Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009
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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009

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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009
« am: 07. Juni 2009, 22:13:18 »
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG 2009)

Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2008, S. 2074.
Mit dem neuen EEG, dass am 01. Januar 2009 in Kraft getreten ist, wird das EEG in der Fassung von 2004 abgelöst.

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. EG Nr. L 283 S. 33).

Das EEG ist im Hinblick auf die Erreichung der Ausbauziele für erneuerbare Energien im Strombereich das effektivste Förderinstrument der Bundesregierung. Es wird international als beispielhaft angesehen. Die Grundstruktur wurde mit dem neuen EEG beibehalten. Im Detail sind aber weit reichende Verbesserungen erfolgt. Diese sollen insbesondere dazu dienen, gemäß dem Kabinettsbeschluss von Meseberg für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromproduktion bis 2020 weiter auszubauen. Die wichtigsten Änderungen im neuen EEG zur Erreichung dieses Ziels sind die attraktivere Gestaltung des Repowering, die Verbesserung der Bedingungen für die Offshore-Windkraft und eine Verbesserung der Netzintegration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mitsamt der Regelung des Einspeisemanagements.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009
Konsolidierte Begründung
Bundestagsbeschluss zum EEG Vergütung ct/ kWh
Vergleich der EEG-Vergütungsregelungen für 2009

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Achtung: Es wird ausdrücklich keine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetzestexte übernommen.
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2009, 18:59:58 von H.-P. Ambros »