Heizkostenverordnung: Messung des Energieanteils für die Warmwasserbereitung
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Heizkostenverordnung: Messung des Energieanteils für die Warmwasserbereitung

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Offline parcus

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Die Heizkostenverordnung (HKVO) vom 1.1.2009 verlangt eine genaue Messung des Energieanteils für die Warmwasserbereitung direkt mit einem Wärmezähler. Das betrifft alle zentralen Heizsysteme, bei denen der Heizkessel mit dem Warmwasserbereiter verbunden ist. Dadurch sollen Anreize für einen sparsamen Umgang mit Energie und die Basis für eine genaue Abrechnung geschaffen werden. Die Übergangsfrist endet am 1.1.2014.

Bisher erfolgte die Abrechnung des Warmwasserverbrauchs oft nur über einen einfachen Kaltwasserzähler im Zulauf des Warmwasserspeichers. Ab 1.1.2014 ist die Heizkostenberechnung ohne exakte Wärmemengenmessung nicht rechtskonform und somit vom Mieter anfechtbar. Im Zweifelsfall bleibt der Hauseigentümer auf seinen Energiekosten sitzen. Mit diesem Argument kann der Handwerker bei der nächsten Heizungswartung seinen Kunden die Nachrüstung als Zusatzleistung anbieten.

Auswahl des Wärmezählers:
Für die Nachrüstung eignen sich die Ultraschallwärmezähler besonders gut. Bauartbedingt haben sie einen geringeren Druckverlust und einen sehr viel größeren Messbereich als ein Flügelradzähler. Durch diese Eigenschaften wird das Messergebnis bei Unterdimensionierung nicht verfälscht und die Messeinrichtung nicht überstrapaziert. Der intelligente elektronische Energierechner ermöglicht über eine einfache Menüführung viele Abfragemöglichkeiten der Verbrauchs- und Leistungsdaten. Die Verbrauchswerte werden jeden Monat gespeichert, dies ermöglicht auch noch rückwirkend Zwischenablesungen, selbst wenn bereits ein Mieterwechsel stattgefunden hat. Optional können die Zähler über systemfähige Datenschnittstellen, wie z. B. Funk, Analog, M-Bus, KNX oder Infrarot, ausgelesen werden und dienen zur Weiterverarbeitung der zur Verfügung stehenden Daten der Energiezähler. Über die optionale Schnittstelle sind beispielsweise die folgenden Werte auslesbar: Zählerstand Energie und Volumen, momentane Leistung, momentaner Durchfluss, Vor- und Rücklauftemperatur. Somit ist die Integration der Energiezähler in die Gebäudesystemtechnik problemlos. Die Daten werden für Energiemonitoring, Smart Metering, Zählerfernauslesung, Heizkostenabrechnung, Steuerung, Regelung, Anlagenüberwachung und viele weitere Anwendungen verwendet.

Quelle: WDV/MOLLINÉ

Offline marco78

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Die Informationen kommen mir sehr zu Gute. Vielen Dank!