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Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: parcus am 13. Juni 2013, 09:09:04

Titel: Heizungsbauer muss Wärmebedarfsberechnung sorgfältig prüfen
Beitrag von: parcus am 13. Juni 2013, 09:09:04
Dem OLG Jena zufolge hat der Heizungsbauer die Wärmebedarfsberechnung des Fachplaners überschlägig zu überprüfen und gegebenenfalls Bedenken anzumelden. Da Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen nur als Gesamtanlage funktionieren, wenn die Auslegung richtig ist, muss der Auftragnehmer in jedem Fall die Unterlagen des Auftraggebers einer sorgfältigen Prüfung unterziehen, da die Anlage sonst auch bei handwerklich einwandfreier Ausführung für den späteren Gebrauch untauglich sein kann. Überzogene Anforderungen dürfen allerdings nicht gestellt werden.

OLG Jena, Urteil vom 20.02.2012 - 9 U 506/11

Quelle: ibr