Forum-Hausbau: Ihre kostenlose Bauherrenhilfe im Netz

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Themen - parcus

Seiten: [1] 2 3 ... 63
1
Bisher wurde eine Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser mit maximal 400 Euro bezuschusst. Jetzt startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Sonderaktion zur Energieberatung vor Ort: Die ersten 1.000 Antragsteller erhalten zusätzlich zur aktuellen Förderung eine Gutschrift von 250 Euro, die nach erfolgter Beratung durch einen qualifizierten Energieberater direkt an den Antragsteller ausgezahlt wird. So kann die Vor-Ort-Beratung insgesamt mit bis zu 650 Euro bezuschusst werden. Die Aktion läuft längstens bis zum 31.12.2013. Wer sich beraten lassen möchte, muss den dafür erforderlichen Gutschein unter www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung abrufen.

Quelle: BAFA

2
- Hauseigentümer sollten die Rohrleitungen im Heizungskeller rechtzeitig vor der Heizperiode auf ihre vollständige Isolierung prüfen. Denn im Sommer, wenn die Heizung ausgeschaltet und die Rohre kühl sind, lassen sich mögliche Nachbesserungen einfacher vornehmen.#

Darauf weist co2online im Rahmen der Kampagne "Meine Heizung kann mehr hin", die vom Bundesumweltministerium gefördert wird. "Vielen Hausbesitzern ist nicht bewusst, wie viel Energie bereits auf dem Weg vom Keller zum Heizkörper verpufft, wenn die Heizungsrohre nicht oder schlecht gedämmt sind", sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin der gemeinnützigen co2online GmbH.
 
Wenn Leitungen fachgerecht gedämmt werden, spart das knapp 15 Euro Heizkosten pro Jahr und Rohrmeter. In einem Einfamilienhaus mit einer durchschnittlichen Heizungsrohrlänge von 22,5 Metern im unbeheizten Bereich steckt somit ein jährliches Sparpotenzial von 335 Euro.

Demgegenüber stehen geringe Kosten von einem bis vier Euro pro Meter für Dämmmaterialien, so dass sich eine Rohrisolierung bereits nach einem Winter rechnet. Eine Fotostrecke auf www.meine-heizung.de gibt Hauseigentümern eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rohrisolierung.
 
Es lohnt sich, bei der Überprüfung der Heizungsrohre zugleich einen Blick auf die Warmwasserrohre zu werfen. Warmwasser wird das ganze Jahr benötigt, weshalb das Einsparpotenzial bei fehlender Isolierung hier besonders groß ist.



Drei Tipps für die richtige Rohrisolierung

1. Gut ausmessen

Nehmen Sie sich Zeit, die vorhandenen Rohre auszumessen. Das erspart Ihnen nachher viel Arbeit. Neben der Länge der Leitungen müssen Sie auch den Durchmesser Ihrer Rohre bestimmen und ausmessen, wie viel Platz Ihnen zwischen den Rohren für die Dämmung bleibt. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass die Dämmschicht wärmeführender Leitungen genauso dick sein muss wie der Durchmesser des Rohres. Das entsprechende Material ist im Baumarkt unter der Bezeichnung "100 Prozent EnEV" zu finden.

2. Das richtige Material finden

Für die Rohrisolierung stehen verschiedene Materialien zur Verfügung. Wenn Sie die Rohrisolierung selber anbringen wollen, empfehlen sich flexible Materialen wie synthetischer Kautschuk oder vorgefertigte Dämmschalen aus Polyethylen. Diese selbstklebenden Rohrisolierungen sind im Baumarkt erhältlich und lassen sich einfach verarbeiten.

3. Lückenlos abdichten

Nur eine fachgerechte und lückenlose Isolierung bringt maximale Sparerfolge. Deshalb ist es wichtig, dass nicht nur alle Rohre, sondern auch die Armaturen richtig isoliert werden. Für Heizungspumpen und Ventile gibt es spezielle Dämmhülsen, die Sie entweder im Internet oder über Ihren Fachhandwerker bestellen können.

Quelle: co2online gGmbH

3
Muss sich dem Auftraggeber aufgrund eigener Kenntnis tatsächlicher Umstände aufdrängen, dass die Planung des Architekten sowie die Statik des Tragwerksplaners eine bestimmte Gefahrenlage in Kauf nehmen, verstößt der Auftraggeber regelmäßig gegen die in seinem eigenen Interesse bestehende Obliegenheit, sich selbst vor Schaden zu bewahren, wenn er die Augen vor der Gefahrenlage verschließt und das Bauvorhaben durchführt.

