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Themen - parcus

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Keine Angaben zu Schadstoffen: Auftragnehmer kann von unbelastetem Boden ausgehen!
Der öffentliche Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung eine Schadstoffbelastung auszuhebenden und zu entfernenden Bodens nach den Erfordernissen des Einzelfalls anzugeben. Sind erforderliche Angaben zu Bodenkontaminationen nicht vorhanden, kann der Bieter daraus den Schluss ziehen, dass ein schadstofffreier Boden auszuheben und zu entfernen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 22.12.2011 - VII ZR 67/11, IBR 2012, 65).*)

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - VII ZR 122/11, IBR 2013, 328

Quelle: ibr

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Keine Angaben zu Kontaminationen:
Der öffentliche Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung eine Schadstoffbelastung auszuhebenden und zu entfernenden Bodens nach den Erfordernissen des Einzelfalls anzugeben. Sind erforderliche Angaben zu Bodenkontaminationen nicht vorhanden, kann der Bieter daraus den Schluss ziehen, dass ein schadstofffreier Boden auszuheben und zu entfernen ist. Das hat der BGH in seinem Urteil vom 21.03.2013 entschieden.

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - VII ZR 122/11

Quelle: ibr

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1. Der Architekt muss den Auftraggeber zutreffend über die voraussichtlichen Baukosten beraten. Verletzt er diese Verpflichtung schuldhaft, ist er dem Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet.
2. Ein Schadensersatzanspruch wegen unzutreffender Baukostenermittlung kann ausscheiden, wenn der Auftraggeber nach der Kostenschätzung des Architekten umfangreiche Umgestaltungen vornehmen lässt.

BGH, Beschluss vom 07.02.2013 - VII ZR 3/12

Quelle: IBR 2013, 285

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Allgemein anerkannte Regeln der Technik für handwerkliche Gewerke (hier: Holztreppen) können vorsehen, dass entweder bei bestimmten Bauteilen eine Mindeststärke eingehalten oder ein Standsicherheitsnachweis im Einzelfall vorgelegt werden muss.*)

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 134/12

Quelle: IBR 2013, 269

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Mit einem neuen Programm Erneuerbare Energien "Speicher" unterstützen die KfW Bankengruppe und das Bundesumweltministerium die verstärkte Nutzung von Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Mit dem Programm soll die technologische Weiterentwicklung und Marktdurchdringung von Batteriespeichern in Verbindung mit Photovoltaikanlagen unterstützt werden. Batteriespeichersysteme sind ein wichtiger Baustein zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen PV-Anlagen in das Stromnetz.

"Der Erfolg der Energiewende steht und fällt mit der dauerhaften und zuverlässigen Integration der Erneuerbaren Energien in unser Energiesystem. Dieses muss insgesamt flexibler, die Erzeugung von Strom durch Wind und Sonne sowie die Einspeisung in das Netz müssen stärker voneinander entkoppelt werden. Hierzu leisten die Speichertechnologien einen wichtigen Beitrag. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützen wir die Markteinführung und Marktdurchdringung kleiner Batteriespeicher, so dass mit ihrer steigenden Verbreitung auch die Marktpreise sinken sollten", sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Das zum 1. Mai startende Programm wendet sich an Unternehmen und Privatpersonen, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom ganz oder teilweise einspeisen. Bei der Neuerrichtung einer PV-Anlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem oder der nachträglichen Installation solcher Systeme bei PV-Anlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb gegangen sind, stellt das Programm zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse zur Verfügung. Es können bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden. Der Zuschuss beträgt maximal 30 % an den Investitionskosten für das Speichersystem und ist an anspruchsvolle technische Voraussetzungen geknüpft. Somit wird sichergestellt, dass nur Produkte hoher Qualität gefördert werden. Darüber hinaus müssen die geförderten Systeme auch einen Beitrag zur lokalen Netzentlastung liefern: Die Mittagsspitze der Photovoltaikanlage wird nicht ins Netz eingespeist, sondern im Speicher für die spätere Nutzung im Eigenheim zwischengespeichert. Für das Jahr 2013 stehen Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können bei den durchleitenden Banken gestellt werden.

