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Nachrichten - Siegfried

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Pfusch am Bau / Bauschäden / Re:Bauherrennotruf
« am: 06. März 2015, 13:08:05 »
Ich habe mir einmal den § 393 FamFG angesehen. darin steht folgendes:


Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§ 393 Löschung einer Firma

(1) Das Erlöschen einer Firma ist gemäß § 31 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs von Amts wegen oder auf Antrag der berufsständischen Organe in das Handelsregister einzutragen. Das Gericht hat den eingetragenen Inhaber der Firma oder dessen Rechtsnachfolger von der beabsichtigten Löschung zu benachrichtigen und ihm zugleich eine angemessene Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs zu bestimmen.

(2) Sind die bezeichneten Personen oder deren Aufenthalt nicht bekannt, erfolgt die Benachrichtigung und die Bestimmung der Frist durch Bekanntmachung in dem für die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handelsregister bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 10 des Handelsgesetzbuchs.

(3) Das Gericht entscheidet durch Beschluss, wenn es einem Antrag auf Einleitung des Löschungsverfahrens nicht entspricht oder Widerspruch gegen die Löschung erhoben wird. Der Beschluss ist mit der Beschwerde anfechtbar.

(4) Mit der Zurückweisung eines Widerspruchs sind dem Beteiligten zugleich die Kosten des Widerspruchsverfahrens aufzuerlegen, soweit dies nicht unbillig ist.

(5) Die Löschung darf nur erfolgen, wenn kein Widerspruch erhoben oder wenn der den Widerspruch zurückweisende Beschluss rechtskräftig geworden ist.

(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend, wenn die Löschung des Namens einer Partnerschaft eingetragen werden soll.

Weiterhin den § 31 HGB:


Handelsgesetzbuch
§ 31 siehe insbesondere Absatz 2
 


(1) Eine Änderung der Firma oder ihrer Inhaber, die Verlegung der Niederlassung an einen anderen Ort sowie die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift ist nach den Vorschriften des § 29 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

(2) Das gleiche gilt, wenn die Firma erlischt. Kann die Anmeldung des Erlöschens einer eingetragenen Firma durch die hierzu Verpflichteten nicht auf dem in § 14 bezeichneten Weg herbeigeführt werden, so hat das Gericht das Erlöschen von Amts wegen einzutragen.

Ich bin kein Jurist und deswegen die Frage an die Juristen unter Euch:

Kann es sein, dass EBB von Amts wegen zwangsweise gelöscht wurde ? Geschäftsführerin nicht ermittelbar, auf der Flucht oder sonst irgendwie nicht zu Handlungen fähig ???

Wer kann mir meine Frage hierzu beantworten ?   

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Pfusch am Bau / Bauschäden / Re:Bauherrennotruf
« am: 06. März 2015, 12:39:56 »
Folgenden Eintrag beim Handelsregister habe ich gefunden:

Amtsgericht Lüneburg Aktenzeichen: HRA 201395    Bekannt gemacht am: 26.01.2015 19:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Löschungen von Amts wegen
26.01.2015
HRA 201395:EBB Effektives Baumanagement & Baukonzepte e. K., Seevetal, Speckmannstraße 23, 21220 Seevetal.Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Abs.2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG eingetragen.

Damit dürfte sich der Bauherrennotruf erledigt haben. Es sei denn er (Herr Nilson) streckt bei einer anderen Firma wieder seinen NLP Sender heraus.
Übrigens kann ein Einzelkaufmann auch nach Schließung seiner Firma für Geschäfte seiner geschlossenen Firma in Haftung genommen werden. Schönen Gruß an Frau Peymann.  

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Pfusch am Bau / Bauschäden / Re:Bauherrennotruf
« am: 02. Februar 2015, 16:00:12 »
Am Sonntag, den 01.02.2015 um 10:55 war Herr Nilson als Gutachter in RTL 2 bei den Baurettern zu sehen ! Hallo............ ?   