BGH, Urteil vom 20.06.2013 - VII ZR 4/12, IBR 2013, 546

Quelle: ibr

4
20 Millionen Quadratmeter gebrauchte Rollos landen jedes Jahr im Abfall. Der niederländische Hersteller für Licht-, Sicht- und Sonnenschutz-Produkte Hunter Douglas hat dem nun ein Ende gesetzt und als nach eigenen Aussagen branchenweit erster Hersteller Rollos entwickelt, die zu 100 Prozent recycelbar sind. So wird das GreenScreen® ReviveTM-Material vollständig aus recycelten und recycelbaren Plastikflaschen hergestellt; das GreenScreen® Eco-Material zu 100 Prozent aus recyclingfähigen Polyesterfasern.

Verantwortlich für die Entwicklung von GreenScreen war André Weiss von Artex, der niederländischen Tochtergesellschaft des Unternehmens. Er ist überzeugt davon, dass dieser Kollektion auf dem Markt für projektbasierte Licht- und Energieregulierung eine große Zukunft bevorsteht: "Jahr für Jahr landen etwa 20 Millionen Quadratmeter gebrauchte Rollos im Müll. Sie enthalten oft große Mengen PVC, was die Umwelt natürlich stark belastet. GreenScreen ist dank seiner PVC-freien und vollständig recyclingfähigen Materialien die umweltfreundliche Alternative."

Rohmaterialien aus dem Recycling

Das Bemerkenswerte an den GreenScreen®-ReviveTM-Rollos ist die Tatsache, dass ihr Rohmaterial selbst ein Recyclingprodukt ist. "Das Garn für den Stoff stellen wir nämlich aus recycelten PVC-freien Plastikflaschen her", erläutert Weiss. Dazu arbeitet Hunter Douglas mit verschiedenen deutschen Entsorgungsunternehmen zusammen, die diese Produkte ordnungsgemäß vom restlichen Müll trennen. "Jeder Quadratmeter des Materials besteht aus zwei Halbliterflaschen. Das macht durchschnittlich sechs Flaschen pro Rollo", so Weiss weiter.

Cradle to Cradle-zertifiziert

Bei der GreenScreen Eco-Variante setzt Hunter Douglas wiederum ein Material ein, das ausschließlich aus Polyesterfasern besteht; es werden keinerlei andere Materialien hinzugefügt. So können die Fasern nach ihrer Verwendung einfach eingeschmolzen und anschließend als Rohmaterial für andere Produkte wiederverwendet werden. Weiss: "Wir arbeiten zum Beispiel mit einem Unternehmen zusammen, das recycelte Rollos zur Herstellung von Spielplatzgeräten wie Rutschen oder Schaukeln nutzt. Für diese Produkteigenschaft wurde GreenScreen Eco mit dem Cradle to Cradle-Zertifikat ausgezeichnet."

Vielseitig einsetzbar

Alle GreenScreen-Produktlinien entsprechen den Anforderungen des international anerkannten Greencode-Klassifikationssystems für umweltfreundliche Textilien sowie der LEED-Zertifizierung für Gebäude. Dank seiner baukastenartigen Struktur, die aus nicht weniger als 300 auswechselbaren Komponenten besteht, ist die GreenScreen-Kollektion kompatibel zum EOS® 500-Rollosystem, für das Hunter Douglas 2012 mit dem iF design award ausgezeichnet wurde. Die variable Struktur der Kollektion erlaubt außerdem, das Rollosystem ganz nach Einsatzort und -zweck anzuordnen, wobei die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten des EOS eine schnelle und einfache Montage gewährleisten.

Hunter Douglas ist Marktführer für innovative, ästhetische und hochwertige Fensterabdeckungen, Sonnenschutzsysteme und architektonische Decken- und Fassaden- verkleidungen. Der Hauptsitz der Hunter Douglas-Gruppe befindet sich in Rotterdam in den Niederlanden. Zu den lokalen Geschäftseinheiten auf allen Kontinenten gehören über 60 Fertigungsanlagen und 100 Montagewerke sowie Marketingbüros in mehr als 100 Ländern. Über 16.500 Angestellte engagieren sich für Hunter Douglas weltweit.