Quelle: KfW

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„Die Landesregierung hat ihre Unterstützung für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz deutlich aufgestockt“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller anlässlich des Neustarts des Förderprogramms Klimaschutz-Plus. Für investive Energiesparmaßnahmen wie die energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden oder den Einsatz erneuerbarer Energien in Nichtwohngebäuden seien anstatt bisher 30 Prozent nunmehr Zuschüsse bis zu 35 Prozent möglich. Die Förderung von Unterrichtseinheiten in Schulen zum Standby-Verbrauch von Elektrogeräten sei von 12.000 Euro auf nunmehr 20.000 Euro pro Kreis und die Förderung von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude um 50 Euro auf jetzt 400 Euro pro Tag erhöht worden.

„Kommunen, die beim Klimaschutz einen systematischen Ansatz verfolgen, belohnen wir künftig mit einem höheren Förderbonus“, betonte der Umweltminister. Hiervon könnten Städte, Gemeinden und Landkreise, die beispielsweise am European Energy Award teilnähmen, einen Klimaschutz-Manager beschäftigten oder eine regionale Energieagentur unterstützten, profitieren.

„Insgesamt stehen dieses Jahr rund 9 Millionen Euro an Fördermitteln für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung“, betonte der Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Neben Kommunen, kirchlichen Einrichtungen sowie kleinen und mittleren Unternehmen könnten zum ersten Mal seit dem Jahr 2010 auch wieder Vereine Zuschüsse für die Sanierung ihrer Gebäude beantragen.

Das Programm Klimaschutz-Plus bemisst die finanzielle Förderung für investive energetische Maßnahmen an Nichtwohngebäuden an der Höhe des eingesparten Kohlendioxid-Ausstoßes. Für jede über die Lebensdauer einer Maßnahme vermiedene Tonne CO2 wird ein Zuschuss von 50 Euro gewährt. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro. Kommunen können 20 bis 35 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten, kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Krankenhäuser 15 Prozent, Vereine 40 Prozent.

Das Programm Klimaschutz-Plus gliedert sich auf in das Kommunale Programm für Städte, Gemeinden und Landkreise, das Allgemeine Programm für Unternehmen, Kirchen und Krankenhäuser sowie das Programm für Vereine. Alle Programmlinien enthalten ein CO2-Minderungsprogramm für investive Maßnahmen, ein Beratungsprogramm und ein Programm für innovative, modellhafte Projekte.

Neuerungen für Kommunen, Schulen und Krankenhäuser
Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten bei energetischen Maßnahmen an ihren Nichtwohngebäuden ab sofort einen höheren Förderbonus, wenn sie Klimaschutzaktivitäten vorweisen können. Dazu zählen die Teilnahme am europäischen Klimaschutzlabel, dem European Energy Award, das Vorliegen eines nicht mehr als fünf Jahre alten vom Bund geförderten Klimaschutzkonzepts oder die Beschäftigung eines Klimaschutz-Managers und eine finanzielle Unterstützung der regionalen Energieagentur. Im besten Fall kann nunmehr ein Fördersatz von 35 Prozent erreicht werden, bislang waren nur 30 Prozent möglich. Weitere Boni können erreicht werden, etwa für höhere Standards bei der Dämmung als gesetzlich vorgeschrieben.

Gefördert wird künftig auch die Erstellung einer kommunalen Energie- und CO2-Bilanz. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, maximal 400 Euro pro Tag für zwei bis sechs Arbeitstage. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern, die noch über kein eigenes Klimaschutzkonzept verfügen und es auch noch nicht beantragt haben.

