Schalltechnisches Gutachten für Einfamilienhaus
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Schalltechnisches Gutachten für Einfamilienhaus

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Schalltechnisches Gutachten für Einfamilienhaus
« am: 09. Juli 2022, 09:20:35 »
Hallo Ihr lieben,

wir haben bereits am 27.01.2022 den Bauantrag eingereicht, dieser wurde denn am 22.03.2022 bearbeitet, mit Mängel! Kleinere Mängel wurden umgehend von unserem Architekten beseitigt, jedoch ist bei Bau unseres Einfamilienhauses eine Grundlage, dass wir ein schalltechnisches Gutachten erstellen lassen müssen.

Nach viel hin und her um das vielleicht zu umgehen, haben wir es den letztendlich in Auftrag gegeben.

Wir hatten Glück das dieses Jahr überhaupt noch einen Firma Zeit hatte, dieses Durchzuführen.

Unser geplanter Baubeginn war der 01.06.2022 uns war klar, dass wir das nicht halten könnten.

Das Gutachten wurde im Mai gemacht, Dauer 4 Wochen  und 10.000€ ärmer lag es dem am 20.06.2022 erneut bei der Baubehörde.

Alles ist in Verzug und die Behörde lässt leider auf sich warten. Gibt es hier eine Frist bis wann unser Bauvorhaben endlich Mal entschieden werden muss ? Ich habe diese Woche einmal angerufen und er/sie/es will es nun an die Umweltbehörde weiter leiten.

Mir war klar, dass Bauen kein Zuckerschlecken ist, aber mit so vielen unglücklichen Umständen liegen die Nerven schon lange blank.

Mich würde einmal interessieren, wie schon oben geschildert, ob es eine Frist gibt, die die Baubehörde zur Bearbeitung der Nachbesserung hat.

Vielen lieben Dank