Quelle: Hunter Douglas

5
Regenerative Energien / Biomasse bleibt dominierende Wärmequelle
« am: 09. August 2013, 10:12:17 »
Mit einem Anteil von 91 Prozent bleibt Biomasse weiterhin die dominierende Größe unter den Wärmequellen aus erneuerbaren Energien.
Das belegen aktuelle Zahlen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
Im Jahr 2012 ist demnach die Wärmebereitstellung aus regenerativen Energiequellen –
neben der Biomasse zählen dazu auch die Solar- und Geothermie – auf gut 144 Mrd. Kilowattstunden (kWh) gestiegen,
nach knapp 135 Mrd. kWh im Vorjahr.
Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. macht in diesem Zusammenhang auf den Beitrag häuslicher Feuerstätten
wie Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen zum Klimaschutz aufmerksam. Mit insgesamt 36,4 Mio. Tonnen entfällt mehr als
ein Viertel der CO2-Emissionen, die durch den Einsatz erneuerbarer Energien im Jahr
2012 vermieden worden sind, auf feste Biomasse – vorwiegend in Form von Brennholz.
Diese CO2-Reduzierung leisten in erster Linie die privaten Haushalte, die mit 68,8 Prozent
den Löwenanteil stellen, mit deutlichem Abstand gefolgt von der Industrie mit 24,7 und
Heizkraftwerken mit 6,5 Prozent.
Jede zehnte Kilowattstunde im Bereich Wärme wird CO2-neutral erzeugt
„Es hat sich erneut gezeigt, dass Klimaschutz im Kleinen beginnt und dass das Verbrennen
von Holz einen wichtigen Beitrag dazu leistet“, fasst Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI,
die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat)
zusammen, die im Auftrag des BMU die jährlichen Zahlen erstellt. „Ein Blick in die Vergangenheit zeigt,
dass der Anteil der Biomasse an der Wärmeerzeugung in Deutschland kontinuierlich gestiegen ist –
von 2,1 Prozent im Jahr 1990 auf 10,4 Prozent in 2012. Anders
ausgedrückt: Bereits mehr als jede zehnte Kilowattstunde, die der Wärmeerzeugung dient,
wird heute CO2-neutral erzeugt.“

Quelle: HKI

6
as Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bietet vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürgern unkomplizierte Unterstützung bei der Sanierung von Häusern und Wohnungen an. Hierfür werden 10.000 Gutscheine für die Energieberatung beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Verfügung gestellt.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Das Hochwasser hat viele Bürgerinnen und Bürger schwer getroffen. Mit Sorforthilfen und dem Unterstützungsangebot der KfW haben wir den Weg für schnelle und unbürokratische Hilfe frei gemacht. Wo Häuser saniert werden und neue Geräte angeschafft werden müssen, gibt es jetzt zusätzliche Unterstützung. Hochwassergeschädigte können sich einen kostenlosen und unabhängigen Energieberater direkt ins Haus holen. Das hilft ganz praktisch und konkret vor Ort. Sanierungsmaßnahmen, die zu Energieeinsparungen bei den Bürgerinnen und Bürgern führen, helfen langfristig Geld zu sparen."
Vorstand des vzbv, Gerd Billen: "Nach dem Hochwasser laufen jetzt Aufräumarbeiten und Sanierungen. Die Energieberatung bietet dort Unterstützung, wo sie besonders nötig ist." Im Beratungsangebot der bundesgeförderten Energieberatung der Verbraucherzentrale sind Detail-Checks zu speziellen Fragen wie Umgang mit Feuchteschäden, Ersatz der Heizungsanlage und des Kessels sowie Fragen zur Wärmedämmung. Der Energieberater kommt direkt ins Haus. Die Berater zeigen auch, welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge durchgeführt werden sollten, und weisen auf Fördermöglichkeiten hin. Der Eigenanteil der Verbraucher von regulär 45 Euro wird für Hochwassergeschädigte vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie übernommen.
Die Gutscheine sind bei den Verbraucherberatungsstellen verfügbar oder als Download unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de abrufbar. Der Termin für einen Detail-Check kann telefonisch bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale vereinbart werden - über die kostenlose Hotline 0800 - 809 802 400 oder über die Rufnummern der lokalen Beratungsstellen.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei allen Fragen zum Energieverbrauch online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Auch außerhalb der Gutscheinaktion sind alle Angebote für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis kostenfrei.

