Einzigartiges Landesgesetz wird am 1. Januar für Altbauten in BW wirksam
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Einzigartiges Landesgesetz wird am 1. Januar für Altbauten in BW wirksam

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Bundesweit einzigartiges Landesgesetz wird am 1. Januar für Altbauten wirksam

Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden Württemberg setzt auf nachhaltige Wärme
Hausbesitzer müssen neue Regelung beim Heizungstausch beachten. Mehr Wärmedämmung ist ersatzweise möglich.
Am 1. Januar 2010 wird ein bundesweit einzigartiges Landesgesetz für den Gebäudebestand wirksam. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in
Baden-Württemberg soll den Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung von älteren Häusern auf jeweils mindestens zehn Prozent erhöhen.
Die gesetzliche Regelung von Umweltministerin Tanja Gönner gilt bundesweit als Vorreiter in dem Bemühen, den Energiebedarf von bestehenden Häusern
nachhaltiger zu gestalten: Erneuerbare Energien als Standard im Altbaubereich ist das Ziel. Als Ersatz ist auch eine Wärmedämmung möglich. „Hausbe-
sitzer müssen das EWärmeG erfüllen, wenn ein Heizungstausch ansteht“, erklärt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministe-
riums.
Für Neubauten trat das Landesgesetz bereits 2008 in Kraft. Diese Vorgaben wurden 2009 durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
des Bundes abgelöst. Die Regelungen des Landesgesetzes für bestehende Gebäude bleiben jedoch weiter in Kraft. Der Bundesgesetzgeber hat diesen
Bereich für landesrechtliche Auflagen offen gelassen. Baden-Württemberg ist bisher das einzige Bundesland mit einer Landesregelung für ältere Häuser.
„Die Schlüsseltechnologie des neuen Gesetzes sind solarthermische Anlagen.
Sie liefern Warmwasser und können die Heizung unterstützen“, erklärt Dr. Volker Kienzlen von der landesweiten Klimaschutz- und Energieagentur Ba-
den-Württemberg (KEA). „Wenn eine solarthermische Anlage aus öffentlichrechtlichen, baulichen oder technischen Gründen nicht installiert werden kann,
entfallen die Vorschriften des Gesetzes ganz.“ Andere erneuerbare Energien müssen Hausbesitzer dann nicht mehr nutzen, auch ein Ersatz etwa durch
Wärmedämmung ist nicht nötig.
„Bei den meisten Häusern können Solarwärmeanlagen aber auf dem Dach installiert werden“, fügt Volker Kienzlen hinzu. „Ist das der Fall, gibt es mehre-
re Möglichkeiten, das Gesetz zu erfüllen.“ Bei der Solarthermie benötigen die Besitzer 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche,
um den 10 Prozent-Anteil zu erreichen. Hat ein Haus 150 Quadratmeter Wohnfläche, müssen sechs Quadratmeter installiert werden. „Eine Solarther-
mieanlage liefert in der heizungsfreien Zeit von Mai bis September so viel Warmwasser, dass der Heizkessel die meiste Zeit abgeschaltet werden kann“,
so Kienzlen.
Alternativen zur Solarwärme sind Holzheizungen, Wärmepumpen, Bioöl und Biogas. „Pelletkessel und Scheitholzkessel übertreffen die gesetzlichen Vor-
gaben“, sagt Claudia Rist von Zukunft Altbau. „Sie kommen auf 100 Prozent erneuerbare Energien.“ Würden sich die Eigentümer für Wärmepumpen ent-
scheiden, sei die Bedingung eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu einge-
setzter elektrischer Energie. Fällt die Wahl auf Bioöl oder Biogas, weisen die Eigentümer den Zehn Prozent-Anteil über die Brennstoffabrechnung nach.
Ersatzweise kommen auch Wärmeschutzmaßnahmen in Betracht. „Das gesamte Dach oder die Fassade sollte aber um 30 Prozent besser gedämmt
werden als die Anforderungen der Energieeinsparverordnung“, präzisiert Claudia Rist. Eine weitere „ersatzweise Erfüllung“, so das Gesetz, ist der An-
schluss an ein Wärmenetz mit Nah-/Fernwärme oder der Einsatz von MiniBlockheizkraftwerken. Belegt eine Photovoltaikanlage das Dach bereits kom-
plett, sind die Anforderungen ebenfalls erfüllt.
Experten empfehlen Hausbesitzern, frühzeitig qualifizierte Gebäudeenergieberater aus der Region hinzuzuziehen, wenn es ab 2010 um die Anschaffung
einer neuen Heizung geht. Energieberater können einschätzen, welche Heiztechnik für welches Haus am besten ist und ob sich eine Ersatzerfüllung durch
Wärmedämmung eher anbietet. Auch welche finanzielle Förderung von Bund, Land, Gemeinden und Energieversorgern winkt, wissen sie genau.
Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkei-
ten. Das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe
umgesetzt.

