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Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: frisbee2002 am 09. August 2012, 20:05:13

Titel: Bauträgervertrag, wer muß Bauherrenhaftpflicht, Rohbaufeuerversicherung stellen?
Beitrag von: frisbee2002 am 09. August 2012, 20:05:13
Hallo zusammen,
 
wir sind dabei eine Eigentumswohnung zu erwerben. Die Grundplatte ist bereits gegossen.
 Die Eigentumswohnung wird sich in einen Zweifamilienhaus befinden.

Jetzt meine Frage, es wird einen Bauträgervertrag geben und die Bank verlangt natürlich eine Rohbaufeuerversicherung und eine Bauherrenhaftpflicht.
 Jetzt sagt der Bauträger, ich muß die Versicherung abschließen und mir mit der anderen Partei (die zweite Wohnung ) teilen. Am besten soll ich auch noch eine Bauleistungsversicherung abschließen um den Bau vor Diebstahl abzusichern.
 
Ist das so richtig oder muß der Bauträger diese Versicherungen stellen?
 
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
 
mfg
 Matthias
Titel: Re:Bauträgervertrag, wer muß Bauherrenhaftpflicht, Rohbaufeuerversicherung stellen?
Beitrag von: parcus am 09. August 2012, 20:21:10
Der Bank wird die Sicherheit vom Kreditnehmer wollen.
Die angesprochen Versicherungen sollten auch erschwinglich sein.

Bauträger können sich schließlich auch verabschieden ...  ;)

Titel: Re:Bauträgervertrag, wer muß Bauherrenhaftpflicht, Rohbaufeuerversicherung stellen?
Beitrag von: marco78 am 14. August 2012, 09:45:04
Für die Versicherungen sind Sie als Eigentümer/Käufer zuständig.