Neuerungen für Vereine
Erstmals seit 2010 wurde das Programm für Vereine neu aufgelegt. Dafür stehen Fördergelder im Umfang von 400.000 Tausend Euro bereit. Das Land übernimmt bis zu 40 Prozent der Sanierungsinvestitionen. Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine mit Sitz und eigenen Gebäuden im Land und einer Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro, sofern sie keine Dachverbände und nicht bundesweit tätig sind.

Zum Verfahren
Antragsfrist für die Förderung investiver Maßnahmen und der Stand by-Unterrichtseinheiten ist der 31. Juli 2013. Zuschüsse im Beratungsprogramm können bis zum 30. November 2013 beantragt werden. Anträge nimmt die L-Bank entgegen.

Die Antragsformulare und aktuellen Förderbedingungen stehen unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de zum Download bereit.

Das Förderprogramm wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) betreut. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg. Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe.

Quelle: baden-wuerttemberg.de

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Der Architekt verletzt nach der Entscheidung des BGH vom 21.03.2013 regelmäßig seine Vertragspflichten, wenn er ohne verlässliche Kenntnis von den wirtschaftlichen Möglichkeiten des privaten Auftraggebers die Planung eines Wohnhauses vornimmt. Dabei sind die vom Auftraggeber im Rahmen der Grundlagenermittlung dem Architekten gegenüber zum Ausdruck gebrachten Kostenvorstellungen in dem Sinne verbindlich, dass sie vorbehaltlich einer Änderung den Planungsrahmen bestimmen und jedenfalls dann regelmäßig zum Vertragsinhalt werden, wenn der Architekt ihnen nicht widerspricht. Diese Kostenvorstellungen sind auch dann beachtlich, wenn sie nicht eine genaue Bausummenobergrenze enthalten, sondern nur Angaben zur ungefähren Bausumme, mit denen ein Kostenrahmen abgesteckt wird.

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - VII ZR 230/11 

Quelle: ibr

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Mit einer durchschnittlichen Jahresarbeitszahl von 7,29 ging die Wärmepumpe von Heliotherm aus einem Langzeittest im Rahmen des EU-Sepemo-Projektes mit großem Vorsprung als Sieger hervor.

Die Voraussetzungen für diesen Langzeittest waren ebenso realitätsnah wie anspruchsvoll. Denn es galt, von Mai 2011 bis April 2012 eine ca. 200 m2 große Fläche in einem Einfamilienhaus in Oberösterreich zu beheizen. Zum Einsatz kam eine Wärmepumpe mit Direktverdampfung, die 2003 installiert wurde sowie Fußboden- und Wandheizung als Verteilsysteme. Das Austrian Institute of Technology (AIT) als unparteiischer Vermesser dieses Tests kam letztlich zum Ergebnis, dass die Wärmepumpe von Heliotherm mit einer Jahresarbeitszahl von 7,29 mit Abstand die besten Werte liefert.

Datenblatt zum Testergebnis

Quelle: Heliotherm / Sepemo

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Für energetische Sanierungsmaßnahmen gibt es ab 1. März mehr Geld vom Staat: Über das KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ können Haus- und Wohnungsbesitzer von höheren Investitionszuschüssen und verbesserten Kreditkonditionen profitieren. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hin. Gefördert werden können sowohl Einzelmaßnahmen wie eine bessere Wärmedämmung, neue Fenster oder eine Modernisierung der Heizung als auch eine Komplettsanierung des gesamten Hauses nach den KfW-Standards „Effizienzhaus 70“ oder „Effizienzhaus 55“.

Verbesserte Förderbedingungen
Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen steigt zum Beispiel von bisher 7,5 Prozent auf künftig 10 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei eine Obergrenze von 5.000 Euro je sanierter Wohneinheit gilt. Im Falle einer Komplettsanierung zum „Effizienzhaus 70“ kann die Förderung jetzt bis zu 15.000 Euro betragen, bei einem besonders energieeffizienten „Effizienzhaus 55“ sogar bis zu 18.750 Euro.

