Baugenehmigung für Haustürvordach bei Doppelhaushälfte
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Baugenehmigung für Haustürvordach bei Doppelhaushälfte

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Offline Nassau

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Baugenehmigung für Haustürvordach bei Doppelhaushälfte
« am: 18. September 2015, 11:25:09 »
Hallo liebe Community,

wende mich hier an euch, da ich eine dringende Frage habe  und hoffe das ihr mir helfen könnt.

Wir wollen bei uns noch demnächst ein Haustürvordach anbringen bzw. von dem entsprechenden Unternehmen anbringen lassen. Da wir aber in einer Doppelhaushälfte wohnen, stellt sich nun die Frage, ob wir das so einfach dürfen.
Unsere Nachbarn haben wir bereits gefragt, diese sind damit einverstanden. Aber benötigen wir eventuell noch eine Baugenehmigung der Stadt?
Wir haben uns für eine Überdachung aus verzinktem Stahl mit Pulverbeschichtung entschieden mit den Maßen 2mx1,50m.
Wenn jemand Erfahrung mit dem Thema hat und weiß, ob eine Baugenehmigung nötig ist, wär das super. Andere Tipps nehmen wir auch gerne noch entgegen.
Danke schonmal im voraus :)
« Letzte Änderung: 26. September 2015, 12:26:12 von H.-P. Ambros »

Offline parcus

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Re:Baugenehmigung für Haustürvordach bei Doppelhaushälfte
« Antwort #1 am: 26. September 2015, 12:28:53 »
Hier wäre eher die Statik zu prüfen, wenn was so alles produziert wird,
muss noch lange nicht zulässig sein.
Gerade Vordächer sind hier von der Befestigung und diesen großen Lasten wie
durch die Maße angegeben mit Vorsicht zu planen.

Offline Siggi

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Re: Baugenehmigung für Haustürvordach bei Doppelhaushälfte
« Antwort #2 am: 18. Juni 2016, 09:39:56 »
Herr Ambros hat schon recht! In dem Fall ist die Statik wichtiger!
Bei uns in Rheinland-Pfalz benötigt für sowas keine extra Genehmigung. Erst wenn ein geschlossener Raum daraus gemacht wird. Bin nämlich selbst gerade bei dem Thema...