Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm
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Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm

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Offline parcus

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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 07.Juli 2010 in seiner Sitzung die Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) erteilt. Damit ist der Weg frei, die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zu nutzen. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) bleibt aber weiterhin ausgesetzt.

In der Praxis bedeutet dies nun, dass der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp für das Marktanreizprogramm sofort aufgehoben wird. Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro stehen somit wieder zur Verfügung. Auf 380 Millionen Euro  beläuft sich die Gesamtförderung damit in diesem Jahr. 

Mit einer neuen Förderrichtlinie, welche vorraussichtlich am 12.Juli 2010 in Kraft treten soll, soll die Förderung für effiziente, umweltfreundliche und sparsame Heiztechnik fortgesetzt werden. Zunächst bis zum Jahresende 2011 sollen die neuen Förderbedingungen gelten.

Allerdings ist geplant zukünftig  nur noch Anlagen im Bestand und nicht mehr im Neubau zu fördern. Einzelne Fördersätze und Boni werden gekürzt. Und auch nicht mehr alle bislang geförderten Heizanlagentypen fallen unter die neue Förderung. Ausgeschlossen sind Solaranlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen sowie luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel.

Für Wärmepumpen werden die Effizienzanforderungen erhöht. Ab sofort gelten folgende Mindestanforderungen der Jahresarbeitszahlen:
 

    * 3,7 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
    * 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole-Wasser-Wärmepumpen
    * 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen

Vorraussichtlich ab dem 12. Juli 2010 sollen die Förderanträge mit neuen Antragsformularen (!) nach der neuen Richtlinie  beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden können. Anträge, die bis zum zum Förderstopp am 3.Mai 2010 eingegangen waren, sollen die Förderung nach den alten Konditionen erhalten. Beim BAFA eingegangene Anträge im Zwischenzeitraum vom 04.05.10 bis zum 11.Juli 2010 laut Bundesumweltministerium werden abgelehnt. Eine erneute Antragstellung nach den neuen Förderrichtlinie soll möglich sein.

Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) bleibt weiterhin ausgesetzt. Die über die KfW-Bankengruppe im Rahmen des MAP erfolgte Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen war von der Haushaltsperre nicht betroffen und wird deshalb unverändert fortgeführt.

Quelle: Haushaltsausschuss | HaustechnikDialog

Offline parcus

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Röttgen begrüßt MAP-Entsperrung
« Antwort #1 am: 09. Juli 2010, 02:11:35 »
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) erteilt. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen begrüßte die Entscheidung. "Die Freigabe der Gelder ist ein klares Bekenntnis zum ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien. Das MAP ist das wichtigste Investitionsförderprogramm für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das Geld ist sehr gut eingesetzt, denn mit dem Fördervolumen von 380 Millionen werden in diesem Jahr rund 2,8 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst. Das hilft dem lokalen Handwerk ebenso wie der mittelständisch geprägten Industrie im Wärmesektor. Die technologische Spitzenstellung der deutschen Industrie wird durch das MAP gestärkt, indem die Förderung regelmäßig auf die jeweils innovativsten Technologien ausgerichtet wird", so Röttgen.

Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm:

    * Der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben.
    * Ab 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen.
    * Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
    * Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.

Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des MAP, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen unverändert fortgeführt.

Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.

Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Haushalt 2011 wird für die Förderung im Marktanreizprogramm auch eine längerfristige Perspektive bis 2014 gelegt.

Quelle: erneuerbare-energien