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Vor dem Bau => Fördermöglichkeiten => Thema gestartet von: Jen am 25. April 2011, 10:13:47
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Bei Häusern ist wohl eine Abschreibung z.B. bei Vermietung von 2% über 50 Jahre üblich.
Wann beginnt die Frist für die 50 Jahre zu laufen?
Gruß
Jen
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Hallo Jen,
Bei Neubauten mit der Fertigstellung und bei gekauften Häusern mit Grundbucheintragung, dann beides jeweils 50 Jahre.
Mit dem Jahr des Kaufes beginnt die Abschreibungsfrist, egal ob man steuerlich zur Abschreibung berechtigt ist, oder nicht.
Gruß
H.-P. Ambros
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Man man man, 50 Jahre sind eine sehr lange Zeit. Ich weiß gar nicht, ob man damit heutzutage überhaupt noch rechnen kann. Diese langen Zeiten stehen in der heute technisch fortgeschrittenen Zeit in einem ganz anderen Verhältnis wie damals. :glas:
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Dazu ist folgender Link vielleicht auch ganz interessant für dich: http://www.investition-baudenkmal.de/werbungskosten-baudenkmal.htm (http://www.investition-baudenkmal.de/werbungskosten-baudenkmal.htm)
Da geht`s zwar im Speziellen um denkmalgeschützte Häuser. Aber das lässt auch Schlüsse auf andere Immobilien zu.