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Vor dem Bau => Vor dem Bau - Allgemeine Fragen => Thema gestartet von: h0nIg am 22. April 2019, 20:58:03

Titel: Wohnfläche auf einmal nur noch Nutzfläche?
Beitrag von: h0nIg am 22. April 2019, 20:58:03
Hallo zusammen,

Wir möchten eine Immobilie in Baden-Württemberg erwerben, Kaufpreis nach erster Verhandlung 420.000 mit 150qm Wohnfläche / 550qm Grundstück aus Baujahr 1973. Zu der Wohnfläche kommt nochmal eine Garage und 80qm Nutzfläche mit 2,4m Höhe Rohbau und nicht ausgebautem Schwimmbad (das schreckt wohl viele ab...), d.h. nicht ausgebauter Raum.

Das Haus ist nach Stand erster Verhandlung sanierungsbedürftig

Nach der ersten Verhandlung (mit Mängeln oben, Schwager kommt aus der Baubranche und hat sie beurteilt) stellt sich bei der Einsicht in die Bauakte folgendes heraus:
Zwei Räume und der Dachstuhl wurden bei der Wohnfläche dazugezählt. Dies ist aber nicht zulässig ist da Wohnfläche ein Aufenthaltsraum ist und laut Landesbauordnung die Höhe von 2,3m für Aufenthaltsräume und 2,2m für Aufenthaltsräume im Dachrraum nicht eingehalten wird. Dadurch reduziert sich die Wohnfläche von 150qm auf 100qm und Nutzfläche ist logischerweise um 50qm höher. Zusätzlich hat die fehlende Höhe die Konsequenz, dass der Dachstuhl zwar ausgebaut ist aber nicht hätte zu Wohnraum ausgebaut werden dürfen. Im Normalfall ist so eine Nutzungsänderung ohne die Behörde möglich (verfahrensfrei), wenn die Regeln / das Gesetz eingehalten wird, aber da die Höhe eine Voraussetzung ist, ist es ein Dachausbau ohne Baugenehmigung. Bei der Einsicht in die Bauakte ist die Behörde darauf aufmerksam geworden und hat gemeint "jetzt müssen wir eigentlich aktiv werden", d.h. Nutzungsuntersagung / Bußgeld / Rückbau / ...

Bei dem Gespräch mit dem Makler, war dieser sehr überrascht und sagte, dass er dies nochmal mit dem Besitzer besprechen will. Hinweis: die Verhandlung über den Preis wird ebenfalls vom Makler gemacht. Im Gespräch wurde ein preislicher Gegenvorschlag gemacht, der Makler hatte eher gelacht.

Da wir ein enorm hohes Risiko eingehen (z.B. zwingende Aufstockung beim Dach anstelle von Dachisolierung / neue Ziegel), würde mich folgendes für die finale Verhandlung interessieren:


Über euer Feedback würde ich mich freuen.
Viele Grüße