Forum-Hausbau: Ihre kostenlose Bauherrenhilfe im Netz

Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: Eigenheim am 04. Juli 2012, 09:52:00

Titel: Brauche Infos zum Notwegerecht
Beitrag von: Eigenheim am 04. Juli 2012, 09:52:00
Hi Leute!
Ich habe ein Problem - und zwar wird auf dem Grundstück hinter dem meiner Tante ein Haus gebaut. Dieses ist nicht an eine Straße angeschlossen. Jetzt nutzen sie die Einfahrt meiner Tante, um zu ihrem Grundstück zu kommen und berufen sich auf das Notwegerecht. Ich habe dazu auch schon einiges gelesen (zum Beispiel das hier (http://suite101.de/article/nachbarschaftsstreit-das-notwegerecht-a103524)) und verstehe es im Grunde auch.
Aber egal was ich lese, meine Frage wird nicht beantwortet, darum hier meine Frage:
Da es ja noch eine Baustelle ist, kommen die da jetzt mit LKW, Bagger etc an. Die Einfahrt meiner Tante ist aber nur gepflastert und nicht für Tonnengewichte ausgelegt. Darum sind jetzt schon die ersten Schäden feststellbar. Außerdem hat meine Tante immer in ihrer Einfahrt geparkt, das wurde ihr nun untersagt.
1. Wer muss für die Schäden am Bodenbelag aufkommen? Doch wohl die neuen Nachbarn? Wie kann man das durchsetzen - muss man vor Gericht?
2. Können die meiner Tante untersagen in der Einfahrt zu parken? Eigentlich endete die einst an ihrem Grundstück, wurde jetzt einfach erweitert zu dem neuen Grundstück hin. Meine Tante hat keine Garage und andere Parkmöglichkeiten gibt es in der Nähe nicht, jetzt muss sie immer gut 5 Minuten vom nächsten öffentlichen Parkplatz nach Hause laufen - das kann es doch nicht sein?
Titel: Re:Brauche Infos zum Notwegerecht
Beitrag von: parcus am 04. Juli 2012, 12:30:21
Langsam, hier sollte die Tante mal genau lesen, was auf Ihrem Flurstück eingetragen ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Neubau ohne Baulast, oder Wegerecht eine Baugenehmigung bekommen hat.

Ist es überhaupt ein Neubau, oder bestand schon ein Haus.

zu 1) i.d.R. die Anlieger, es kommt darauf an, wie ausgebaut ist und was es ist.
zu 2) da ist ggf. nichts mit Parken, siehe die eingetragen Rechte