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Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: parcus am 07. Juni 2009, 22:35:25

Titel: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Beitrag von: parcus am 07. Juni 2009, 22:35:25
 Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll zu einem dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmebereich führen: Von heute 6,6 Prozent soll der Anteil bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Dass eine solche Entwicklung möglich ist, hat das EEG im Strombereich bewiesen.

Klima- und Ressourcenschutz, Reduzierung der Importabhängigkeit und größere Stabilität der Energiepreise, positive Arbeitsplatzeffekte – die Vorteile erneuerbarer Energien sind offensichtlich. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind ausgereifte und moderne Technik – vielfach "made in Germany". Damit machen uns erneuerbare Energien nicht nur unabhängiger von Energieimporten und Energiepreissteigerungen, sie fördern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland, an dem zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.

Auf einen Blick: Das neue Wärmegesetz (http://www.forum-hausbau.de/data/erneuerbare-energien-waermegesetz-aufeinenblick.pdf)
Hintergrundinformationen zu erneuerbaren Energien im Wärmemarkt (http://www.forum-hausbau.de/data/erneuerbare-energien-waermegesetz-hintergrundpapier.pdf)
Praxisbeispiel: Heizen mit Holz und Solar (http://www.forum-hausbau.de/data/erneuerbare-energien-waermegesetz-praxis-pelletanlage.pdf)
Praxisbeispiel: Solaranlagen zur Wärmeerzeugung (http://www.forum-hausbau.de/data/erneuerbare-energien-waermegesetz-praxis-solarthermie.pdf)
Praxisbeispiel: Wärmepumpe (http://www.forum-hausbau.de/data/erneuerbare-energien-waermegesetz-praxis-waermepumpe.pdf)

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Achtung: Es wird ausdrücklich keine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetzestexte übernommen.