Quelle: bmwi

7
Bei der Installation von Flächenheizungen im Bestand müssen aufgrund der baulichen Rahmenbedingungen oft speziell abgestimmte Systeme eingesetzt werden. Das kann im Einzelfall sehr aufwändig sein. Mit Fonterra Base Flat 12 bietet Viega jetzt eine wirtschaftliche Alternative: Das neue System wird wie ein Standard-Nasssystem verarbeitet – aber mit einem geprüften Zusatz im Zementestrich. Damit baut das System nur 35 mm auf, mit gedämmter Platte 45 mm.

Flächenheizungssysteme in Nassbauweise werden fast nur in Neubauten eingesetzt. Dort steht in aller Regel genügend Aufbauhöhe zur Verfügung. Bei der Sanierung von Bestandsobjekten sieht das aber häufig anders aus. Auch die Belastbarkeit der Böden ist hier oft eingeschränkt. Gelöst werden konnte dieses Problem bisher meist nur durch Systeme im Trockenbau oder mit Vergussmassen, denn konventioneller Estrich benötigt immer eine Überdeckung von mindestens 30 mm.

Mit dem Flächenheizungssystem Fonterra Base Flat 12 von Viega lassen sich jetzt auch in Estrichkonstruktionen niedrige Aufbauhöhen realisieren: Bei der abgestimmten Kombination aus System-Noppenplatte, Polybuten-Rohr 12 x 1,3 mm und Estrich-Überdeckung beträgt die gesamte Bauhöhe nur noch 35 mm. Wird eine werkseitig gedämmte Fonterra-Noppenplatte eingesetzt, liegt die komplette Aufbauhöhe bei 45 mm. In beiden Fällen genügen also 15 mm Estrich als Überdeckung über der Noppenplatte, um alle Anforderungen für den privaten Wohnungsbau bis zu einer zulässigen Nutzlast von 2 kN zu erfüllen.

Gewicht und Trocknungszeiten geringer
Durch die flache Aufbauhöhe verringert sich zugleich das Gewicht des neuen Bodens. Fonterra Base Flat 12 ist also bestens in Gebäuden mit problematischer Statik, zum Beispiel Altbauten mit Holzbalkendecke, einsetzbar.

Der von Viega geprüfte Estrichzusatz sorgt außerdem für eine deutlich kürzere Trocknungszeit als bei herkömmlichem Estrich: Statt nach 21 Tagen ist der Abbindeprozess beim Fonterra Base Flat 12-Aufbau bereits nach fünf Tagen abgeschlossen. Ab dem sechsten Tag kann mit dem Trockenheizen begonnen werden.

Sehr guter Wärmeübergang
Der Wärmeübergang ist bei den extraflachen Fonterra-Flächenheizungen optimal: Durch die perfekte Lage des PB-Rohres in der Noppenplatte ist das Rohr vollständig vom Estrich umschlossen. Die verlustfreie Wärmeübertragung an den Raum sorgt über die systemtypische Energieeinsparung hinaus zusätzlich für eine Reduzierung der Heizkosten.

Quelle: viega

8
Tragwerksplanung mangelhaft: Mitverschulden des Bauherrn wegen falscher Baugrundangaben!
Die von einem Tragwerksplaner für ein Gebäude erstellte Statik ist mangelhaft, wenn sie den vereinbarten Zweck, die Standfestigkeit des Gebäudes unter Berücksichtigung des Baugrunds und seiner Tragfähigkeit zu gewährleisten, nicht erfüllt, weil sie die nach den konkreten Boden- und Grundwasserverhältnissen erforderlichen Maßnahmen nicht vorsieht. Den Auftraggeber trifft grundsätzlich die Obliegenheit, dem Tragwerksplaner die für die mangelfreie Erstellung der Statik erforderlichen Angaben zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen zu machen. Hat er unzutreffende Angaben gemacht und ist deshalb die Statik mangelhaft, trifft den Auftraggeber für einen daraus entstehenden Schaden eine Mithaftung wegen Verschuldens gegen sich selbst. Hat der vom Auftraggeber beauftragte planende Architekt die unzutreffenden Angaben gemacht, muss sich der Auftraggeber dessen Verschulden gemäß §§ 254, 278 BGB zurechnen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem gestern veröffentlichten Urteil vom 15.05.2013 entschieden.

