Dachüberstand bei Sanierung und WDSV
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Dachüberstand bei Sanierung und WDSV

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Dachüberstand bei Sanierung und WDSV
« am: 19. Februar 2010, 10:37:21 »
Hallo,

ein paar Fragen
wie hoch müssen die Dachüberstände bei einem 2-1/2 stöckigen Haus mindestens sein (nach dem Aufbringen des WDSV)
Wie hoch ist der Aufwand der Aufsparrung und Verlängerung eines Daches zum Trauf? Bzw. was kann man hier für den Meter Trauflänge überschlägig annehmen?

Gibt es Vorschriften, die Dämmung der Aussenwand nicht bis ans Erdreich laufen zu lassen?
In vielen Fällen endet die etwa 30 - 50 cm vor dem Erdboden?
Es gibt doch sicherlich Schutz gegen aufsteigene Feuchtigkeiten.

Im Voraus vielen Dank für die Antworten.

Offline parcus

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Re: Dachüberstand bei Sanierung und WDSV
« Antwort #1 am: 19. Februar 2010, 11:50:26 »
Hallo,

für die EnEV zählen die Außenwände der beheizten Räume.
Also wenn z.B. der Keller ungeheizt ist, dann nur bis zur Kellerdecke.
Darunter kann dann die Perimeterdämmung ansetzen. Natürlich kann man
auch bis zum Boden gehen, dort aber Perimeterdämmung einsetzen.
Es ist nicht immer ein Absatz in der Fassade gewünscht, bzw. ist auch so noch
eine Verbesserung der Dämmung gegeben.


Quelle: EnergieAgentur.NRW

Wenn ein Bebauungsplan, keine Traufüberstände des Daches vorgibt, dann ist man hier frei.
Oft ist auch der Ortgang schwerer zu verlängern.

Um zu dem Aufwand etwas sagen zu können, wäre ein Foto hilfreich.  :geek:

lg H.-P. Ambros