Hallo Frank,
je nach Bodendurchlässigkeit bzw. Versickerungsfähigkeit (Kf-Wert) , muß mit 8-20 % Flächenbedarf für die Mulde im Verhältnis zur angeschlossenen Fläche gerechnet werden. Der maximale Wasserspiegel in einer nicht eingezäunten Mulde sollte 30 cm nicht überschreiten.
Vor dem Bau einer Versickerungsanlage muss ferner die Höhe des Grundwassers bekannt sein, da eine Versickerungsstrecke von mindestens 1 m bis zum höchsten Grundwasserspiegel gewährleistet sein muß.
Achtung, manche Bundesländer kennen auch im privaten Wohnungsbau Grenzwerte für genehmigungsfreie Anlagen. (Wassermenge, Bodenzone,... )
Viele Grüße
H.-P. Ambros