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Rohbau => Garage => Thema gestartet von: Seseatity am 30. November 2017, 19:00:04

Titel: Nachbar drohnt mit Unterlassungsklage aufgrund von neugebauter Garage
Beitrag von: Seseatity am 30. November 2017, 19:00:04
Grüßt euch zusammen!


Hätte nicht gedacht dass ich mich mal aus so einem Grund in einem Forum anmelden muss ehrlich gesagt....
Folgende Problematik:

Ich habe im Spätsommer eine Garage neben unser Haus gebaut, die gesetzlich vorgegebenen drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück selbstverständlich eingehalten, die Höhe beträgt 3,60m.
Jetzt, nach knapp drei Monaten kommt er auf mich zu und meint der Bau meiner Garage wäre rechtswidrig gewesen, sein Küchenfenster würde dadurch verdunkelt, außerdem nutze ich meine Garage auch zu anderen Zwecken als zum Parken des Autos und das gäbe ihm das Recht den Abriss meiner Garage zu verlangen.

Ganz ehrlich ich dachte erstmal der will mich veräppeln....
Nach drei Monaten plötzlich rumnörgeln und dann noch verlangen dass ich meine Garage wieder abreissen soll.
Ich habe alle gültigen Bestimmungen beachtet, daher dürfte mir doch theoretisch nichts geschehen?
Titel: Re: Nachbar drohnt mit Unterlassungsklage aufgrund von neugebauter Garage
Beitrag von: biberbau am 13. Dezember 2017, 16:08:13
Mh naja also für rechtliche Fragen solltest du dir vllt ein anderes Forum suchen, wir können dir auf solche Posts nur minimal Antwort geben, einfach weil das hier ein Bau- und kein Rechtsforum ist.

Da findest du im Netz mit Sicherheit passendere Ecken für.
Ich bin jetzt nicht der große Experte in Sachen Gesetz, kann allerdings zu deinem Fall speziell zumindest ein zwei Aussagen beisteuern die evtl weiterhelfen, jedoch ohne jegliche Gewähr versteht sich.


"Grundsätzlich darf eine Garage genehmigungsfrei an der Grundstücksgrenze errichtet werden, ohne dass dabei spezielle Abstände eingehalten werden müssten. Allerdings gilt das nur für diejenigen Garagen, die als Abstellplatz  für ein Kraftfahrzeug genutzt werden. Soll die Garage für andere Zwecke verwendet werden, ist immer eine Baugenehmigung nötig."
(Laut https://www.hausbauberater.de/nachbarrecht )


Das sagt eigentlich schon alles.
Mit deinen 3m Abstand zur Grundstücksgrenze hast du auf jeden Fall schon mal nichts falsch gemacht, jedoch kann er dich, aufgrund dessen dass du die Garage nicht ausschliesslich zum Parken benutzt, rechtlich belangen.
Wenn das Nachbarschaftsverhältnis positiv ist passiert so etwas in der Regel nicht, jedoch scheint in deinem Fall bereits ein gewisser Unmut vorausgegangen zu sein der nun dazu führt  dass er den Abriss deiner Garage verlangen kann.
Du bist immer auf der sicheren Seite wenn du dir eine Baugenehmigung einholst, und sei es nur für solche "kleinen" Bauprojekte wie eine Garage.
Hierzu der Verweis auf ein Gerichtsurteil eines ähnlichen Falles, hier handelte es sich jedoch um eine angemietete Garage:

VG Darmstadt, Urteil vom 5. Dezember 2012 · Az. 2 K 48/12.DA

----> https://openjur.de/u/598714.print (https://openjur.de/u/598714.print)

Ich würde an deiner Stelle erstmal das Gespräch zu deinem Nachbarn suchen, insofern dies noch möglich ist.
Zeitgleich solltest du dir anwaltliche Hilfe suchen und dich im schlimmsten Falle darauf einstellen, die Garage abreissen zu müssen um einer Klage aus dem Weg zu gehen.
Ich sags immer wieder: für alles eine Baugenehmigung einholen, auch wenn es zeitraubend und nervig sein kann, allerdings bist du nur so auf der sicheren Seite.