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Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: parcus am 23. März 2011, 09:18:31

Titel: Ist eine Windenergieanlage ein Bauwerk?
Beitrag von: parcus am 23. März 2011, 09:18:31
Bei der Errichtung einer Windenergieanlage handelt es sich um ein Bauwerk im Sinne des Gewährleistungsrechts mit der Folge, dass eine Verkürzung der fünfjährigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers unwirksam ist.

LG Hannover, Urteil vom 22.01.2010 - 2 O 302/07 (nicht rechtskräftig)

BGB §§ 93 ff, 195, 199, 305 ff, 634a

Quelle: ibr