Neu ist darüber hinaus ein Kreditprogramm, mit dem der Einbau moderner Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien wie etwa Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen gefördert wird. Förderanträge können ab 1. März 2013 über die jeweilige Hausbank gestellt werden.

Sanierung rechnet sich noch schneller
Vor allem für private Eigentümer von Häusern oder Wohnungen werden energetische Sanierungsmaßnahmen damit noch lohnenswerter. Durch die höhere Förderung sinken die Investitionskosten, so dass sich eine verbesserte Energieeffizienz noch schneller rechnet als bisher. Immerhin lassen sich mit einer Komplettsanierung Energieeinsparungen von bis zu 80 Prozent realisieren. Damit verringern sich nicht nur die CO2-Emissionen des Haushalts, sondern die Sanierung rentiert sich ganz konkret durch niedrigere Ausgaben für Heizung und Warmwasser sowie einen höheren Gebäudewert.

Quelle: kfw

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Schwarzgeldabrede: Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen!
Wird ein Werkvertrag geschlossen und vereinbaren beide Parteien, dass die Handwerkerleistungen ohne Rechnung erbracht werden sollen,
damit der Umsatz den Steuerbehörden verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), ist der gesamte Vertrag nichtig.
Dies hat unter anderem zur Folge, dass dem Besteller keine Gewährleistungsrechte wegen Mängeln zustehen.
Das hat das OLG Schleswig am 21.12.2012 entschieden.

OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2012 - 1 U 105/11

Quelle: ibr

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Wie schon im Vorjahr weist der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. in seiner Absatzstatistik 2012 einen deutlichen Aufwärtstrend für die umweltfreundliche Heiztechnik aus: Mit 59.500 Stück wurden im Vergleich zum Vorjahr 4,4 % mehr Heizungswärmepumpen verkauft. Hinzu kommen weitere 10.700 Brauchwasserwärmepumpen, deren Absatz sogar um 20,2 % zunahm. BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski erwartet, dass sich dieser Trend fortsetzen wird: „Die Nachfrage nach Brauchwasserwärmepumpen zieht spürbar an – nicht zuletzt, weil Systeme zur effizienten Trinkwassererwärmung auf Basis von erneuerbarem Strom kongeniale Partner von Fotovoltaikanlagen sind.“

Während auch die Verkaufszahlen von Luftwärmepumpen nach wie vor im zweistelligen Bereich wuchsen, war der Absatz von erdgekoppelten Systemen erstmals seit 2010 wieder rückläufig. Mit 37.300 Stück wurden im vergangenen Jahr 14,4 % mehr Luft-Geräte verkauft als im Jahr davor, welches mit einem ebenso deutlichen Absatzplus endete. Das stabile Nachfragehoch beweise, so der BWP, dass die einstmals exotisch anmutende Technologie ausgereift ist und sowohl von Verbrauchern als auch vom Fachhandwerk gerne weiterempfohlen wird: „Bauherren und Sanierer schätzen die Möglichkeit, sich mit einer Luft-Wärmepumpe einfach und verhältnismäßig kostengünstig eine regenerative Wärmequelle auf dem eigenen Grundstück zu erschließen. Sie haben gelernt oder vielleicht im Bekanntenkreis erfahren, dass die Technologie auch in unseren Breitengraden ganzjährig hervorragend funktioniert.“



Damit haben die Luft/Wasser-Wärmepumpen 2012 ihren Marktanteil auf 62,7 % ausgebaut. Bei den kompakten und günstigen Splitgeräten ist der positive Absatztrend mit 23,4 % Umsatzzuwachs sogar noch ausgeprägter. Der BWP wertet dies als Indikator für die Preissensibilität der Endverbraucher: „Viele Bauherren und Sanierer verfügen über ein begrenztes Budget, mit dem sie eine möglichst ökologische und sparsame Heizung realisieren wollen. Da muss es nicht immer das Spitzenmodell sein, wenn die Effizienz an sich stimmt – das sollte auch die Politik auf dem Schirm haben.“