BGH, Urteil vom 15.05.2013 - VII ZR 257/11

Quelle: ibr

9
Der Auftragnehmer ist nicht für den Mangel seines Werks verantwortlich, wenn dieser auf verbindliche Vorgaben des Auftraggebers oder von diesem gelieferte Stoffe oder Bauteile oder Vorleistungen anderer Unternehmer zurückzuführen ist und der Auftragnehmer seine Prüfungs- und Hinweispflicht erfüllt hat. Der Rahmen der Prüfungs- und Hinweispflicht und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls darstellt. Was hiernach zu fordern ist, bestimmt sich nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart in erster Linie durch das vom Auftragnehmer zu erwartende Fachwissen und durch alle Umstände, die für den Auftragnehmer bei hinreichend sorgfältiger Prüfung als bedeutsam erkennbar sind.

OLG Stuttgart, Urteil vom 24.07.2012 - 10 U 47/12

Quelle: ibr

10
Die Bauüberwachung durch den Architekten darf sich auch bei einfachen, gängigen Tätigkeiten nicht darauf beschränken, die von den jeweiligen Auftragnehmern vorgelegten Papiere zur vorgesehenen Bauausführung (hinsichtlich Materialien bzw. Arbeitsweisen) einer bloßen Durchsicht vom Büroschreibtisch aus zu unterziehen, ob sie mit den Vorgaben der Planung vollständig übereinstimmen. Vielmehr muss der wegen seiner besonderen Fachkunde mit der Bauüberwachung betraute Architekt seine Fachkunde auch vertragsgemäß dahingehend einsetzen, dass er - zumindest stichprobenhaft - Überprüfungen an Ort und Stelle vornimmt. Arbeiten im Bereich des Bodenaustauschs zwecks fachgerechter Gründung einer Industriehalle gehören (ebenso das Betonieren/Bewehren von Sohlplatten) zu gefahrenträchtigen Arbeiten mit typischen Gefahrenquellen im Rahmen eines kritischen Bauabschnitts, bei denen verschärfte Anforderungen an die Bauüberwachung durch den Architekten zu stellen sind, da die Gründung eines Gebäudes für dessen mangelfreie Errichtung und dauerhaften schadlosen Bestand von grundlegender Bedeutung ist und sich nachträgliche Feststellungen dazu regelmäßig als außerordentlich schwierig und aufwendig darstellen. Verschärfte Anforderungen an die Bauüberwachung sind auch dann zu stellen, wenn die Baugründung auf Basis eines Baugrundgutachtens mit besonderen Vorgaben an die Materialien, an deren Be-/Verarbeitung bzw. an sonstige Einzelheiten eines danach notwendigen Bodenaustauschs erfolgen soll. Verschärfte Anforderungen an die Bauüberwachung des Architekten bestehen zudem, wenn die Planung durch handschriftliche Abänderungen des Leistungsverzeichnisses durch den (Erd-)Bauunternehmer geändert worden ist, so das OLG Düsseldorf.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2012 - 23 U 156/11

Quelle: ibr

11
Fördermöglichkeiten / Wohn-Riester wird flexibler
« am: 20. Juni 2013, 09:00:39 »
Der Gesetzgeber hat Änderungen bei der Riester-Rente beschlossen. Vor allem aktuelle und angehende Eigenheimbesitzer profitieren künftig von flexibleren Regeln beim Wohn-Riester. So können beispielsweise Riester-Guthaben in Zukunft auch für alters- und behindertengerechte
Umbaumaßnahmen eingesetzt werden.




Trautes Heim, Glück allein: Die Mehrheit der Bundesbürger will ihren Lebensabend in vertrauter Wohnumgebung verbringen. Allerdings werden die wenigsten Wohnungen den Anforderungen fürs Leben im Alter gerecht – Stufen erschweren den Zugang, Türen sind zu schmal und es mangelt an Bewegungsfreiheit. Den Bedarf an barrierefreien Wohnungen schätzt das Bundesbauministerium bis zum Jahr 2020 auf 3,5 Millionen Einheiten. Viele Eigentümer sehen zwar die Notwendigkeit für einen schwellenfreien Umbau, scheuen aber den finanziellen Aufwand. Der liegt bei ca. 20.000 Euro. Die gute Nachricht: Dank der aktuellen Gesetzesänderung kann die Wohn-Riester- Förderung künftig auch für die Finanzierung von alters- und behindertengerechten Modernisierungen eingesetzt werden.