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Pfusch am Bau / Bauschäden / Re:Bauherrennotruf
« am: 06. Mai 2014, 21:51:29 »
Zur Info:

1. Herr Hans-Joachim Nilson führt jetzt den Künstlernamen: Joseph Hawk (Joe) bei den Grey Hawks auf der Internetseite  http://euromusiccontest.com/joe-hawk
2. Frau Peymann führt den Namen: Angie M. Pe auf facebook

Wer sich in NLP (neurolinguistische Programmierung) einliest der wird verstehen warum Herr Nilson den Vornamen Joseph gewählt hat.  Joseph aus Nazaret ist im Neuen Testament Verlobter und dann Ehemann Marias, der Mutter Jesu. Er wird als Bauhandwerker aus Nazaret vorgestellt und daher in der christlichen Tradition als „der Zimmermann“ bezeichnet.

Also unter uns: Wann legt mal einer den beiden das Handwerk ?

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Pfusch am Bau / Bauschäden / Re:Bauherrennotruf
« am: 05. Mai 2014, 22:30:04 »
Hallo, nachdem mein Hinweis über die "grey hawks" Aktivitäten von Frau Peymann und Herrn Nilson's Luftsprünge in diesem Forum und facebook veröffentlicht wurden hat Frau Peymann die homepage der grey hawks gelöscht. Genauso gelöscht wie die Internet Seite von EBB Effektives Baumanagement. Warum wohl ?   Ich nehme an, dass die Versprechungen von Frau Peymann  in beiden Foren nicht haltbar waren.

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Pfusch am Bau / Bauschäden / Re:Bauherrennotruf
« am: 23. März 2014, 17:32:29 »
Es ist kaum zu glauben !
Unter der "wix" homepage finden wir Herrn Nilson bei  den grey hawks wie er Luftsprünge macht: Siehe ---- > http://apeymann.wix.com/greyhawks#!contact/c20x9
Ganz nach seinem Bauherrenhilfekonstrukt ist die General-Managerin natürlich Frau Peymann unter gleicher Anschrift wie der Bauherrennotruf und natürlich befindet sich auch der fanclub unter gleicher Anschrift in der Speckmannstr. 23 in Seevetal. Ich wette darum, dass wenn man dort anruft die einen erzählen, dass die Band international auftritt und über 60 Musiker und Rowdies beschäftigt. Ich meine „nomen est omen“ also die homepage von „wix“ passt.  
Unter der Telefonnummer:   0174 - 88 66 22 9 kann man Platzreservierungen für einen Probeabend vornehmen.  Meine Frage an alle betroffenen Bauherren:  Wenn ich einen Bus organisiere (bin im Besitz des Busführerscheines)  wer kommt dann  mit zu einem lustigem und heiteren Probeabend bei den Nilson’s, Peymann’s und sonstigen „Wix“ homepage Besitzern ?  

Ach ja, passend finde ich auch die Kulisse vor der Herr Nilson oder Hajo (Pey) seine Luftsprünge macht, dass sind wohl die Überbleibsel (Ruinen) seiner Beratungstätigkeiten als Bauherrennotruf ! 

Platzreservierung soll möglich sein für:

Februar 22, 2014

März       22, 2014

April        26, 2014
ab 20 Uhr- Maschen Seevetal
Platzreservierung: 0174 - 88 66 22 9

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Pfusch am Bau / Bauschäden / Re:Bauherrennotruf
« am: 09. November 2013, 18:28:47 »
Hier ein paar Bilder der Geschäftsadresse vom Bauherrennotruf. Ich erspare mir jeglichen Kommentar dazu:










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Pfusch am Bau / Bauschäden / Re:Bauherrennotruf
« am: 31. Juli 2013, 22:43:26 »
Vor einem Jahr war der Baunotrufberater das letzte mal auf unserer Baustelle. In Rechnung gestellt hat er bisher 90 % der vereinbarten 5-stelligen Vertragskosten. Der Baufortschritt hat sich jedoch nur um ca. 30 % weiter entwickelt. Für die 30 % Weiterentwicklung hat der Baunotrufberater quasi nichts geleistet, außer ein wenig bla, bla, bla..... bla und bla. Die meiste Arbeit - Leistungsermittlung und Angebote einholen musste ich selbst erledigen.

