Heizkostenverordnung
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Heizkostenverordnung

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Offline parcus

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Heizkostenverordnung
« am: 07. Juni 2009, 22:45:12 »
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt die Abrechnung von Heizkosten und Wärme für Mieter und Wohnungseigentümer. Anfang 2009 trat eine Novelle in Kraft, um Anreize zum Heizenergiesparen zu setzen.

Die Heizkostenverordnung enthält verschiedene Regelungen bezüglich der Kosten von Heizung und Warmwassererzeugung: Jeder Mieter oder Bewohner einer Eigentumswohnung hat das Recht auf eine eigene Kostenabrechnung, die seinen Energieverbrauch individuell wiedergibt.

Neben der Pflicht zur individuellen Verbrauchserfassung regelt die HeizkostenV auch, wie der Verbrauch technisch erfasst werden muss und den Verteilschlüssel, also den Anteil des individuellen Verbrauchs und des Grundkostenanteil an der Abrechnung.

1981 eingeführt mit dem Ziel, Anreize zum Heizenergie sparen zu bieten,  wurde die Verordnung schon mehrfach überarbeitet. Durch die genaue Zuordnung der Kosten kann der Mieter einfach Geld sparen, indem er intelligent  heizt. Die letzte Novelle der Heizkostenverordnung trat zum 1.1.2009 in Kraft.  Diese Novelle gehört zum "Integrierten Energie- und Klimaprogramm" der Bundesregierung.  Diese Gesetzesänderung soll weitere Anreize zum Energiesparen schaffen.

Folgende Neuerungen sind in der Novelle der Heizkosten-Verordnung enthalten:

    * In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt       
       werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärme­verteilung überwiegend gedämmt sind, muss der Kostenanteil des Betriebs der zentralen
       Heizungsanlage zu 70 Prozent nach Verbrauchs abgerechnet werden. Die Restkosten (Grundkosten) werden über Umlage nach Wohnfläche oder umbautem 
       Raum abgerechnet. Die bisher übliche Verteilung von 50 Prozent für Grund- und Verbrauchskosten ist nicht mehr zulässig. Der hohe Verbrauchsanteil an der
       Rechnung soll Mieter zum sparen animieren.
    * Veraltete Messgeräte müssen ausgetauscht werden. Bis spätestens  Ende 2013 müssen alle vor Juli 1981 eingebaute Heizkosten- oder
       Warmwasserkostenverteiler ausgetauscht werden.
    * Die Energiemenge für die Warmwassererwärmung ist mit einem Wärmezähler zu ermitteln. Die bisher übliche Berechnung der Warmwassermenge durch eine
       Formel ist nur noch in Ausnahmen zulässig: Entstehen zu hohe Kosten durch die Ermittlung der Wärmemenge durch Zähler, darf die alte Berechnungsweise
       beibehalten werden.
    * Der einmal gewählte Verteilschlüssel kann zukünftig unbegrenzt oft geändert werden, so lange für die Änderung sachgerechte Gründe - wie etwa eine neue
       Heizanlage oder verbesserte Wärmedämmung -  vorliegen.
    * Umlage der Verbrauchsanalyse: Neben den Mess- und Abrechnungskosten dürfen Eigentümer zukünftig auch die Verbrauchsanalyse auf den Mieter umlegen.
       Dies ermöglicht die Einführung des Energiemonitoring, also der aktuellen Verbrauchsdarstellung über das Internet mit speziellen Messgeräten.
    * Schnelles Ableseergebnis: Der Mieter soll innerhalb eines Monats das Ergebnis der Ablesung erhalten.
    * Mieter haben ein Kürzungsrecht, wenn der Vermieter Nachrüstungspflichten beim Wärmeerzeuger nicht nachgekommen ist.
    * Bei alten, frei liegenden Heizrohren kann deren Wärmeabgabe an Hand der anerkannten Regel der Technik in die Abrechnung eingerechnet werden.
    * Solaranlagen: Die Trinkwassererwärmung aus Solaranlagen darf nicht berücksichtigt werden und muss gegebenenfalls vom Gesamtverbrauch abgezogen
       werden.
    * Die Heizkostenabrechnung bei Passivhäusern soll ganz entfallen, da die Messgebühren hier einen wesentlichen Teil der Kosten ausmachen können.

Die Gesetzesnovelle tritt trat am 1.1.2009 in Kraft. Für Abrechnungszeiträume, die vor dem 1.1.2009 liegen, gilt die alte Verordnung.

Heizkostenverordnung

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Achtung: Es wird ausdrücklich keine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetzestexte übernommen.
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2009, 18:59:01 von H.-P. Ambros »