„Der Wohn-Riester hat sich nur fünf Jahre nach seiner Einführung zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Durch die Änderungen wird er noch flexibler und gewinnt für Eigentümer und Immobilienkäufer an Attraktivität“, sagt Joachim Klein von der LBS. Das neue Gesetz schafft die Möglichkeit, jederzeit gefördertes Guthaben aus dem Riester-Vertrag zu entnehmen und für einen barrierefreien Umbau zu verwenden. Zu den Voraussetzungen zählen ein Mindestbetrag bei der Entnahme sowie die Prüfung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen. Auch wer eine Immobilie bauen oder kaufen möchte, kann bereits vorhandenes Guthaben dafür einsetzen – oder wie gehabt ein Riester-Darlehen oder einen Riester-Bausparvertrag zur Finanzierung nutzen.

Neu ist zudem die Regelung, angespartes Riester-Kapital jederzeit für die Entschuldung einer Immobilie verwenden zu können. Künftig kann mit dem Guthaben etwa eine Sondertilgung des bestehenden Immobiliendarlehens geleistet oder am Ende der Zinsbindung ein Teil oder das gesamte Darlehen abgelöst werden. Beides beschleunigt die Rückzahlung und senkt damit die Zinslast.

Das ändert sich beim Wohn-Riester Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ergeben sich mehrere Änderungen für den Wohn-Riester.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Jederzeitige Kapitalentnahme
In Zukunft können Riester-Sparer bis zum Beginn der Auszahlungsphase jederzeit Kapital aus ihrem Riester-Sparvertrag entnehmen. Dieses kann für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum und die Tilgung eines Immobiliendarlehens eingesetzt werden. „Bislang musste ein direkter zeitlicher Zusammenhang zum Erwerb der Immobilie bestehen, und eine Entschuldung war nur zu Beginn der Auszahlungsphase möglich“, sagt Professor Heinrich Bockholt vom Institut für Finanzwirtschaft in Koblenz.

Barrierefreier Umbau
Riester-Guthaben kann künftig auch für alters- und behindertengerechte Umbaumaßnahmen verwendet werden. Voraussetzungen: Die Hälfte der Summe wird für Maßnahmen eingesetzt, die den gesetzlichen Vorgaben für einen barrierefreien Umbau entsprechen. Der übrige Kostenanteil muss ebenfalls der Reduzierung von Barrieren in oder außerhalb der Immobilie dienen. Beides ist von einem Sachverständigen zu bestätigen, und der Sparer kann keine weiteren Zuschüsse oder Steuererleichterungen in Anspruch nehmen. Wurde die Immobilie vor weniger als drei Jahren angeschafft, müssen mindestens 6.000 Euro entnommen werden. Liegt der Erwerb länger zurück, sind es mindestens 20.000 Euro.

Jederzeitige Einmalbesteuerung
Die Riester-Beiträge und Zulagen werden auf einem fiktiven Wohnförderkonto erfasst und verzinst. Zu Beginn der Auszahlungsphase mussten sich Sparer bislang zwischen einer Besteuerung der dort aufgelaufenen Summe in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr oder einer rabattierten Einmalbesteuerung von 70 Prozent des geförderten Kapitals entscheiden. Durch die Gesetzesänderung besteht die Möglichkeit zur Einmalbesteuerung während der gesamten Auszahlungsphase.

Neuregelung des Entnahmebetrags
Bis dato durften Sparer für den Erwerb von Wohneigentum bis zu 75 Prozent oder die komplette Summe aus ihrem Riester-Vertrag entnehmen. Diese Einschränkung entfällt. Künftig kann jeder Betrag ab 3.000 Euro entnommen werden, bei Teilentnahmen müssen mindestens 3.000 Euro im Vertrag verbleiben.

Flexiblere Wechselfristen
In Zukunft haben Riester-Sparer beim Verkauf oder der Vermietung ihres Wohneigentums mehr Zeit, den geförderten Betrag in gleicher Höhe in eine andere Immobilie zu investieren. Professor Thomas Dommermuth vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung in Altenstadt: „Die Frist dafür verlängert sich auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem die Wohnung letztmals selbst genutzt wurde.“

Quelle: LBS / haustechnikdialog

12
Auch wenn das Stromnetz abgeschaltet ist: Besitzer von Häusern mit Photovoltaik-Anlage zur
Erzeugung von Solarstrom sollten dringend einige wichtige Hinweise beachten, wenn ihr Haus von der Flut betroffen ist. Denn solange Licht auf die Solarmodule fällt und sich der Wechselrichter sowie Anschluss an das Stromnetz im Keller oder anderen überfluteten Hausbereichen befindet,
besteht für Menschen das Risiko eines Stromschlages oder einer Knallgasexplosion. Darauf weisen die Fachleute von TÜV Rheinland hin.


