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Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: bastelazubi am 18. Januar 2021, 11:04:04

Titel: Kann man einfach aus einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden?
Beitrag von: bastelazubi am 18. Januar 2021, 11:04:04
Hi,

hat jemand von euch schon mal an Vergabeverfahren als Unternehmer teilgenommen und wurde ausgeschlossen?
Ich habe selbst befreundete Unternehmen und die haben mir schon von tollen Projekten und Erfahrungen berichtet.
Möchte daher selbst mal teilnehmen, aber habe Angst, dass ich ausgeschlossen werde.
Habe letztens auch erzählt bekommen, dass welche ausgeschlossen wurden, und sie selbst nicht wissen, wieso...

Was denkt ihr, soll ich es versuchen, oder doch lassen? Bin ja kein riesiger Konzern...
Titel: Re: Kann man einfach aus einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden?
Beitrag von: massimo am 18. Januar 2021, 11:49:46
Ja, also Vergaben eignen sich super für jegliche Art von Unternehmen.
Ich habe noch nie von einem Unternehmen gehört, das es bereut, daran teilgenommen zu haben.
Man muss sich halt im Klaren sein, dass man sich nur für passende Aufträge bewerben sollte, da man sonst ja keine Chance hat.
Auch gibt es bei solchen Vergaben einen großen Wettbewerb und man muss halt herausstechen und sich durchsetzen können - klappt halt nicht immer.
Ausgeschlossen werden kann man in der Regel schon, allerdings braucht es dafür schon triftige Gründe.
Hat dieser Unternehmer denn nicht erfahren, weshalb er ausgeschlossen wurde?
Titel: Re: Kann man einfach aus einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden?
Beitrag von: bastelazubi am 18. Januar 2021, 13:04:29
Ja, da hast du auf alle Fälle recht.
Hm, okay. Und was für triftige Gründe könnten das denn sein, dass ein Unternehmen dann von einer Vergabe ausgeschlossen wird?
Der Wettbewerb ist mir schon bewusst, aber ich dachte halt, dass ich es mal versuchen könnte.
Zu verlieren habe ich ja an sich nichts.

Ja doch, anscheinend haben Unterlagen gefehlt und er wurde deshalb ausgeschlossen.
Das gibt mir halt schon zu denken: Was, wenn mir das auch passiert?
Titel: Re: Kann man einfach aus einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden?
Beitrag von: massimo am 18. Januar 2021, 14:19:26
Ja, also mögliche Gründe für seinen Ausschluss können z. B. sein:
- fehlende Unterlagen
- fehlerhafte Unterlagen
- verurteilte Straftaten
- Verstöße gegen Regelungen und Richtlinien (z. B. Umweltschutz)
- usw.

Ja, also bei Bauleistungen ist es so, dass man bei fehlerhaften oder fehlenden Unterlagen eine Nachfrist bekommt, um das auszubessern. Bei Liefer-/Dienstleistungen ist der Auftraggeber nicht dazu verpflichtend eine Nachfrist mit Verbesserung zu gewähren, d.h. in solch einem Fall werden die Bewerber dann einfach ausgeschlossen. Es muss halt alles verhältnismäßig sein: https://www.ibau.de/akademie/glossar/verhaeltnismaessigkeit/

Ich würde an deiner Stelle nicht vom Schlimmsten ausgehen. Bewirb dich einfach und versuche es. Zu verlieren hast du in der Tat nichts. Wenn du öfters an Vergaben teilnehmen solltest, dann kannst du z. B. eine Präqualifikation machen und ersparst dir den wiederholten Papierkram alles Unterlagen.
Titel: Re: Kann man einfach aus einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden?
Beitrag von: Toffi-Fee am 18. Januar 2021, 14:43:20
Ausgeschlossen wird man immer, wenn man vorbestraft ist oder die Unterlagen nicht korrekt einreicht. Ist doch offensichtlich, oder?
Titel: Re: Kann man einfach aus einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden?
Beitrag von: bastelazubi am 18. Januar 2021, 15:03:27
Okay, danke für die ausführlichen Antworten!
Wusste nicht, dass es da so viele mögliche Ursachen gibt.
Naja, so offensichtlich fand ich das nicht, weil ich z. B. nicht wusste, dass man bei Bauleistungen die Fehler noch korrigieren kann. Das ist schon eine hilfreiche Information.
Titel: Re: Kann man einfach aus einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden?
Beitrag von: udopa am 16. März 2021, 10:40:20
Kann man, wenn man die Regeln nicht beachtet.
Titel: Re: Kann man einfach aus einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden?
Beitrag von: jones76 am 16. März 2021, 17:45:42
Bei welchem Verfahren jetzt)