Förderangebot für Privatpersonen
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Förderangebot für Privatpersonen
« am: 11. Juni 2009, 19:42:44 »
Energieeffizient Bauen

(Programmnummern 153, 154)
Was wird gefördert?

die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007):

    * Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´maximal 55 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und
    * Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN
    * Passivhäuser werden in dieser Variante gefördert, wenn Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche und Jahres-Heizwärmebedarf Qh maximal 15 kWh pro m2 Wohnfläche

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007):

    * Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´maximal 70 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und
    * Jahres-Primärenergiebedarf maximal 60 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN

Antragsberechtigt?

Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert

    * Privatpersonen
    * Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
    * Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Finanzierungsanteil?

100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück),
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit

alle Zinssätze KfW 55

alle Zinssätze KfW 70

Merkblatt Energieeffizient Bauen

Ergänzende Informationen zum Merkblatt

Energieeffizient Sanieren
als Kredit (151, 152) oder Investitionszuschuss (430) erhältlich
Was wird gefördert?

    * Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
    * alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen
    * Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen

Förderfähige Gebäude?

Für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.
Besonderheiten Investitionszuschuss
Antragsberechtigt?

    * Eigentümer (Privatpersonen)
          o bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser
          o bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen
    * Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)

Zuschusshöhe

    * Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
    * Zuschuss (direkte Zahlung aufs Konto) zu den Investitionskosten pro Wohneinheit
          o KfW-Effizienzhaus 70 - 17,5 % (maximal 13.125 Euro)
          o KfW-Effizienzhaus 100 - 10 % (maximal 7.500 Euro)
          o Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen - 5 % (maximal 2.500 Euro)
    * Achtung: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt!

Antragstellung?

vor Vorhabensbeginn, direkt bei der KfW
Besonderheiten Kredit
Antragsberechtigt?

    * Privatpersonen
    * Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
    * Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Finanzierungsanteil

    * Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
    * maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
          o bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 100, ein Tilgungszuschuss (Gutschrift auf dem Darlehenskonto) in Höhe von 5 % der Darlehenssumme
          o bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 70,  ein Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 % der Darlehenssumme
    * maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen

Antragstellung?

vor Vorhabensbeginn, über eine Hausbank Ihrer Wahl
Hinweis:

Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt oder Nachtstromspeicherheizungen ausgetauscht oder die Heizungsanlage optimiert können zusätzlich Zuschüsse aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431) bei der KfW beantragt werden.

alle Zinssätze für KfW-Effizienzhaus

alle Zinssätze für Einzelmaßnahmen

Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Kredit

Merkblatt Energieeffizient Sanieren- Investitionszuschuss

Technische Mindestanforderungen (gültig für Kredit und Zuschussvariante)

Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung

KfW-Wohneigentumsprogramm
(Programmnummer 124, 134)

Das KfW-Wohneigentumsprogramm eignet sich für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen wollen und selbst darin wohnen möchten. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert.

Unter dem Motto "Wohnen für (Mehr)-Generationen - Gemeinschaft stärken, Quartier beleben" haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die KfW einen Wettbewerb zur Errichtung von Seniorenwohngemeinschaften gestartet. Alle Informationen dazu finden Sie unter der Programmvariante Wettberwerb.

Ihre entscheidenden Vorteile auf einen Blick:

Günstig: niedrige Zinsen

Sicher: fester Zinssatz für 5, 10 oder 15 Jahre und Laufzeit bis 35 Jahre

Praktisch: alle Konditionen gelten auch bei nachrangigem Grundbucheintrag

Kombinierbar mit anderen Fördermitteln

alle Zinssätze

Merkblatt

Wohnraum Modernisieren - Standard

(Programmnummer 141)
Was wird gefördert?

    * alle Maßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden
    * Verbesserung der Außenanlagen, bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten

Antragsberechtigt?

    * Privatpersonen
    * Mieter mit Zustimmung des Vermieters
    * Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
    * Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Finanzierungsanteil?

100 % der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit
Antragstellung?

Zuerst der Antrag, dann die Investition.

Antragstellung erfolgt immer über eine Hausbank Ihrer Wahl.
Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor (Programm-Nr. 141).

alle Zinssätze

Merkblatt - Wohnraum Modernisieren (Standard und Altersgerecht Umbauen)

KfW-Programm Erneuerbare Energien

(Programmnummern 270, 271, 281, 272 und 282)

Programmteil "Standard" - Kredite

    * Strom aus Sonnenenergie (Photovoltaik), Biomasse, Biogas, Windkraft, Wasserkraft, Erdwärme (Geothermie)
    * Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, erzeugt in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK)

Programmteil "Premium" - Kredite und Tilgungszuschüsse

    * Wärme aus erneuerbaren Energien, in großen Anlagen erzeugt

Ihre Vorteile:

    * langfristige und zinsgünstige Kredite
    * "Premium"-Vorhaben werden besonders gefördert:
          o Kleine Unternehmen zahlen weniger Kreditzinsen als große.
          o attraktive Tilgungszuschüsse für alle Antragsteller - ein Teil der Kreditsumme wird erlassen.

alle Zinssätze


Tilgungsrechner

Quelle: KfW, Frankfurt
« Letzte Änderung: 09. Juli 2009, 13:42:20 von H.-P. Ambros »

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Re: Förderangebot für Privatpersonen
« Antwort #1 am: 30. November 2009, 20:00:07 »
Energieeffizient Sanieren als Kredit oder Investitionszuschuss erhältlich

(Programmnummer: Kredit 151, 152 - Investitionszuschuss 430)

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden.

