Sonderförderung für Solarwärme auf Mehrfamilienhäusern
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Sonderförderung für Solarwärme auf Mehrfamilienhäusern

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Offline parcus

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Eigentümer von Mehrfamilienhäusern erhalten Fördergelder, wenn sie eine Solarwärmeanlage zur reinen Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung installieren lassen. 180 Euro Förderung pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche stellt der Bund seit dem 12. Juli 2010 im Rahmen der neuen Förderrichtlinien zur Innovationsförderung des Marktanreizprogramms bereit.

Förderfähig sind Solaranlagen ab 20 bis 40 Quadratmetern Kollektorfläche auf bestehenden Mehrfamilienhäusern, in denen sich mindestens drei Wohneinheiten befinden. Außerdem muss die Wärme effektiv der Warmwasserbereitung oder Raumheizung zugeführt werden und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Die Kollektoren müssen beispielsweise das europäische Prüfzeichen „Solar Keymark“ tragen. Anlagen mit weniger als 20 Quadratmetern, die zur Heizungsunterstützung gebaut werden, erhalten ebenfalls Fördergelder. Für Anlagen mit mehr als 40 Quadratmetern gewährt die KfW-Förderbank zinsgünstige Kredite. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. die KfW-Förderbank gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Vertragsabschluss. Planungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung erbracht werden. Häufig übernehmen Solarfachbetriebe bzw. Hausbanken die Antragstellung für den Eigentümer.

Quelle: BAFA