Verstandnisfrage zur Ausgestaltung des Baukörpers insbesondere Bauhöhe
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Verstandnisfrage zur Ausgestaltung des Baukörpers insbesondere Bauhöhe

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Guten Morgen zusammen,

meine Frau und ich möchten gerne ein städtisches Grundstück erwerben. Da wir schon etwas älter sind, legen wir wert möglichst nah an die Barrierefreiheit zu kommen. Leider erlauben die Grundstücke nicht den Bau von großen Bungalows. Es wird somit auf eine 2 Etagen Lösung hinaus laufen. Hier sollten dann natürlich möglich Vollgeschosse realisiert werden.

In der textlichen Festsetzung zum Bebauungsplan steht folgendes:

Zitat
Die maximale Firsthöhe beträgt 10,5 m. Die maximale Traufhöhe beträgt 4,5 m. Bei Gebäuden mit Flachdächern beträgt die maximale Traufhöhe 4,0 m.

Bei Gebäuden mit Flachdach kann über die festgesetzte Traufhöhe (TH) hinausgehend ein weiteres Geschoss (kein Vollgeschoss gem. § 2 Abs. 5 BauO NRW) zugelassen werden, wenn das Dach als Flachdach mit einer Traufhöhe von nicht mehr als 7,00 m ausgebildet wird. (§ 16 Abs. 5 BauNVO)

Mit Blick auf § 2 ABs. 5 BauO NRW können wir also nur 66 % des Untergeschosses bebauen oder gibt es auch Möglichkeiten den Baukörper vollständig als Wurfel zu errichten?