Der Absatz von Sole/Wasser- bzw. Wasser/Wasser-Wärmepumpen brach indessen deutlich ein. Mit insgesamt 22.200 Anlagen wurden gegenüber dem Vorjahr 9 % weniger Erdwärmepumpen installiert. BWP-Geologe Dr. Martin Sabel kommentiert dies mit deutlichen Worten: „Das ist die Quittung für die vielerorts komplizierte Genehmigungspraxis und der Verteuerung von Erdwärmebohrungen durch teilweise völlig überzogene Dokumentationsstandards.“ Der BWP bemühe sich hier seit Monaten um Vermittlung, damit die Nutzung oberflächennaher Geothermie für den Verbraucher bezahlbar bleibe.

Die weitere Marktentwicklung hänge laut Stawiarski auch davon ab, wann endlich die Verteilung von Steuern und Abgaben im Wärmemarkt gerechter gestaltet wird. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ein Kunde, der sich für eine der ökologischsten Heizungslösungen entscheidet, mit deutlich höheren Steuern und Abgaben belastet wird als einer, der deutlich mehr CO2 verursache: „Dank einer Studie der TU-München haben wir es mittlerweile schwarz auf weiß, dass Wärmepumpen im Vergleich zu fossilen Heizsystemen um bis zu 50 % Treibhausgase und fossile Primärenergie einsparen. Durch den wachsenden Anteil regenerativer Energien im Strommix wird die Ökobilanz einer heute installierten Anlage auch ohne neue Investitionen immer „grüner“. In zwanzig Jahren wird sie etwa drei Viertel weniger Primärenergieverbrauch und CO2-Emissionen verursachen als beispielsweise eine Öl-Brennwertheizung mit solarer Trinkwassererwärmung nach EnEV-Standard.“

Quelle: Bundesverband WärmePumpe (BWP) e.V.

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In jüngster Zeit versuchen immer mehr Architekten, ihr Werk durch die Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche gegen Änderungen des Bauherrn zu schützen. Urheberrechtlich geschützt sind allerdings nur solche Werke, die eine persönliche Schöpfung des Architekten darstellen, die einen geistigen Gehalt aufweisen und die eine wahrnehmbare Formgestaltung gefunden haben. Zudem muss in der Gestaltung die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen. Bei geschützten Gebäuden bezieht sich der Urheberrechtsschutz in der Regel auf die Grundstruktur des Baukörpers und auf die Fassadengestaltung. Im Inneren des Gebäudes genießen häufig nur der Eingangsbereich oder das Treppenhaus Urheberrechtsschutz. Der Urheber von Werken der Baukunst kann sich bei Eingriffen in den geschützten Bereichen auf das Urheberrecht stützen, nach Ansicht des LG Düsseldorf aber nicht auf die Einrichtungen von nicht geschützten Innenräumen des Gebäudes Einfluss nehmen.

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2012 - 12 O 426/11

Quelle: ibr

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Die Heizkostenverordnung (HKVO) vom 1.1.2009 verlangt eine genaue Messung des Energieanteils für die Warmwasserbereitung direkt mit einem Wärmezähler. Das betrifft alle zentralen Heizsysteme, bei denen der Heizkessel mit dem Warmwasserbereiter verbunden ist. Dadurch sollen Anreize für einen sparsamen Umgang mit Energie und die Basis für eine genaue Abrechnung geschaffen werden. Die Übergangsfrist endet am 1.1.2014.

Bisher erfolgte die Abrechnung des Warmwasserverbrauchs oft nur über einen einfachen Kaltwasserzähler im Zulauf des Warmwasserspeichers. Ab 1.1.2014 ist die Heizkostenberechnung ohne exakte Wärmemengenmessung nicht rechtskonform und somit vom Mieter anfechtbar. Im Zweifelsfall bleibt der Hauseigentümer auf seinen Energiekosten sitzen. Mit diesem Argument kann der Handwerker bei der nächsten Heizungswartung seinen Kunden die Nachrüstung als Zusatzleistung anbieten.

