Muss der Statiker ein Baugrundgutachten einholen (lassen) ?
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Muss der Statiker ein Baugrundgutachten einholen (lassen) ?

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Offline parcus

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Muss der Statiker ein Baugrundgutachten einholen (lassen) ?
« am: 06. September 2012, 08:04:49 »
Es ist nicht Sache des Statikers, sondern des Architekten, ein Baugrundgutachten einzuholen oder seitens des Bauherrn einholen zu lassen. Weicht der Statiker allerdings von den Werten des Baugrundgutachtens ab, obwohl kein anders lautendes Baugrundgutachten vorliegt und weist er nicht auf die Notwendigkeit eines solchen Gutachtens hin, haftet er dem Bauherrn dem OLG Jena zufolge auf Schadensersatz.

OLG Jena, Urteil vom 27.07.2011 - 7 U 937/10; BGH, 09.08.2012 - VII ZR 181/11 (NZB zurückgewiesen)

Quelle: ibr