Farbgestaltung urheberrechtlich geschützt?
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Farbgestaltung urheberrechtlich geschützt?

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Offline parcus

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Farbgestaltung urheberrechtlich geschützt?
« am: 13. Dezember 2012, 09:19:47 »
In jüngster Zeit versuchen immer mehr Architekten, ihr Werk durch die Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche gegen Änderungen des Bauherrn zu schützen. Urheberrechtlich geschützt sind allerdings nur solche Werke, die eine persönliche Schöpfung des Architekten darstellen, die einen geistigen Gehalt aufweisen und die eine wahrnehmbare Formgestaltung gefunden haben. Zudem muss in der Gestaltung die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen. Bei geschützten Gebäuden bezieht sich der Urheberrechtsschutz in der Regel auf die Grundstruktur des Baukörpers und auf die Fassadengestaltung. Im Inneren des Gebäudes genießen häufig nur der Eingangsbereich oder das Treppenhaus Urheberrechtsschutz. Der Urheber von Werken der Baukunst kann sich bei Eingriffen in den geschützten Bereichen auf das Urheberrecht stützen, nach Ansicht des LG Düsseldorf aber nicht auf die Einrichtungen von nicht geschützten Innenräumen des Gebäudes Einfluss nehmen.

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2012 - 12 O 426/11

Quelle: ibr

Offline marco78

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Re:Farbgestaltung urheberrechtlich geschützt?
« Antwort #1 am: 01. Februar 2013, 17:44:17 »
Das habe ich gar nicht gewusst. Na ja, klingt ein bisschen nach Abzocke.

Re:Farbgestaltung urheberrechtlich geschützt?
« Antwort #2 am: 07. Februar 2013, 14:21:52 »
Ja find ich auch  :??

Offline marco78

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Re:Farbgestaltung urheberrechtlich geschützt?
« Antwort #3 am: 22. Februar 2013, 19:04:15 »
Abzocke pur.  :shock:

Offline Lena_Blume

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Re:Farbgestaltung urheberrechtlich geschützt?
« Antwort #4 am: 13. April 2013, 14:25:08 »
Das finde ich unverschämt. Da wird wieder fleißig abgezockt bis zum "Geht-nicht-mehr"  :shock: