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Themen - Metz

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Hallo Kommune,

ich fass' es mal kurz: Wir können ein teilerschlossenes Bauland erwerben. Unser Angebot "schmeckt" den Besitzern. Folgendes Problem: Das Grundstück wurde im Frühjahr 2009 an diese Erbengemeinschaft vererbt (Grundbucheintrag). Die Erben wollen die Besteuerung des Veräußerungsgewinn umgehen und somit die Haltefrist von 10 Jahren einhalten.

Nun die Frage: Gibt es eine Möglichkeit schon eher, via "Bauvorvertrag", mit dem Bebauen des Grundstücks zu beginnen? Grundbuchumschreibung und Kauf würde ja erst 2019 erfolgen können.

Danke im Voraus.

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