Lüftung und Luftdichtheit in Albauten
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Lüftung und Luftdichtheit in Albauten

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Lüftung und Luftdichtheit in Albauten
« am: 11. Februar 2010, 11:59:36 »
Hallo,

wir möchten bei der Sanierung unser Haus auf eine mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung umstellen.
Die DIN verlangt hierzu m. W. ein Blower-Door-Test mit einem n50-Wert von 1,0. Allerdings ist dieser Wert von 50 Pascal weit über dem tatsächlichen Wert, da wir entweder eine Volumen-Konstantstromregelung an einer Zentralen Lüftung oder ein Parallelbetrieb zweier dezentraler Lüftungen im Wechselbetrieb haben werden, sodass Überdruck praktisch gar nicht auftrifft, bzw. bei max. 5 Pascal liegen wird.
Die Ausführung nach n50 1,0/h  wird in diesem Fall sehr aufwendig sein, aber (übertrieben ?!) luftdicht machen.
Ist eine Ausführung ohne Dampfbremsfolien an den Innenwänden möglich, unter der Voraussetzung das die Luftfeuchte begrenzt bleibt?
Ferner haben diese Folien den Nachteil, dass die Speicherfähigkeit (von Feuchte) der Aussenwände ausgeschaltet würde.
Sollte man die Dampfbremse/Luftdichtfolie zwischen Aussendämmung und Mauerwerk dennoch anbringen, auch wenn die Konstruktion ohne Folie tauwasserfrei ist?
Gibt es für diese Art der Belüftung entsprechend angepasste Vorschriften oder Normen - oder ist das unabänderlich festgeschrieben?
Und wie kann man das der KfW nachweisen?
Die Tauwasserfreiheit der Konstruktion ist vorhanden.


Offline parcus

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Re: Lüftung und Luftdichtheit in Albauten
« Antwort #1 am: 11. Februar 2010, 16:30:11 »
Hallo Franky,

die 50Pa sind der Prüfdruck, für den nach DIN 4108-7 unter 4.4 Nachweis der Luftdichtheit gilt:

Werden Messungen der Luftdichtheit von Gebäuden oder Gebäudeteilen durchgeführt, so darf der nach dem Differenzdruckverfahren (Verfahren A)
gemessene Luftvolumenstrom bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa

-bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen:

bezogen auf das Raumvolumen 3 [1/h] nicht überschreiten bzw. bezogen auf die Netto-Grundfläche 7,8 [m³/(m²*h)] nicht überschreiten;

bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen (auch Abluftanlagen):

bezogen auf das Raumvolumen 1,5 [1/h] nicht überschreiten oder bezogen auf die Netto-Grundfläche 3,9 [m³/(m²*h)] nicht überschreiten.

Die Lüftungsanlagen sind bei der Messung außer Betrieb und Öffnungen entsprechend abgedichtet.

Eine Messung würde sonst auch wenig Sinn machen. Insbesondere bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist eine deutliche
Unterschreitung des oben angegebenen Grenzwertes sinnvoll. Um so weniger Leckagen in der Gebäudehülle,
um so genauer kann die Anlage justiert werden, bzw. auch Arbeiten.

Siehe hier: Qualitätssicherung durch Blower-Door Messung

Da Du von Mauerwerk sprichst, muss dieses vor der Prüfung verputzt sein. Das gilt als Dampfbremse.

Eine weitere Dampfbremse zwischen Mauerwerk und der Wärmedämmung könnte zu einem Feuchtigkeitsproblem führen.
Denn der Dampfdruck würde quasi vor der Dampfbremse im Mauerwerk "gestaut" werden.
Für den Taupunkt ist die zusätzliche Außendämmung i.d.R. günstig, da dieser gleichzeitig nach außen verlagert wird.

Entscheidend ist hier der SD - Wert. Je niedriger der Wert, desto weniger wird der Wasserdampf auf dem Weg von der warmen zur kalten Seite gebremst.

Siehe hier: Die Beschreibung des sd-Wertes (diffusionsäquivalente Luftschichtdicke)

Der Nachweis erfolgt durch die Fachleute, welche als KfW zugelassene Sachverständige gelten.



Ich mache sowas immer über die geförderte BAFA Vor-Ort-Beratung, dann besteht schon einmal eine vernünftige Bestandsaufnahme
und die Möglichkeiten zu einer Sanierung und deren Kosten werden schon fundiert aufgezeigt. Jedes Forum-Mitglied welches z.B. in
meinem Wirkungsbereich ist, erhält diese kostenlos, wenn das Bauvorhaben hier als bebilderter Blog eingestellt wird.

Zudem versuche ich immer die Baubegleitung innerhalb der KfW Sonderförderung zu halten.
Dann sind gleich 50% der Planungskosten eingespart, unabhängig von einem KfW Kredit.

LG H.-P. Ambros