Anwendung der DIN V 18599 für KfW-Effizienzhaus nicht mehr zulässig
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Anwendung der DIN V 18599 für KfW-Effizienzhaus nicht mehr zulässig

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Offline parcus

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In einem Rundschreiben und in ihrem newsletter hat die KfW jetzt bekann gegeben, dass in den Förderprogrammen "Energieeffizient Bauen" und Energieeffizient Sanieren" Berechnungen auf Basis der DIN V 18599 ab sofort nicht mehr akzeptiert werden.

Wer ein KfW-Effizienzhaus entweder bauen oder ein altes Wohngebäude in ein KfW-Effizienzhaus verwandeln will, braucht einen Sachverständigen, der den zu erreichenden KfW-Effizienzhaus-Standard berechnet. Diese Berechnung kann auf Basis verschiedener DIN-Vorschriften erfolgen.

Bei den Berechnungen für Wohngebäude nach DIN V 18599 mit unterschiedlichen Softwarelösungen sind der KfW nach eigenen Angaben ungewöhnlich starke Abweichungen zum alternativen Berechnungsverfahren nach DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10 aufgefallen. Man habe daher den zuständigen Fachverband darüber informiert und um Korrektur gebeten.

Bis auf Weiteres hat die KfW nun beschlossen, Berechnungen auf Basis der DIN V 18599 ab sofort nicht mehr zu akzeptieren.

Bei der Erstellung der Dokumente zum Antrag, insbesondere der "Bestätigung zum Kreditantrag" für die Förderprogramme "Energieeffizient Bauen" oder "Energieeffizient Sanieren" weist die KfW darauf hin, dass ab sofort nur noch die Berechnungen auf Basis der folgenden Standards akzeptiert werden :

• DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10 oder
• bei einem Passivhaus nach dem Passivhaus-Projektierungs-Standard (PHPP).

Quelle: KfW / haustechnikdialog

Offline parcus

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Re: Anwendung der DIN V 18599 für KfW-Effizienzhaus nicht mehr zulässig
« Antwort #1 am: 22. November 2010, 11:07:12 »
Stellungnahme der 18599 Gütegemeinschaft e.V. zum
KfW-Förderstopp für 18599-Berechnungen von Wohngebäuden


Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat mit Datum vom 18.10.2010 bekanntgegeben, dass für die
Programme Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen (Programm Nr. 151 und 153) bis auf
weiteres die Berechnung nach DIN V 18599 nicht mehr akzeptiert wird. Somit können derzeit nur
Berechnungen nach der DIN V 4108-6 und 4701-10 zur Antragstellung bei der KfW eingereicht werden. Alle
Hersteller der Gütegemeinschaft stellen dieses Verfahren auch weiterhin in ihren Produkten zur Verfügung.
Somit ist sichergestellt, dass weiterhin Anträge zu den Programmen der KfW gestellt werden können und
keiner auf Kredite oder Zuschüsse verzichten muss.
Als Begründung gab die KfW an, dass unterschiedliche Softwareprodukte ungewöhnlich starke Abweichungen
in den Ergebnissen liefern würden. Implizit wurde die Qualität der Softwareprodukte in Frage gestellt. Die
Mitglieder der 18599 Gütegemeinschaft bemängeln diese einseitige Darstellung und haben zwischenzeitlich
den betroffenen Fall nachgerechnet. Erste Ergebnisse belegen, dass die aufgezeigten Abweichungen
keinesfalls nur in den Softwareprodukten begründet liegen, sondern vielmehr in der unzureichend
beschriebenen Normgrundlage und der Eingabe beim Anwender. Die Primärenergiebedarfs-Ist-Werte weichen
bei gleichen Randbedingen lediglich um +/- 1% ab und die HT’ Auswertungen sind identisch. Diese ersten
Ergebnisse zeigen, dass die Arbeit der 18599 Gütegemeinschaft in den letzten 18 Monaten schon erhebliche
Fortschritte gemacht hat.

Die grundsätzliche Problematik, dass sich durch mögliche unterschiedliche Norminterpretationen, unterschiedliche
Softwareprodukte und Eingabefehler beim Anwender auch deutliche Abweichungen ergeben können,
ist dennoch weiter vorhanden. Um dieser Problematik zu begegnen, wird die Gütegemeinschaft den Dialog mit
den Normenverantwortlichen und der Politik verstärkten. Ein übergreifendes Treffen mit Vertretern aus der
Politik (BMVBS und BBSR), aus der Normenarbeit, von der KfW und den Mitgliedern der Gütegemeinschaft ist
bereits kurzfristig vereinbart. Alle Beteiligten werden sich gemeinsam an einem Tisch zusammen finden und
über das weitere Vorgehen intensiv diskutieren.
Die 18599 Gütegemeinschaft spricht sich eindeutig für die DIN V 18599 aus. Sie ist und bleibt die beste
Norm seit es Energieberatungen gibt. Jetzt ist es allerdings an der Zeit, die notwendigen Schritte zur
Fortschreibung der Norm einzuleiten.

Für Nicht-Wohngebäude gilt die DIN V 18599 uneingeschränkt weiter. Auch für Wohngebäude gilt im normalen
EnEV-Nachweisverfahren die Berechnung nach DIN V 18599 weiterhin. Hier ist die Wahlfreiheit gesetzlich
verankert und auch durchaus gewollt. Einzig die Nachweise für die KfW Bankengruppe in den Programmen
151 und 153 sind derzeit ausgesetzt. Dieses ist zum Schutz der Antragsteller geschehen, um hier bei
eventuellen Fehleinschätzungen, nicht dem Vorwurf des Subventionsbetruges ausgesetzt zu sein.

Quelle: 18599 Gütegemeinschaft