Quelle: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

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Baden-Württemberg: Zehn Prozent des Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien jetzt Pflicht

Neue Klimaschutzvorgaben für Wohngebäude: Beim Austausch einer Heizungsanlage müssen künftig zehn Prozent des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien gedeckt werden.

Beim Austausch einer Heizungsanlage in einem Wohngebäude müssen in Baden-Württemberg ab kommendem Jahr zehn Prozent des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien gedeckt werden. Darauf wies heute (29. Dezember 2009) das Umweltministerium in einer Mitteilung hin. Alternativ kann nach den zum 1. Januar 2010 greifenden Regelungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes durch eine verbesserte Wärmedämmung an Hausfassade oder Dach Energie eingespart und so der CO2-Ausstoß gesenkt werden. Mit den Neuregelungen wird der Klimaschutz im Land vorangebracht und ein wichtiger Impuls für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden gesetzt, so Umweltministerin Tanja Gönner. Außerdem sinken durch die Nutzung von Ökoenergien oder eine verbesserte Wärmedämmung die laufenden Kosten.

Etwaige höhere Investitionen könnten sich so über die Jahre ganz oder teilweise amortisieren. Zumal nach Einschätzung von Energieexperten mittel- bis langfristig bei den fossilen Energieträgern wie Öl und Gas mit weiteren Teuerungen gerechnet werden müsse. Zahlreiche Gasversorger hatten zum Jahresbeginn bereits erneut steigende Tarife angekündigt.

Der Gebäudesektor wurde bislang in die Anstrengungen, den Ausstoß der klimaschädlichen Treibhausgase zu senken, zu wenig einbezogen, so Umweltministerin Gönner. Dabei entfielen jährlich knapp 30 Prozent des Gesamtausstoßes von rund 70 Millionen Tonnen CO2 im Land auf das Konto Heizen und Warmwasserbereitung in Gebäuden. Das ist ein Löwenanteil. Vor allem bei den etwa 70 Prozent älteren Wohngebäuden könnten durch eine energetische Modernisierung bis zu 50 Prozent und mehr Energie eingespart werden. Durch eine Vielzahl attraktiver staatlicher Förderprogramme werde deshalb seit Jahren die Optimierung der Energiebilanz der eigenen vier Wände staatlich gefördert. Die energetische Modernisierung von Wohngebäuden komme dennoch bislang nur schleppend voran, so Gönner.

Es gibt einen erheblichen Modernisierungsstau. Jährlich werden in Baden-Württemberg schätzungsweise etwa 50.000 Heizungsanlagen erneuert. Immer noch zu häufig werde es beim Versagen der Heizungsanlage versäumt, die sich bietende Gelegenheit zu ergreifen und die Weichen in der Wärmeversorgung neu zu stellen.

Während in der Stromerzeugung der Anteil der erneuerbaren Energien auf zuletzt über 13 Prozent kletterte, decken die Ökoenergien zu nur 8,7 Prozent den Wärmebedarf im Land, erläuterte Umweltministerin Gönner. Bis 2020 soll nach dem Willen der Landesregierung ihr Anteil auf 16 Prozent gesteigert werden. Von den neuen gesetzlichen Regelungen erhofft sich die Ministerin einen weiteren Impuls für den Ausbau erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Holzpelletanlagen oder Erdwärmesonden und Wärmepumpen. Dabei lasse das Gesetz auch Ausnahmen zu.

So sind von den gesetzlichen Vorgaben beispielsweise Gebäude ausgenommen, bei denen aus technischen oder baulichen Gründen eine solarthermische Anlage nicht betrieben werden könnte. Auch der Denkmalschutz kann den neuen Pflichten entgegenstehen. Für Hausbesitzer in finanziell schwierigen Situationen gibt es außerdem eine Härtefallregelung. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld bis zu 50.000 beziehungsweise 100.000 Euro bestraft werden.

Quelle: Zukunft Altbau

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Auf den Zeitpunkt des Heizungsaustauschs kommt es an – nicht auf das Auftragsdatum
Landeswärmegesetz für erneuerbare Energien für Bestandsgebäude ab 2010 nun wirksam.
Bei der im Januar in Kraft getretenen zweiten Stufe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes
gilt der Zeitpunkt des Heizungsaustauschs und nicht die Auftragserteilung.