Förderrichtlinien des Landes Hessen für 2009 (Stand: 20.05.2009)
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Förderrichtlinien des Landes Hessen für 2009 (Stand: 20.05.2009)

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Hessen

Förderrichtlinien des Landes Hessen für 2009 (Stand: 20.05.2009)

Beachten Sie bitte, dass dies nur eine knappe Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte der Förderung ist. Die tatsächlichen Bestimmungen sind wesentlich umfangreicher. Die vollständigen Richtlinien finden Sie im "Staatsanzeiger für das Land Hessen" vom 13.9.2004 (Nr. 37) S. 2921 ff., vom 11.10.2004 (Nr. 41) S. 3225 ff., vom 7.3.2005 (Nr. 10) S. 916 und vom 26.3.2007 (Nr. 13) S. 676 ff. sowie (als PDF-Dateien zum Herunterladen) bei den einzelnen Programmen hier im Internet-Angebot des LandesTreuhandstelle.
Unter "Häufige Fragen zur Landesförderung" finden Sie außerdem eine Übersicht über die allgemeinen Fördergrundsätze. Dort erhalten Sie unter anderem Informationen über die Berechnung des maßgeblichen Einkommens und die Flächen- und Kostenobergrenzen.

Ansprechpartner und zuständig für die Förderung sind die Wohnungsbauförderstellen der Landratsämter und Stadtverwaltungen.

Auskunft erhalten Sie auch bei der
LandesTreuhandstelle Hessen,
Strahlenbergerstraße 11,
63067 Offenbach,
Info-Hotline: 069/9132-5559,
Mail: nancy.schreiber@helaba.de oder sabine.kleinhans@helaba.de,
Postanschrift: LandesTreuhandstelle Hessen, 60297 Frankfurt am Main.

Hier finden Sie das Informationsangebot der LandesTreuhandstelle.


I. Förderung von Neubau, Ersterwerb, Ausbau und Erweiterung mit "Hessen-Baudarlehen" (HBD)

Berechtigt sind grundsätzlich alle Haushalte (Vorrang für Familien mit mindestens 2 Kindern sowie für Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer baulicher Bedarf besteht), sofern sie die folgenden Einkommensgrenzen (berechnet nach § 9 WoFG) einhalten:

    * Einpersonenhaushalt 20.000 Euro pro Jahr,
    * Zweipersonenhaushalt 28.000 Euro pro Jahr,
    * für jede weitere zum Haushalt rechnende Person zusätzlich 6.600 Euro pro Jahr,
    * und für jedes zum Haushalt rechnende Kind zusätzlich 550 Euro pro Jahr.

Gefördert werden Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen oder einer Eigentumswohnung zur Wohneigentumsbildung, und zwar jeweils nur neu geschaffener Wohnraum. Ausbau und Erweiterung können gefördert werden, wenn bestehende Ein- oder Zweifamilienhäuser um eine weitere vollständige Wohnung zur Nutzung durch Angehörige erweitert werden und der Bauaufwand mit einem Neubau vergleichbar ist. Der Erwerb bestehenden Wohnraums ist nicht förderfähig.

Art und Höhe der Fördermittel:

   1. Zinsverbilligtes Darlehen, abhängig von den Grundstückskosten einschließlich Erschließungskosten je qm: Die Darlehenshöhe ergibt sich aus einem Sockelbetrag von 65.000 Euro plus einem Zuschlag, der sich aus den Grundstückskosten (einschließlich Ersschließungskosten) pro qm x 100 berechnet, aber insgesamt höchstens 50.000 Euro (= 500 Euro/qm) beträgt. Bei Kosten unter 150 Euro/qm wird eine Mindesterhöhung von 15.000 Euro zu Grunde gelegt, ebenso, wenn der Grundstückserwerb mehr als 10 Jahre zurückliegt, die Kosten nicht konkret zu ermitteln sind oder das Grundstück im Wege einer Erbschaft oder Schenkung erworben wurde. Die maximale Gesamthöhe des Darlehens liegt damit zwischen 80.000 und 115.000 Euro (bei "krummen" Beträgen wird auf volle 5.000 Euro abgerundet, z. B. von 88.400 auf 85.000 Euro), darf aber 50 % der jeweiligen Gesamtkosten nicht überschreiten.
   2. Erhöhung des Darlehens bei Familien mit min. 3 Kindern um 5.000 Euro.