Im Mittelalter hätte man solche Kreaturen in einem Korb im Fluss versenkt.

Heute treten diese Kreaturen im Fernsehen auf und kassieren dafür auch noch Geld !

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Pfusch am Bau / Bauschäden / Re:Bauherrennotruf
« am: 27. Juni 2013, 10:48:20 »
 In verschiedenen Veröffentlichungen wird geäußert, dass Herr Nilson einen Bauherrennotruf in Hamburg gegründet hätte. Das wird sogar auf einer Sendung von ZDF Zoom „Kostenfalle Eigenheim“ ausgesagt.
Tatsächlich ist der Bauherrennotruf bei „Deutsches Patent und Markenamt“ als geschützte Marke eingetragen. Nunmehr stellt sich die Frage, wer seine Marke hier geschützt hat. Daher wenn ein KFZ Hersteller sein neues Model „Bauherrenkutsche“ nennen würde - wer der Hersteller ist.  Nichts einfacher als das herauszufinden. Die Marke „Bauherrennotruf „ ist eingetragen unter der Registernummer 30710998 bei  „Deutsches Patent und Markenamt“ Die Inhaberin der Marke ist dort ebenso genannt. Das ist Frau Peymann, Angelika Margarete Lisbeth. Daher nicht Herr Nilson. Es handelt sich beim Bauherrennotruf auch nicht um eine gemeinnützige Organisation sondern lediglich um eine geschützte Marke.
Nun stellt sich weiterhin die Frage warum Frau Peymann eine Marke schützen lässt. Frau Peymann muss also irgendwie eine Unternehmung führen welche eine Marke schützt.
Nichts leichter als das herauszufinden. Im Handelsregister A des Amtsgerichts in Lüneburg unter der Registernummer HRA 201395 ist Frau Peymann eingetragen als Inhaberin der Firma EBB Effektives Baumanagement und Baukonzepte mit Sitz in Seevetal. Daher verstehe ich die Marke „Bauherrennotruf“ so, dass dieses eine geschützte Marke der von Frau Peymann geführten Firma ist.
Was aber hat Herr Nilson dann für eine Funktion. Es wird doch behauptet er hätte den Bauherrennotruf gegründet und warum ist er nicht selbst der Inhaber der Firma EBB Effektives Baumanagement ?
Auf jeden Fall tritt er auf in Rundfunk und Fernsehen als Bauherrennotrufhelfer !
Fragen über Fragen stellen sich mir jetzt hier !
Eine Frage ist folgende: Hat Herr Nilson die Aufgabe bzw. das Interessen in Not geratenen verzweifelte Bauherren welche den kostenlosen Anruf (bis auf die Telefongebühren) beim Bauherrennotruf vornehmen und in Ihrer Verzweifelung Ihr Leid klagen in einen Beratervertrag mit EBB Effektives Baumanagement zu führen und darüber hinaus einen Vertrag mit einer von ihm bevorzugten Rechtsanwaltskanzlei zu führen. Möglicherweise könnte hierbei Herr Nilson seine Ausbildung und Kenntnisse in Neurolinguistisches Programmieren (NLP) nutzen.         
Auf jeden Fall habe ich für den EBB und RA Zirkus einen 5-stelligen Euro Betrag bezahlen müssen und bin jetzt tiefer in der Kostenfalle drin als zum Zeitpunkt der Insolvenz meines Bauunternehmers.  :cry:
Ich kann jedem nur abraten. “Bitte rufen Sie niemals beim Bauherrennotruf an“ Gehen Sie zu einem Fachanwalt für Baurecht in Ihrer Nähe. Ich kann Ihnen auch sagen, dass die Bauleitung von EBB nichts bringt. Beispiel Innenverputz. Wenn der aufgebracht wird, dann kommt Herr Nilson nach der Austrocknung und kritisiert die ausgeführten Arbeiten. Während der Arbeiten habe ich Herrn Nilson nicht auf der Baustelle gesehen, da hätte er evtl. noch etwas retten können.       
Zu der Frage ob Herr Nilson Interesse hat Aufträge über den Bauherrennotruf für EBB zu sammeln sei noch erwähnt, dass Herr Nilson und Frau Peymann in häuslicher Gemeinschaft leben. Er nennt Sie jedoch bei frisch geangelten Bauherren in Not seine Chefin.  :idea:
Grüße
Siegfried
   

