Bebauungsplan Abstand & Anzahl Stellplätze
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Bebauungsplan Abstand & Anzahl Stellplätze

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Bebauungsplan Abstand & Anzahl Stellplätze
« am: 19. Juni 2022, 15:55:37 »
Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte etwas Unterstützung bei der Interpretation eines Bebauungsplans.

Es geht um den Abschnitt mit den Garagen:

Zitat
Gem. § 12 Abs. 6 BauNVO sind Stellplätze, Garagen und Carports in den Baugebieten innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Dabei muss zu Verkehrsflächen ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden.

Es wird zudem festgesetzt, dass je Wohneinheit 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen sind.
Hierzu zählen auch Garagenstellplätze.

Meine Lesart ist diese:

Es müssen zwei Stellplätze vorhanden sein und diese beiden Stellplätze müssen jeweils einen Abstand von 5m zur Straße haben, also z.B. Doppelgarage mit 5m Einfahrt.

Verstärkt wird meine Lesart durch den Passus in der Begründung zum Bebauungsplan:

Zitat
Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sind Stellplätze, Garagen und Carports im Baugebiet innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

Dabei muss zu Verkehrsflächen ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden, um zu ermöglichen, damit eine zusätzliche Abstellfläche für Pkw auf dem Grundstück gewährleistet wird.

Es wird zudem festgesetzt, dass je Wohneinheit 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen sind. Hierzu zählen auch Garagenstellplätze.

Diese Festsetzung gewährleistet, dass es nicht zu Verkehrsbehinderungen durch parkende Pkw im Straßenraum kommt.

Es handelt sich bei dem Baugebiet um eine verkehrsberuhigte Zone ohne weitere Parkflächen.
Von daher sehe ich da durchaus die Intention, dass die Autos der Eigentümer in der Garage stehen und etwaiger Besuch dann in der Einfahrt.

Nun wurden allerdings auch recht viele Einzelgaragen gebaut und beim -vorsichtigen- Nachfragen, wie das denn zum Bebauungsplan passen könnte, kamen dann auch eher dünne Antworten. Ich müsste mich da irren, das liest sich anders, etc.

Von daher meine Frage: irre ich mich wirklich? Ist eine Einzelgarage samt 5m Einfahrt ausreichend?
Die entsprechenden Bauanträge wurden ja von der Kommune auch so angenommen (oder es hat keiner so  richtig draufgeschaut).

Falls ich aber doch Recht haben sollte und Doppelgaragen o.ä. sind notwendig, was wäre der Worst Case für  die Einzelgaragenbesitzer, wenn denn die Kommune auf die Idee kommt, den Bebauungsplan zu  forcieren?

Danke im Voraus.
Otmar