Die Verbindung des Hessen-Baudarlehens mit Mitteln aus dem Wohneigentumsprogramm der KfW-Förderbank ist nicht möglich.

Zins, Tilgung, weitere Bearbeitungs- und Verwaltungskosten:
a) Zinssatz: Der Zinssatz liegt in den ersten 10 Jahren etwa 30 % unter dem Kapitalmarktzins (Bsp.: Bei nominalem Kapitalmarktzins von 5 % beträgt der Zinssatz etwa 3,5 %), ab dem 11. Jahr weitere Zinsverbilligung für nochmals 5 Jahre möglich (um ca. 15 %, bezogen auf den dann üblichen Kapitalmarktzins), wenn der Darlehensnehmer nachweist, dass sein Einkommen die Einkommensgrenze um nicht mehr als 20 % übersteigt. Die aktuellen Zinsen finden Sie hier im Internet-Angebot der LandesTreuhandstelle.
b) Tilgung: Innerhalb von 30 Jahren nach 2 tilgungsfreien Jahren mit 1,5 bis 2,5 % pro Jahr zuzüglich ersparter Zinsen. Außerplanmäßige Tilgungsleistungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung sind in begrenztem Umfang möglich.
c) Weitere Kosten: Einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % der Darlehenssumme (sowie ggf. Bereitstellungszinsen).



II. Förderung des Erwerbs von vorhandenem Wohnraum mit "Hessen-Darlehen Bestandserwerb" (HD)

Berechtigt sind grundsätzlich alle Haushalte (Vorrang für Familien mit mindestens 2 Kindern sowie für Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer baulicher Bedarf besteht), sofern sie die folgenden Einkommensgrenzen (berechnet nach § 9 WoFG) einhalten:

    * Einpersonenhaushalt 20.000 Euro pro Jahr,
    * Zweipersonenhaushalt 28.000 Euro pro Jahr,
    * für jede weitere zum Haushalt rechnende Person zusätzlich 6.600 Euro pro Jahr,
    * und für jedes zum Haushalt rechnende Kind zusätzlich 550 Euro pro Jahr.

Gefördert wird der Erwerb von Gebrauchtimmobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) zur Selbstnutzung. Der Wohnraum muss sich in einem baulichen Zustand befinden, der ohne wesentliche Umbauten und Modernisierungen zur dauernden Wohnraumversorgung des Erwerbers geeignet ist. Bei Wohngebäden mit zwei Wohnungen werden Mittel nur anteilig für die zur Selbstnutzung durch den Erwerber bestimmte Wohnung bereitgestellt.

Art und Höhe der Fördermittel:

   1. Zinsverbilligtes Darlehen von bis zu 50 % der angemessenen Gesamtkosten, aber insgesamt nicht mehr als 100.000 Euro (Mindestbetrag: In der Regel 20.000 Euro). Die Gesamtkosten umfassen den Kaufpreis und die Kaufpreisnebenkosten (z. B. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten) sowie notwendige Modernisierungs- und Instandsetzungskosten.
   2. Erhöhung des Darlehens bei Familien mit min. 3 Kindern um 5.000 Euro.
   3. Das Land Hessen unterstützt diese Förderung bei Bedarf durch eine Bürgschaft für den nachrangig besicherten Teil des Hessen-Darlehens Bestandserwerb.

Die Verbindung des Hessen-Darlehens mit Mitteln aus dem Wohneigentumsprogramm der KfW-Förderbank ist nicht möglich.

Zins, Tilgung, weitere Bearbeitungs- und Verwaltungskosten:
a) Zinssatz: Der Zinssatz liegt in den ersten 10 Jahren etwa 30 % unter dem Kapitalmarktzins (Bsp.: Bei nominalem Kapitalmarktzins von 5 % beträgt der Zinssatz etwa 3,5 %) und wird zum Zeitpunkt der Darlehenszusage für 10 Jahre festgeschrieben. Die aktuellen Zinsen finden Sie hier im Internet-Angebot der LandesTreuhandstelle.
b) Tilgung: Innerhalb von 30 Jahren nach einem tilgungsfreien Jahr mit 1,5 bis 2,5 % pro Jahr zuzüglich ersparter Zinsen. Außerplanmäßige Tilgungsleistungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung sind in begrenztem Umfang möglich.
c) Weitere Kosten: Einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % der Darlehenssumme (sowie ggf. Bereitstellungszinsen).

Quelle: vzbv, Berlin