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Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: parcus am 18. November 2010, 08:14:53

Titel: Gesetz zur Umsetzung der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie
Beitrag von: parcus am 18. November 2010, 08:14:53
Die Bundesregierung hat am 21. April 2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen beschlossen. Das Gesetz ist ein weiterer, wichtiger Schritt auf dem Weg zur notwendigen Verbesserung der Energieeffizienz und dient der marktwirtschaftlichen 1:1 Umsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie (2006/32/EG). Zusammen mit den Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und der zum 11.Juni 2010 in Kraft getretenen Änderung der Vergabeverordnung (BGBl. I Nr. 30, Seite 724 f.) dient das Gesetz dazu, die Richtlinie vollständig umzusetzen. Das Gesetz wurde am 08. Juli 2010 vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Der Bundesrat fasste am 24. September 2010 den Beschluss, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das Gesetz wurde am 11. November 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, Nr. 55, S. 1483 ff.) veröffentlicht und ist am Tag nach der Verkündung, 12. November 2010, in Kraft getreten.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:

    * die Ermächtigung der Bundesregierung, einen generellen nationalen Energieeinsparrichtwert für das Jahr 2017 festzulegen
    * die Auswahl von Vorgaben an Energieunternehmen zur Entwicklung und Förderung eines Markts für Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (in erster Linie Informationspflichten über dieses Angebot, ggf. Sorgepflicht der Energieunternehmen für ein ausreichendes Angebot an Energieaudits)
    * die Regelungen zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, d. h. Bund, Länder und Gemeinden gehen bei der Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. durch Energieeinsparungen im Gebäudebereich unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit) mit gutem Beispiel voran
    * die Beauftragung der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichteten Bundesstelle für Energieeffizienz mit weiteren Erfassungs- und Unterstützungsaufgaben.

Weitere, über das Gesetz hinausgehende Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Energieeffizienz sollen im Nachgang zum Energiekonzept und zur Evaluierung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms beschlossen werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie