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Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: parcus am 06. Juni 2013, 13:00:03

Titel: Architekt muss Fachplanung koordinieren/integrieren
Beitrag von: parcus am 06. Juni 2013, 13:00:03
BGB §§ 280, 281, 634 Nr. 4
1. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist ein stetiger Austausch zwischen Objektplaner und TGA-Planer erforderlich.*)
2. Der TGA-Planer hat als Spezialist die fachspezifischen Gefahren der von ihm geplanten Einrichtungen abzuschätzen und ihnen durch gezielte Maßnahmen entgegen zu wirken. Hierzu hat er die Ausführungspläne des Architekten kritisch im Hinblick auf seine fachspezifischen Anforderungen zu bewerten und darauf zu achten, dass diese Anforderungen berücksichtigt werden. Der Objektplaner hat seinerseits die Fachleistungen zu koordinieren und in seine Planung zu integrieren.*)
3. TGA-Planer und Objektplaner haften für Planungsfehler als Gesamtschuldner, weil ihr Zusammenwirken notwendig ist, um eine Grundlage für die Ausführung des Bauwerks zu schaffen.*)

Quelle: ibr | OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2012 - 5 U 162/11