es wird den Antragstellern empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt. Nähere Informationen hierzu finden Sie nebenstehend.

Die Antragstellung ist unter Verwendung des vorgeschriebenen aktuellen Antragsformulars und des Formulars der Fachunternehmererklärung vorzunehmen (siehe nebenstehend). Die Verwendung veralteter Antragsformulare ist nicht zulässig.

Eine Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn die folgenden Unterlagen vollständig eingereicht werden:

    * Der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen Formular)
    * Die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen Formular)
    * Die Rechnung (in Kopie)

Bitte beachten: Unaufgefordert eingereichte Originalunterlagen werden nicht zurückgesandt!

Bei der Eigenmontage einer Solarkollektoranlage und einer besonders effizienten Solarkollektorpumpe kann die Fachunternehmererklärung vom Antragsteller ausgefüllt und unterschrieben werden.
Basisförderung von Solarkollektoranlagen

Hinweis: Für Anlagen, die auf Gebäuden errichtet werden, bei denen ab dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, verringern sich die unten genannten Basisförderbeträge um 25 %.
1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Basisförderung 60 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 Euro je Anlage.
2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 105 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Folgende Mindestbruttokollektorflächen und Wärmespeichervolumina pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) sind erforderlich:

    * Bei Vakuumröhrenkollektoren: mind. 7,0 m² und mind. 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
    * Bei Flachkollektoren: mind. 9,0 m² und mind. 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche wird für die ersten 40 m² 105 Euro je m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.
3. Erweiterung von Solarkollektoranlagen

Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche.
Bonusförderungen

Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit den folgenden Bonus-Förderungen bezuschusst werden:
Kesseltauschbonus

Die Errichtung von  Solarkollektoranlagen wird zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern gleichzeitig der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird. Dieser Bonus wird auch bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² gewährt.

Der Bonus beträgt bei der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 750 Euro und in der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur alleinigen Warmwasserbereitung 375 Euro. Diese Förderung ist bis zum 31.12.2009 (Tag der Antragstellung) befristet.

Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn der Kesseltausch in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage vorgenommen wird. Ein bloßer Kesseltausch ohne Errichtung einer Solarkollektoranlage ist nicht förderfähig.

Gleichzeitigkeit von Kesseltausch und Installation der Solarkollektoranlage: Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Inbetriebnahmedaten der Solarkollektoranlage und des Kesseltausches zu beachten. Innerhalb dieser sechsmonatigen Frist muss der Antrag gestellt werden.

Der Bonus für den Kesseltausch muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation des Brennwertkessels ist durch Rechung der Fachfirma nachzuweisen.

Der Kesseltauschbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus (siehe unten) kumulierbar.
Kombinationsbonus

Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solaranlage (siehe oben) kann ein Bonus von 750 Euro gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage (gemäß Nr. 11.2 der Förderrichtlinie) oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage (gemäß 11.3.1 der Förderrichtlinie) errichtet wird.

Gleichzeitigkeit der Maßnahmen: Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Inbetriebnahmedaten der beiden Maßnahmen zu beachten. Innerhalb dieser sechsmonatigen Frist muss der Antrag gestellt werden. Für beide Maßnahmen ist ein separater Antrag zu stellen.

Der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus (siehe unten) kumulierbar.
Effizienzbonus

Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) kann mit einem Effizienzbonus gefördert werden.

Dies gilt auch bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m².

Voraussetzung für die Gewährung des Effizienzbonus ist, dass die Solaranlage auf einem Gebäude errichtet wird, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat und dies durch einen Energiebedarfsausweis nachgewiesen wird (s .u.).

Effizient im Sinne der Förderrichtlinien sind Gebäude, die die Anforderungen an den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust oder -transferkoeffizienten (HT´) bei Wohngebäuden nach § 3 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Tabelle 1, bei Nichtwohngebäuden nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 Tabelle 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils geltenden Fassung Stufe 1: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 nicht überschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mindestens 30 % unterschreiten oder Stufe 2: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 um mindestens 30 % unterschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mindestens 45 % unterschreiten.

Die Systemeinbindung soll nach Maßgabe des Energieausweises auf der Grundlage des Energiebedarfs erfolgen. Außerdem wird der Effizienzbonus nur dann gewährt, wenn der hydraulische Abgleich sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage vorgenommen wurde.

Die Höhe der Förderung (Basisförderung plus Effizienzbonus) beträgt bei Stufe 1 das 1,5-fache und bei Stufe 2 das Zweifache der Basisförderung für die Solarkollektoranlage.

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:

    * Energieausweis auf der Basis des Energiebedarfs nach EnEV 2007 oder Energiebedarfsausweis nach § 13 der EnEV 2002 oder EnEV 2004
    * Nachweis über den hydraulischen Abgleich und die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage. Dieser Nachweis ist in dem Formular der Fachunternehmererklärung zu erbringen.

Zur Beurteilung der Frage, ob ein Gebäude effizient ist, gelten bis zur Anpassung der Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms die Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007). Die strengeren Anforderungen der EnEV 2009 im Hinblick auf die Gewährung des Effizienzbonus (Transmissionswärmekoeffizient HT´) werden vorerst nicht zugrunde gelegt.
Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen

Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, so kann pro Pumpe ein Bonus von 50 Euro gewährt werden.

Als besonders effiziente Solarkollektorpumpen gelten Pumpen in permanent erregter EC-Motor Bauweise oder Pumpen, die ausschließlich aus Strom aus einem fotovoltaischen Modul versorgt werden, das über keinen Netzanschluss verfügt.

Der Bonus für die Solarkollektorpumpe muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation der Solarkollektorpumpe ist durch Rechung der Fachfirma nachzuweisen und ist in der Fachunternehmererklärung aufzuführen.
Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen

Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Umwälzpumpe eingebaut, so kann pro Heizungsanlage ein Bonus von 200 Euro bewilligt werden.

Die Umwälzpumpe muss Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das mit voreinstellbaren Thermostatventilen an den Heizkörpern und ggf. mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist.

Als besonders effiziente Umwälzpumpen gelten Pumpen, die die Bedingungen des freiwilligen Energielabels der Klasse A der Pumpenhersteller erfüllen. Ein Nachweis über den gemäß VOB/C –- DIN 18 380 durchgeführten hydraulischen Abgleich ist mit dem Formular der Fachunternehmererklärung zu erbringen.

Der Bonus für die besonders effiziente Umwälzpumpe muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation der besonders effizienten Umwälzpumpe ist durch Rechnung der Fachfirma nachzuweisen und ist in der Fachunternehmererklärung aufzuführen.
Innovationsförderung

Erläuterungen zu den besonderen Fördertatbeständen werden unter der Rubrik Innovationsförderung aufgeführt.
Übersicht Basis- ,Bonus- und Innovationsförderung MAP (pdf 31 KByte)

Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien (pdf 224 KByte)
Liste mit den förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen (pdf 289 KByte)
Liste der Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse A und Solarpumpen in EC-Bauweise (pdf 246 KByte)

Quelle: BAFA Stand 01.2010
« Letzte Änderung: 28. Januar 2010, 17:58:28 von H.-P. Ambros »