Dabei gilt: je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung, desto höher die Förderung.
Gefördert wird:

    * der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
    * alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen
      (Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau)
    * Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen (Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau)

Voraussetzung:

Es handelt sich um ein Wohngebäude und für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.
Besonderheiten Investitionszuschuss (430)
Wer kann Anträge stellen:

    * Eigentümer (Privatpersonen)
          o bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser
          o bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen
    * Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)

Wo stellen Sie Ihren Antrag?

vor Vorhabensbeginn, direkt bei der KfW
Besonderheiten Kredit (151, 152)
Wer kann Anträge stellen:

    * Privatpersonen
    * Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
    * Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wo stellen Sie Ihren Antrag?

vor Vorhabensbeginn, bei einer Hausbank Ihrer Wahl
Finanzierungsanteil

    * Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
    * maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
    * maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen

Aktuelle Programmstruktur

Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden die Programmbedingungen überarbeitet und die KfW-Förderung angepasst.

Um den Wechsel in den neuen energetischen Anforderungen zu erleichtern, gelten für eine Übergangszeit bis zum 30.12.2009 parallel die "alten" Programmbedingungen auf Basis EnEV2007 fort.

Hinweis: Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus (KfW-EH) zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf (Qp) eines KfW-Effizienzhauses 130 (EnEV2009) beträgt somit 130 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach EnEV2009 (Referenzgebäude).

Programmüberblick
  aktuelle Förderung auf Basis EnEV 2009 Antragstellung auf Basis EnEV 2007 Tilgungs-
 zuschuss
 (151)
Zuschuss-
 höhe (430)
Antrag-
 stellung
ab 01.10.2009 möglich bis 30.12.2009 möglich    
Pro-
 gramm-
 nummer 152/430
Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmen-
 kombinationen
Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmen-
 kombinationen

-

5 %

 

Pro-
 gramm-
 nummer 151/430

KfW-EH 130 (EnEV2009)

  • Jahresprimär-
     energiebedarf Qp 130 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009
  • Tränsmissions-
     wärmeverlust HT' 145 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009

KfW-EH 100 (EnEV2007)

  • Jahresprimär-
     energiebedarf Qp 100 % der Werte der EnEV2007 
  • Tränsmissions-
     wärmeverlust HT' 100 % der Werte der EnEV2007

5 %

10 %

Pro-
 gramm- nummer 151/430

KfW-EH 115 (EnEV2009)

  • Qp 115 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009
  • HT' 130 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009

-

7,5 %

12,5 %

Pro-
 gramm- nummer 151/430

KfW-EH 100 (EnEV2009)

  • Qp 100 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009
  • HT' 115 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009

KfW-EH 70 (EnEV2007)

  • Qp 70 % der Werte der EnEV2007 
  • HT' 70 % der Werte der EnEV2007

12,5 %

17,5 %

Pro-
 gramm- nummer 151/430

KfW-EH 85 (EnEV2009)

  • Qp 85 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009
  • HT' 100 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009

-

15,0 %

20,0 %




Hinweis:

Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt oder Nachtstromspeicherheizungen ausgetauscht oder die Heizungsanlage optimiert können zusätzlich Zuschüsse aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431) bei der KfW beantragt werden.

Merkblätter Basis EnEV 2009, gültig ab 01.10.2009

    * Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Kredit
    * Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss
    * Technische Mindestanforderungen (gültig für Kredit und Zuschussvariante)

Quelle: KfW, Frankfurt

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Re: Förderangebot für Privatpersonen
« Antwort #2 am: 30. November 2009, 20:11:23 »
Energieeffizient Bauen

(Programmnummern 153, 154)
Gefördert wird:

    * die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime
    * die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten
    * die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude in Wohngebäude

Wichtig:

Gefördert werden nur Gebäude, deren Energiebedarf deutlich niedriger ist als der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert.

Also: Fragen Sie Ihren Architekten oder Bauträger, welchen Energieverbrauch Ihr neues Haus haben wird. Je geringer der Energieverbrauch, desto günstiger die Zinsen.
Wer kann Anträge stellen:

Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert.

    * Privatpersonen
    * Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
    * Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Finanzierungsanteil

100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück),
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
Aktuelle Programmstruktur

Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden die Programmbedingungen überarbeitet und die KfW-Förderung angepasst.

Um den Wechsel in den neuen energetischen Anforderungen zu erleichtern, gelten für eine Übergangszeit bis zum 30.12.2009 parallel die "alten" Programmbedingungen auf Basis EnEV2007 fort.

Hinweis: Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf (Qp) eines KfW-Effizienzhauses 85 (EnEV2009) beträgt somit nur 85 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach EnEV2009 (Referenzgebäude).

Programmüberblick
  aktuelle Förderung auf Basis EnEV 2009 Antragstellung auf Basis EnEV 2007
Antrag-
 stellung
ab 01.10.2009 möglich bis 30.12.2009 möglich
Pro-
 gramm-
 nummer 154

KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009)

  • Jahresprimärenergiebedarf Qp 85 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009
  • Tränsmissionswärmeverlust HT' 100 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007)

  • Jahresprimärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT' maximal 70 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte
  • Jahres-Primärenergiebedarf maximal 60 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN
Pro-
 gramm-
 nummer 153

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009)

  • Jahresprimärenergiebedarf Qp 70 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009
  • Tränsmissionswärmeverlust HT' 85 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009

KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007)

  • Jahresprimärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT'maximal 55 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte
  • Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN
Pro-
 gramm-
 nummer 153
Passivhaus
nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP)
Passivhaus
 nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP)




Merkblätter Basis EnEV 2009, gültig ab 01.10.2009

    * Merkblatt Energieeffizient Bauen
    * Ergänzende Informationen zum Merkblatt


Quelle: KfW, Frankfurt