Förderbestimmungen des Landes Berlin für 2009 (Stand: 30.01.2009)
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Förderbestimmungen des Landes Berlin für 2009 (Stand: 30.01.2009)

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Berlin

Förderbestimmungen des Landes Berlin für 2009 (Stand: 30.01.2009)

Berlin hat die Förderung selbst genutzten Wohneigentums für Privatpersonen durch Landesmittel bereits im Jahr 2004 bis auf weiteres eingestellt. Das betrifft alle möglichen Formen, also sowohl Neubau und Ersterwerb als auch den Erwerb von vorhandenem Wohnraum aus dem Bestand und die Neuschaffung von Wohnraum durch Um- oder Ausbau.

Die Wohneigentumsbildung in Berlin wird aber weiterhin durch die entsprechenden Programme der KfW Förderbank, insbesondere das KfW-Wohneigentumsprogramm, unterstützt.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der
Investitionsbank Berlin,
Bundesallee 210,
10719 Berlin,
Tel: 030/2125-0,
Mail: info@ibb.de,
Postanschrift: Investitionsbank Berlin, 10702 Berlin.

Quelle: vzbv, Berlin