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Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: parcus am 11. März 2011, 09:36:00

Titel: Abrechnung des gekündigten Werkvertrags
Beitrag von: parcus am 11. März 2011, 09:36:00
Wieder einmal hat sich der Bundesgerichtshof mit der Abrechnung eines frei gekündigten Werkvertrags befasst. Dabei hat er bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen auf einen immer wieder vorkommenden Fehler aufmerksam gemacht: Die Vergütung bemisst sich nicht nach den vereinbarten Zahlungsmodalitäten, wie etwa Ratenzahlungen. Maßgebend ist der Betrag, der dem auf die erbrachten Leistungen entfallenden Teil der vereinbarten Vergütung entspricht.

BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 133/10 (Schmitz)

Quelle: ibr