Auswahl des Wärmezählers:
Für die Nachrüstung eignen sich die Ultraschallwärmezähler besonders gut. Bauartbedingt haben sie einen geringeren Druckverlust und einen sehr viel größeren Messbereich als ein Flügelradzähler. Durch diese Eigenschaften wird das Messergebnis bei Unterdimensionierung nicht verfälscht und die Messeinrichtung nicht überstrapaziert. Der intelligente elektronische Energierechner ermöglicht über eine einfache Menüführung viele Abfragemöglichkeiten der Verbrauchs- und Leistungsdaten. Die Verbrauchswerte werden jeden Monat gespeichert, dies ermöglicht auch noch rückwirkend Zwischenablesungen, selbst wenn bereits ein Mieterwechsel stattgefunden hat. Optional können die Zähler über systemfähige Datenschnittstellen, wie z. B. Funk, Analog, M-Bus, KNX oder Infrarot, ausgelesen werden und dienen zur Weiterverarbeitung der zur Verfügung stehenden Daten der Energiezähler. Über die optionale Schnittstelle sind beispielsweise die folgenden Werte auslesbar: Zählerstand Energie und Volumen, momentane Leistung, momentaner Durchfluss, Vor- und Rücklauftemperatur. Somit ist die Integration der Energiezähler in die Gebäudesystemtechnik problemlos. Die Daten werden für Energiemonitoring, Smart Metering, Zählerfernauslesung, Heizkostenabrechnung, Steuerung, Regelung, Anlagenüberwachung und viele weitere Anwendungen verwendet.

Quelle: WDV/MOLLINÉ

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Heutige Investitionen in Erneuerbare Energien sichern stabile Strompreise von morgen. Weil die klimafreundliche Elektrizität keine endlichen Ressourcen als Brennstoff benötigt, liegen die Betriebskosten von Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Regel weit unter denen fossiler Kraftwerke. Bei den notwendigen Anfangsinvestitionen für den Bau der Stromerzeugungsanlagen sah es bisher anders aus. Doch die Kostenschere schließt sich zunehmend. Während die Investitionskosten für Anlagen auf Basis Erneuerbarer Energien sinken, ist der Bau fossiler Kraftwerke in den letzten Jahren teurer geworden.

Einen Überblick über die Investitionskosten für Kohle- und Gaskraftwerke einerseits und Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien andererseits gibt ein neuer Studienvergleich der Agentur für Erneuerbare Energien unter www.energie-studien.de.

Die Investitionskosten für neue Kraftwerke sind neben den Brennstoffkosten der wichtigste Bestimmungsfaktor für die Stromgestehungskosten. Der neue Studienvergleich des „Forschungsradars Erneuerbare Energien“ zeigt hier einen klaren Trend: Investitionen in die Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien werden immer günstiger, während der Bau konventioneller Kraftwerke in den letzten Jahren teurer geworden ist. Für die etablierten Technologien ist dabei auch in Zukunft nicht mehr mit nennenswerten Kostensenkungen zu rechnen, während die noch relativ jungen Technologien zur Nutzung Erneuerbarer Energien auf ihren Lernkurven weiter voranschreiten. „Die finanziellen Belastungen durch die Energiewende werden sehr kritisch diskutiert. In dieser Debatte gerät oft aus dem Blick, dass das Beharren auf einer fossil-nuklearen Energieversorgung keineswegs stabile Strompreise bedeuten würde. Mit der Abhängigkeit von immer teurer werdenden fossilen und atomaren Energieträgern und notwendigen Neuinvestitionen in konventionelle Kraftwerke gibt es starke Triebkräfte für künftige Strompreisanstiege“, erklärt der Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien, Philipp Vohrer.

