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Nachrichten - stoffeli

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Baugenehmigung / Behördengänge / Re:Angebot unklar
« am: 16. April 2013, 10:38:16 »
Danke für die Antwort.
Ja, richtig: die Wandstärken sind unterschiedlich (36 Massivbau, 30 Holz). Allerdings war der Fensterbauer vor Ort und hat die Wandstärke gemessen (sowohl beim Massiv- als auch Holzbau).
Ich finde man sollte davon ausgehen können dass die Fenster (incl. Montage) konsistent angeboten werden und nicht so, dass die einen Fenster (welche 6 Monate früher eingebaut wurden) eine Laibung von ca. 7cm aufweisen und die anderen, welche zwei Meter daneben eingebaut werden kein Laibung aufweisen. Natürlich müsste dies vom Architekten im Angebot gesehen werden, allerdings kann man doch auch erwarten, dass der Fensterlieferant entsprechend mit denkt und konsistente Angebote abgibt.

Planung und Ausschreiben durch Architekten wurde gemacht.

Ich gebe Dir recht, schlussendlich zählt was im Angebot steht. Allerdings ist dort aus meiner Sicht auch etwas Spiel-/Interpretationsraum vorhanden weil das Angebot, wie beschrieben, nicht ganz klar verfasst wurde.


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Baugenehmigung / Behördengänge / Angebot unklar
« am: 15. April 2013, 22:43:27 »
Hallo zusammen

Folgende Situation:
Wir haben bei unserem Haus auf zwei Seiten mit An/Umbauarbeiten begonnen.

Anbau 1 (Nordseite) ist ein Steinbau und praktisch abgeschlossen. U.a. sind die Fenster eingebaut,
welche aussen eine Leibung von 7cm aufweisen (ab Rolladenführschiene). Dies war so vorgesehen und gefällt uns auch so.

Bei Anbau 2 (Holzbau, Süd/Ostseite) haben wir beim selben Fensterlieferanten nun wieder Fenster bestellt, welche vor kurzem geliefert und eingebaut wurden. Nun haben wir festgestellt, dass diese Fenster Bündig zur Aussenfassade montiert wurden (also keine Leibung). Die nachträgliche Prüfung des Angebots zeigt, dass die Breite des Rollladenkastens falsch angegeben wurde, so dass ein Einbau mit entsprechender Leibung nicht möglich war ohne innen einen zusätzlichen Aufbau (Lattung) vorzunehmen. Dies wurde weder von uns noch von unserem Architekten (er prüft jeweils die Angebote vor der Unterschrift) nicht bemerkt. Ich muss aber dazu sagen, dass aus meiner Sicht das Angebot unklar/irreführend ist, da dieses Mass nicht klar ersichtlich ist:
- Das Mass ist ohne Zeichnung angegeben, wobei nicht die übliche(?) Massangabe Breite x Höhe sondern Höhe x Breite verwendet wurde.
- Man kann zwar die Breite ableiten, wenn man die Vermassung der Höhe aus einer anderen Ansicht dazu zieht (auf einer anderen Seite).

Ich bin grundsätzlich der Ansicht, dass man als Kunde davon ausgehen können muss, dass ein Fachgeschäft, welches an einem Haus Fenster liefert (z.B. zwei Angebote zeitlich getrennt), die Angebote so verfasst werden, dass man als Laie (wir) davon ausgehen kann, dass die Fenster jeweils konsistent eingebaut werden können (so dass wir aussen identische Leibungen sehen).

Wie seht ihr das?
Gibt’s da Verhandlungsspielraum? Oder gilt der Vertrag absolut, auch wenn unklar formuliert/dargestellt und nicht gemäss den bereits eingebauten Fenstern von Anbau 1?

Gruss
Chris

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