Forum-Hausbau: Ihre kostenlose Bauherrenhilfe im Netz

Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: parcus am 28. Februar 2013, 08:50:32

Titel: Schwarzgeldabrede: Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen!
Beitrag von: parcus am 28. Februar 2013, 08:50:32
Schwarzgeldabrede: Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen!
Wird ein Werkvertrag geschlossen und vereinbaren beide Parteien, dass die Handwerkerleistungen ohne Rechnung erbracht werden sollen,
damit der Umsatz den Steuerbehörden verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), ist der gesamte Vertrag nichtig.
Dies hat unter anderem zur Folge, dass dem Besteller keine Gewährleistungsrechte wegen Mängeln zustehen.
Das hat das OLG Schleswig am 21.12.2012 entschieden.

OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2012 - 1 U 105/11

Quelle: ibr