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Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: fliegerfrank am 07. September 2010, 21:51:21

Titel: Abriss bestehender Gebäude
Beitrag von: fliegerfrank am 07. September 2010, 21:51:21
Hallo,

ich versuche durch eine Zwangsversteigerung an ein geeignetes Baugrundstück zu kommen.
Fast jedes Objekt hat leider einen Gebäudebestand, so dass ich den Abriss einplanen muß.

Wenn ich richtig informiert bin, benötigt man heute keine Genehmigung mehr, man braucht sein Vorhaben nur noch beim Bauamt anzuzeigen. Der Abriss von kleineren Gebäuden bis zu einer Größe von 300 cbm umbautem Raum oder Mauern, Pfähle und Masten ist sogar anzeigenfrei.

Ausnahmen von der Befreiung von der Anzeigenpflicht gibt es im Bereich des Denkmalschutzes. Solche Gebäude bedürfen zu ihrem Abriss einer Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Mit dieser Genehmigung ist dann der Antrag zusammen mit dem für ihren Hausbau notwendigen Antrag auf Baugenehmigung beim Bauamt zu stellen.

Bitte korrigiert mich falls ich damit falsch liege!

Und jetzt meine Frage:

Kann ich mich darauf verlassen, dass im Verkehrswertgutachten evtl. bestehender Denkmalschutz vermerkt ist? Wie kann ich sicher gehen, dass ich nicht unbemerkt denkmalgeschützte Gebäude erwerbe?


Vielen Dank im Voraus

Frank





Titel: Re: Abriss bestehender Gebäude
Beitrag von: parcus am 08. September 2010, 08:55:54
Hallo Frank,

die Bauordnungen wie Denkmalpflege ist Ländersache, d.h. hier bitte in der Landesbauordnung und Denkmalschutzgesetz (http://www.forum-hausbau.de/landesrecht--landesbauordnung-denkmalschutzgesetz-nachbarrecht--475--t.html) nachlesen.

So gehe ich auch vor, denn ich versuche auch immer gleich zu klären, was von dem Abriss ggf. weiter verwendet werden kann.
So ist es in der Regel kein Problem, unbelasteten Bauschutt in Böschungen verschwinden zu lassen. Hier sichere ich mich immer
über den Umweltschutz ab.
Gerade in solchen Auffüllungen, kann man z.B. kostengünstig die Versorgungsleitungen einarbeiten.

Auch versuche ich Materialien zu verwenden, wie Naturstein, Backstein, Holzbalken,...

Was natürlich auch eine Frage von dem ist, was der Bauherr wünscht.



Ich würde mich nicht auf das Verkehrswertgutachten verlassen, auch wenn dieses schon einmal eine Aussage trifft.
D.h. ich frage hier zusätzlich beim zuständigen Bauamt/Denkmalschutz an, ggf. wird hier auch an die Gemeinde verwiesen.
So wie es aussieht, scheinst Du aber gute Karten zu haben.

Gruß
H.-P. Ambros


Titel: Re: Abriss bestehender Gebäude
Beitrag von: fliegerfrank am 08. September 2010, 22:44:10
Vielen Dank.

Frank