„Wichtigste Regel ist deshalb: Solange die Installationen der Solaranlage beispielsweise im Keller noch unter Spannung stehen könnten, dürfen die überfluteten Räume niemals betreten werden“, betont Willi Vaaßen, Experte von TÜV Rheinland.

Befinden sich Anschlusskasten und Wechselrichter der Solaranlage unter Wasser, nie den Anlagen nähern. Denn sie stehen automatisch unter Spannung, sobald Licht auf die Photovoltaik-Module fällt. „Einzige Ausnahme sind Anlagen, die über einen separaten Schalter stillgelegt werden können, der sich in der Nähe des Solargenerators im nicht überfluteten Bereich befindet“, so Vaaßen. Zwar werde das Wechselstromnetz vom Energieunternehmen bei Flutkatastrophen abgestellt. Aber die Gleichspannungsleitungen und Anschlusspunkte zwischen den Photovoltaik-Modulen auf dem Dach des Hauses und dem Wechselrichter stehen bei Lichteinfall weiter unter Spannung.

Eine weiteres Risiko besteht, wenn sich der Wechselrichter in einem kleinen geschlossenen Kellerraum befindet, der längere Zeit unter Wasser steht: An den Verbindungen der Solaranlagen können – abhängig von der Sonneneinstrahlung – Ströme zwischen Plus- und Minuspol durch das Wasser fließen. Dieser Strom ist in der Lage, elektrolytische Vorgänge auszulösen. Das heißt: Das Wasser wird in Wasser- und Sauerstoff gespalten. Willi Vaaßen: „Sammelt sich Wasserstoff in schlecht gelüfteten Räumen, steigt das Explosionsrisiko, sobald eine Zündquelle ins Spiel kommt. Deshalb ist das wichtigste, bei beginnenden Aufräumarbeiten offenes Feuer unbedingt zu vermeiden und die Räume sofort sehr gut zu lüften.“ Generell empfehlen die Fachleute von TÜV Rheinland, Häuser mit Solaranlagen, deren Solargeneratoren nicht oberhalb der Überflutung abzuschalten sind, durch einen ausgebildeten Elektriker in der Nähe des Generators abklemmen zu lassen. Beim Sinken der Flut und Beginn der Aufräumarbeiten sollten die Anlagen zunächst von ausgebildeten Elektrikern und Installateuren kontrolliert werden – idealerweise von Mitarbeitern des Betriebs, der die Anlage errichtet hat. Diese können mögliche Gefahren schnell ausschließen und notfalls die Anlage fachmännisch stilllegen, bis die elektrischen Anlagen trockengelegt und auf Schäden kontrolliert worden sind.

TÜV Rheinland hat bereits 1985 im Labormaßstab mit der technischen Prüfung von Solarkomponenten begonnen. Das Expertennetzwerk von TÜV Rheinland für die Solarbranche umfasst heute knapp 300 Fachleute in acht Laboratorien weltweit. Gemeinsam mit dem Fraunhofer ISE und weiteren Partnern führt TÜV Rheinland bis 2014 ein Forschungsprojekt zum vorbeugenden Brandschutz sowie Risiken im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen durch. Das Projekt wird in Teilen gefördert vom Bundesumweltministerium. Es soll dazu beitragen, die Sicherheit von Photovoltaik-Systemen in Bezug auf allgemeine Brandrisiken weiter zu optimieren. Andererseits geht es um das Ziel, insbesondere Rettungskräfte und Feuerwehren noch mehr Sicherheit im Einsatz bei Objekten mit Photovoltaik-Anlagen zu geben. Dies gilt auch für Risiken im Zusammenhang mit Überflutungen und Wasser.

Hierzu wurden bereits 2011 neue Versuche erfolgreich durchgeführt. Sie haben bestätigt, dass die derzeit geltenden Sicherheitsabstände zum Schutz der Einsatzkräfte grundsätzlich ausreichend sind.

Quelle: TÜV Rheinland

13
Dem OLG Jena zufolge hat der Heizungsbauer die Wärmebedarfsberechnung des Fachplaners überschlägig zu überprüfen und gegebenenfalls Bedenken anzumelden. Da Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen nur als Gesamtanlage funktionieren, wenn die Auslegung richtig ist, muss der Auftragnehmer in jedem Fall die Unterlagen des Auftraggebers einer sorgfältigen Prüfung unterziehen, da die Anlage sonst auch bei handwerklich einwandfreier Ausführung für den späteren Gebrauch untauglich sein kann. Überzogene Anforderungen dürfen allerdings nicht gestellt werden.

