Bundesweit einzigartiges Landesgesetz wird am 1. Januar für Altbauten wirksam
Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden Württemberg setzt auf nachhaltige Wärme
Hausbesitzer müssen neue Regelung beim Heizungstausch beachten. Mehr Wärmedämmung ist ersatzweise möglich.
Am 1. Januar 2010 wird ein bundesweit einzigartiges Landesgesetz für den Gebäudebestand wirksam. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in
Baden-Württemberg soll den Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung von älteren Häusern auf jeweils mindestens zehn Prozent erhöhen.
Die gesetzliche Regelung von Umweltministerin Tanja Gönner gilt bundesweit als Vorreiter in dem Bemühen, den Energiebedarf von bestehenden Häusern
nachhaltiger zu gestalten: Erneuerbare Energien als Standard im Altbaubereich ist das Ziel. Als Ersatz ist auch eine Wärmedämmung möglich. „Hausbe-
sitzer müssen das EWärmeG erfüllen, wenn ein Heizungstausch ansteht“, erklärt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministe-
riums.
Für Neubauten trat das Landesgesetz bereits 2008 in Kraft. Diese Vorgaben wurden 2009 durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
des Bundes abgelöst. Die Regelungen des Landesgesetzes für bestehende Gebäude bleiben jedoch weiter in Kraft. Der Bundesgesetzgeber hat diesen
Bereich für landesrechtliche Auflagen offen gelassen. Baden-Württemberg ist bisher das einzige Bundesland mit einer Landesregelung für ältere Häuser.
„Die Schlüsseltechnologie des neuen Gesetzes sind solarthermische Anlagen.
Sie liefern Warmwasser und können die Heizung unterstützen“, erklärt Dr. Volker Kienzlen von der landesweiten Klimaschutz- und Energieagentur Ba-
den-Württemberg (KEA). „Wenn eine solarthermische Anlage aus öffentlichrechtlichen, baulichen oder technischen Gründen nicht installiert werden kann,
entfallen die Vorschriften des Gesetzes ganz.“ Andere erneuerbare Energien müssen Hausbesitzer dann nicht mehr nutzen, auch ein Ersatz etwa durch
Wärmedämmung ist nicht nötig.
„Bei den meisten Häusern können Solarwärmeanlagen aber auf dem Dach installiert werden“, fügt Volker Kienzlen hinzu. „Ist das der Fall, gibt es mehre-
re Möglichkeiten, das Gesetz zu erfüllen.“ Bei der Solarthermie benötigen die Besitzer 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche,
um den 10 Prozent-Anteil zu erreichen. Hat ein Haus 150 Quadratmeter Wohnfläche, müssen sechs Quadratmeter installiert werden. „Eine Solarther-
mieanlage liefert in der heizungsfreien Zeit von Mai bis September so viel Warmwasser, dass der Heizkessel die meiste Zeit abgeschaltet werden kann“,
so Kienzlen.
Alternativen zur Solarwärme sind Holzheizungen, Wärmepumpen, Bioöl und Biogas. „Pelletkessel und Scheitholzkessel übertreffen die gesetzlichen Vor-
gaben“, sagt Claudia Rist von Zukunft Altbau. „Sie kommen auf 100 Prozent erneuerbare Energien.“ Würden sich die Eigentümer für Wärmepumpen ent-
scheiden, sei die Bedingung eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu einge-
setzter elektrischer Energie. Fällt die Wahl auf Bioöl oder Biogas, weisen die Eigentümer den Zehn Prozent-Anteil über die Brennstoffabrechnung nach.
Ersatzweise kommen auch Wärmeschutzmaßnahmen in Betracht. „Das gesamte Dach oder die Fassade sollte aber um 30 Prozent besser gedämmt
werden als die Anforderungen der Energieeinsparverordnung“, präzisiert Claudia Rist. Eine weitere „ersatzweise Erfüllung“, so das Gesetz, ist der An-
schluss an ein Wärmenetz mit Nah-/Fernwärme oder der Einsatz von MiniBlockheizkraftwerken. Belegt eine Photovoltaikanlage das Dach bereits kom-
plett, sind die Anforderungen ebenfalls erfüllt.
Experten empfehlen Hausbesitzern, frühzeitig qualifizierte Gebäudeenergieberater aus der Region hinzuzuziehen, wenn es ab 2010 um die Anschaffung
einer neuen Heizung geht. Energieberater können einschätzen, welche Heiztechnik für welches Haus am besten ist und ob sich eine Ersatzerfüllung durch
Wärmedämmung eher anbietet. Auch welche finanzielle Förderung von Bund, Land, Gemeinden und Energieversorgern winkt, wissen sie genau.
Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkei-
ten. Das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe
umgesetzt.
Quelle: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH