Weitere Fördermittel (Stand: 1.04.2009)
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Offline parcus

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Weitere Fördermittel (Stand: 1.04.2009)
« am: 10. Juni 2009, 22:52:17 »

Weitere Fördermittel (Stand: 1.04.2009)

Neben den Mitteln zur Wohnraumförderung der Länder und der KfW Förderbank stellt der Staat weitere Fördermittel und Vergünstigungen bereit. Immer breiteren Raum nehmen dabei das Energiesparen und die Nutzung erneuerbare Energien ein. Daher möchten wir auf den folgenden Seiten auf einige direkte und indirekte Förderangebote aus diesem Bereich hinweisen.

I. Energieberatung der Verbraucherzentralen
Die Grundlage jeder Entscheidung beim Bau oder Kauf eines Hauses sind solide Informationen. Wichtig für den Verbraucher ist es daher zunächst, sich Kenntnisse über die energetische Situation seines (zukünftigen) Hauses, über den Einsatz erneuerbarer Energien und über Energiesparmöglicheiten zu verschaffen. Dabei hilft schon seit über 30 Jahren kompetent und unabhängig die Energieberatung der Verbraucherzentralen. Heute sind bundesweit insgesamt rund 300 Berater im Einsatz. Bei Bedarf kann die Beratung auch direkt beim Verbraucher zuhause stattfinden. Hauptziele der Beratung sind Klimaschutz und Ressourcenschonung. Die Energieberatung der Verbraucherzentralen wird vom Bundeswirtschaftminsterium finanziell unterstützt, so dass für den Ratsuchenden nur geringe Kosten anfallen.

II. "Marktanreizprogramm" zur Förderung der erneuerbaren Energien
Steigende Kosten für Öl und Gas, aber auch der Umweltschutz, lassen viele Häuslebauer über Alternativen zum herkömmlichen Heizkessel nachdenken. Der Staat hilft dabei, indem er die entstehenden Mehrkosten durch Fördermittel zumindest teilweise ausgleicht. So zahlt der Bund im so genannten "Marktanreizprogramm" zur Förderung der erneuerbaren Energien u. a. Zuschüsse für solarthermische Anlagen, bei denen aus Sonnenenergie Wärme für die Brauchwasserversorgung oder Raumheizung gewonnen wird (Solarkollektoranlagen). Außerdem wird die Errichtung von Biomasseanlagen finanziell unterstützt, bei denen Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz unter Einhaltung anspruchsvoller Emissionsgrenzwerte zur Wärmegewinnung verbrannt wird, sowie effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.

III. Förderung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung

Konventionelle Heizungen dienen nur dazu, Wärme für die Räume und die Wasserversorgung zu liefern. In Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird dagegen neben der Nutzwärme auch noch elektrischer Strom erzeugt. Durch diese Kopplung kann die eingesetzte Energie sehr viel effizienter genutzt werden als bei der herkömmlichen Wärme- und Stromerzeugung in getrennten Anlagen. Bei kleineren KWK-Einheiten werden oftmals Motoren oder auch kleine Gasturbinen eingesetzt, die zur Gruppe der Blockheizkraftwerke gehören. Sie können einzelne Wohnungen, Gebäude oder auch Gebäudegruppen mit Wärme und Strom versorgen. Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung werden auf vielfältige Weise gefördert. So zahlt der Bund direkte Zuschüsse für den Erwerb kleinerer Anlagen im "Impulsprogramm Mini-KWK-Anlagen" des Bundesumweltministeriums. Auch Darlehen und Zuschüsse der KfW Förderbank kommen in Betracht. Zusätzlich unterstützt wird der Betrieb einer KWK-Anlage durch eine gesetzlich festgelegte Vergütung, die der Netzbetreiber für den eingespeisten Strom zahlen muss, und durch die Möglichkeit, die Energiesteuer auf die eingesetzten Brennstoffe erstattet zu bekommen.

Quelle: vzbv, Berlin