OLG Jena, Urteil vom 20.02.2012 - 9 U 506/11

Quelle: ibr

14
BGB §§ 280, 281, 634 Nr. 4
1. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist ein stetiger Austausch zwischen Objektplaner und TGA-Planer erforderlich.*)
2. Der TGA-Planer hat als Spezialist die fachspezifischen Gefahren der von ihm geplanten Einrichtungen abzuschätzen und ihnen durch gezielte Maßnahmen entgegen zu wirken. Hierzu hat er die Ausführungspläne des Architekten kritisch im Hinblick auf seine fachspezifischen Anforderungen zu bewerten und darauf zu achten, dass diese Anforderungen berücksichtigt werden. Der Objektplaner hat seinerseits die Fachleistungen zu koordinieren und in seine Planung zu integrieren.*)
3. TGA-Planer und Objektplaner haften für Planungsfehler als Gesamtschuldner, weil ihr Zusammenwirken notwendig ist, um eine Grundlage für die Ausführung des Bauwerks zu schaffen.*)

Quelle: ibr | OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2012 - 5 U 162/11

15
Zur Effizienz energiesparender Maßnahmen bei Neu- und Altbau gehört, Probleme und Fehler am Bau zu lokalisieren. Messverfahren wie Thermografie und Blower-Door-Messung können dabei helfen. Allerdings müssen sie richtig und vor allem von geschulten Fachleuten ausgeführt werden.

Zum Verständnis, wie diese Methoden eingesetzt werden können, erklärt der neue Ratgeber des Bauherren-Schutzbund e.V. zunächst Grundprinzipien der Thermografie als zerstörungs- und berührungsloses Messverfahren zum Erfassen der Wärmestrahlung von Objekten und der Wärmeverteilung auf Oberflächen.

Diese Wärmestrahlung wird auf einem Monitor als sichtbares Thermogramm abgebildet. Schwachstellen, an denen Wärme verloren geht, können so lokalisiert werden.

Unter welchen Bedingungen eine aussagekräftige Analyse möglich ist, welche Unterschiede zwischen einer Innen- und Außenaufnahme bestehen und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind, wird im Folgenden erläutert. Wärmebrücken, Luftundichtheiten und Feuchteschäden sind dabei richtig zu bewerten. Gewarnt werden Gebäudeeigentümer vor allem vor "günstigen" Angeboten mit unkommentierten Thermogrammen und vor Haustürgeschäften, bei denen auf Grundlage angeblich aussagekräftiger Gratisthermogrammen Leistungen verkauft werden sollen.
 
Für die Durchführung tatsächlich aussagefähiger Thermogramme listet der Ratgeber Regeln auf wie das Beachten ausreichender Temperaturdifferenzen und der Wetterbeeinflussung. Am besten für die Thermografie geeignet ist ein Himmel mit tiefsitzenden Wolken.

Dokumentation und Auswertung sollten geschulten Personen mit Kenntnissen in Messtechnik und Bauphysik vorbehalten bleiben.

Auch bei der Blower-Door-Messung erläutert der Ratgeber zunächst das Prinzip der Luftdichtheitsmessung nach dem Differenzdruckverfahren.

Aus einem von einem Gebläse erzeugten Über- und Unterdruck und dem Vergleich der gemessenen Luftströme lässt sich errechnen, ob das Gebäude ausreichend luftdicht ist. Wichtig ist, diese Messung vor dem Ausführen von Trockenbaumaßnahmen durchzuführen. So erfolgt gleichzeitig eine Qualitätskontrolle.

Nach einem Abschnitt, der Vorschriften, Normen und Grenzwerte für das Blower-Door-Verfahren behandelt, geht der Ratgeber erneut auf die dafür geltenden Regeln ein. Vorkehrungen für eine erfolgreiche Messung sind beispielsweise das Abdichten bereits vorhandener Gebäudeöffnungen, das Öffnen aller Innentüren und ebenso das Beachten der Witterungseinflüsse und Windgeschwindigkeiten.

Blower-Door Messungen sind, um erfolgreich zu sein, ebenso von erfahrenen Fachleuten durchzuführen wie die Thermografie. Beide Methoden ersetzen keinesfalls eine fachgerechte Planung des Gebäudes und die Ursachensuche. Auch darauf weist der Ratgeber hin.

Ratgeber Thermografie und Blower-Door-Messung 0,6MB

Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.

Seiten: [1] 2 3 ... 63