Schnee, Frost und Glätte: Die passenden Versicherungen
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Schnee, Frost und Glätte: Die passenden Versicherungen

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Offline parcus

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Schnee, Frost und Glätte: Die passenden Versicherungen
« am: 16. Dezember 2010, 17:01:50 »
Vom Schnee erdrückte Häuserdächer, vom Dauerfrost gesprengte Wasserleitungen oder ein stürzender Passant auf dem spiegelglatten Gehweg vor der eigenen Haustür ...

... ist das Risiko solcher Schäden und Unfälle nicht ausreichend abgesichert, führt der Winter zu teuren Folgen. Die richtige Versicherungspolice kann den finanziellen Schaden zwar abfangen, doch sie bewahrt beispielsweise Hausbesitzer nicht davor, bestimmte Pflichten zu erfüllen:

    * Dächer prüfen: Dächer, Wintergärten oder Garagen können einstürzen, wenn große Mengen Schnee auf ihnen lasten. Bricht das Dach unter Schneemassen ein, springt keineswegs automatisch die Gebäudeversicherung ein. Solche Schäden müssen Hausbesitzer durch eine zusätzliche Policefür Elementarschäden absichern. Nur dann zahlt die Assekuranz auch bei Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen. Können Glasfenster dem Druck der Schneemassen nicht standhalten, tritt die Glasversicherung ein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Scheiben gerissen sind. Eine weitere Gefahr besteht durch rutschende Schneebretter oder große Eiszapfen, die von Hausdächern oder Vorsprüngen stürzen. Wird dabei ein Mensch verletzt, kommt dafür gegebenenfalls die private Haftpflicht des Eigentümers auf. Bei Mehrfamilienhäusern übernimmt unter Umständen die Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden. Doch abgesehen von der Haftungsfrage haben Hauseigentümer möglichst dafür Sorge zu tragen, dass gar nicht erst jemand zu Schaden kommt.
    * Wasserrohre absperren: Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann auf diese Weise leicht Rohre sprengen. Noch größer wird der Schaden allerdings, wenn aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in die Wohnung fließt. In der Regel übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden – vorausgesetzt, dieser spezielle Versicherungsschutz ist im Vertrag enthalten! Versicherte sollten sich aber nicht allein darauf verlassen, dass der Versicherer zahlt. Eine volle Übernahme kann von der Versicherung auch verweigert werden, wenn die Rohre nicht rechtzeitig entleert, beziehungsweise abgesperrt oder der Wohnraum nicht ausreichend beheizt wurde.
    * Gehwege räumen: Mit dem ersten Schneefall beginnt für Hauseigentümer in der Regel auch der Winterdienst vor der eigenen Haustür. Das heißt im Klartext: Der Schnee auf Gehwegen und Zufahrten muss weg. Außerdem müssen vereiste Wege gestreut werden. Dieser Dienst ist übrigens vom Mieter zu übernehmen, wenn ein Winterdienst per Mietvertrag vereinbart wurde. Rutscht ein Passant also auf dem ungeräumten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der die Streupflicht hatte. OhneHaftpflichtversicherung kann das dann teuer werden.
    * Umweltverträgliche Streumittel verwenden: Wer Gehwege eisfrei halten will, sollte zu umweltverträglichen Streumitteln aus Kalkstein, Sand oder Quarz greifen: Diese Stoffe sind eine gute Alternative zum Salz, dessen Einsatz in vielen Kommunen verboten ist. Als Rutschschutz bewährt haben sich Splitt und Sand. Sie erhöhen die Reibung zwischen Eis und Schuhsole. Ein Ausgleiten wird dadurch verhindert. Empfehlenswerte Streumittel tragen oft das Umweltzeichen "Blauer Engel". Nach der Frostperiode sollten die aufgefegten Reste in der grauen Tonne landen.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Re: Schnee, Frost und Glätte: Die passenden Versicherungen
« Antwort #1 am: 29. Juli 2020, 15:17:15 »
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Re: Schnee, Frost und Glätte: Die passenden Versicherungen
« Antwort #2 am: 05. August 2020, 09:49:57 »

Danke für die Information