Kosten Erneuerbarer Energien stark gesunken
„Der starke Zubau in den vergangenen Jahren hat insbesondere bei der Windenergie und der Photovoltaik zu erheblichen Kostendegressionen geführt, die sich an den gesunkenen EEG-Vergütungen für Neuanlagen ablesen lassen“, betont Vohrer. Zugleich mache man sich durch den konse¬quenten Ausbau der Erneuerbaren Energien unabhängiger von den techni¬schen und wirtschaftlichen Risiken der fossil-atomaren Energiewirtschaft. Durch den Verzicht auf endliche Rohstoffe wie Stein- oder Braunkohle haben Erneuerbare-Energien-Anlagen viel geringere Betriebskosten als ihre fossilen Pendants. Vohrer: „Das wird sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zunehmend kostendämpfend auf den Stromrechnungen der Verbraucher bemerkbar machen.“

Eine untergeordnete Rolle für die Stromgestehungskosten fossiler Kraftwerke spielen bisher die Zertifikatspreise für den Ausstoß von Kohlendioxid im Rahmen des europäischen Emissionshandels. An der Leipziger Strombörse EEX notieren die Preise derzeit unter 7 Euro je Tonne CO2-Ausstoß. Die Umweltschäden durch den Ausstoß des Klimagases werden von Forschern jedoch bei mehr als dem Zehnfachen dieses Wertes angesetzt. „Das zeigt, dass die heutigen Marktpreise den Wert der Erneuerbaren Energien nicht widerspiegeln“, kritisiert Vohrer.
 
Der neue Studienvergleich im Forschungsradar ist hier im Internet zu finden.

Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien

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Fördermöglichkeiten / 15 Mio. EUR im Freistaat Thüringen
« am: 26. November 2012, 08:45:13 »
15 Mio. EUR für energetische Sanierung von Wohngebäuden im Freistaat Thüringen

Die KfW Bankengruppe und die TAB, die Förderbank des Freistaates Thüringen, haben zum 20.11.2012 einen Vertrag über ein Globaldarlehen der KfW an die TAB in Höhe von 15 Mio. EUR abgeschlossen. Die TAB wird aus dem Globaldarlehen v. a. Wohnungsunternehmen in Thüringen zinsgünstige Kredite zur energieeffizienten Sanierung von Mietwohnraum zur Verfügung stellen. Das Globaldarlehen wird aus dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren - Kredit“ im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes refinanziert.

Die Förderdarlehen bieten aufgrund der bereitgestellten Mittel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht nur äußerst attraktive Zinsen sondern zusätzlich auch Tilgungszuschüsse. Der Freistaat Thüringen und die TAB verbilligen die Förderkredite mit eigenen Mitteln sogar nochmals weiter. Der Freistaat gewährt darüber hinaus Ausfallbürgschaften zur Absicherung der Kredite. Die Kunden profitieren von der Kooperation somit doppelt: Die Fördervorteile von Bund, KfW und Freistaat werden sinnvoll gebündelt. Die Programmbedingungen, insbesondere die energetischen Anforderungen, gelten dabei analog zu denen des KfW-Programms.

„Die gesetzten Ziele der Energiewende sind ehrgeizig, können aber mit vereinten Kräften erreicht werden. Gerade im Mietwohnungsbestand schlummern noch erhebliche Energieeinsparpotenziale. Die neue Kooperation mit der TAB hilft dabei, diese zu erschließen“ sagt Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.

Michael Schneider, Vorstand der TAB, ergänzt: „Das Thema Energiesparen hat eine große Bedeutung für den Wohnungsbau, das zeigt die hohe Nachfrage nach Fördermitteln für die energetische Sanierung von Gebäuden. Durch die Zusammenarbeit mit der KfW haben wir jetzt ein weiteres wirksames Instrument, um das Thema in Thüringen noch schneller voranzubringen.“

Mit dem Vertragsabschluss setzen KfW und TAB ihre langjährige Zusammenarbeit fort. Seit 2004 wurden 13 Globaldarlehensverträge mit einem Volumen von knapp 1,3 Mrd. EUR abgeschlossen.

Quelle: Thüringer Aufbaubank

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