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Pfusch am Bau / Bauschäden / Re:Bauherrennotruf
« am: 25. April 2013, 08:54:52 »
Hallo,

die Internetseite von EBB Effektives Baumanagement oder EPM Cooperation wurde am 24.04.2013 aufgelöst. Ich finde auch keine neue Seite. Wenn man dort anruft geht auch keiner an das Telefon ! Ist jemandem irgend etwas bekannt über den Verbleib der beiden Bauhelfer ?
Sind die etwa auf der Flucht ?  :??

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried  

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Pfusch am Bau / Bauschäden / Re:Bauherrennotruf
« am: 15. Januar 2013, 20:29:50 »
Sehen wir mal nach was Herr Nilson auf der Internetseite Xing schreibt:

Persönliches:

Ich biete:
Baudiplomingenieur (FH) /
Maurermeister /
Architekt /
Krisenmanager im Bauwesen ---> National u. International / Planung u. Durchführung von großen Wohnbauprojekten, sowie Ingenieurbauprojekten.
Fachgerechte Baugutachten.


Also Herr Nilson, wenn ich Ihnen einmal einen guten Rat geben kann - als guter Freund sozusagen- dann veröffentlichen Sie bitte schnellstens Ihre Qualifikationsnachweise.
Diese könnten Sie als PDF Datei auf der Internetseite von EBB Baumanagement & Baukonzepte oder dem Bauherrennotruf einstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried  

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Pfusch am Bau / Bauschäden / Re:Bauherrennotruf
« am: 15. Dezember 2012, 20:11:56 »
Habe heute ein wenig recherchiert,

der Anruf beim Bauherrennotruf ist insoweit kostenlos bis auf die normalen Telefongebühren. Hast Du dann Herrn Nilson am Apparat wirst Du dahingehend beraten, dass alles noch viel schlimmer kommen wird. Bis hin, dass der Bauherr selber sich strafbar macht.
Aber es gibt einen Ausweg aus der aussichtslosen Situation: Einen Vertrag mit EBB und einem Rechtsanwalt. Zusammen rund 6000,- Euro.

Ich habe weiterhin recherchiert:

1. Die Firma EBB wird mit Handelsregistereintrag geführt als Firma zur Verbreitung von Informationen. Mit Baumanagement und Baukonzepten hat das wohl nur grenzwertig etwas zu tun.

2. Die Geschäftsführerin von EBB unterhält ein Nagel und Fußpflegestudio unter gleicher Geschäftsanschrift wie EBB.

3. Die Geschäftsführerin von EBB sucht im Internet eine Beschäftigung um Katzen zu betreuen.

Das lasse ich mal so ohne Kommentar stehen. Einfach googlen nach Angelika Peymann.

Tschau Euer Siegfried 

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Pfusch am Bau / Bauschäden / Re:Bauherrennotruf
« am: 10. Dezember 2012, 21:25:17 »
Hallo, ich habe auch beim Bauherrennotruf angerufen. Musste auch alle Unterlagen kopieren und versprochen wurde unheimlich viel. Viel vom Versprochenem wurde bisher nicht realisiert. Ich hatte immer das Gefühl als ob meine kopierten Akten niemals gesichtet wurden. Immer wieder wurde nach Dingen gefragt welche ich den Akten beigefügt hatte. Langsam bekomme ich das Gefühl als ob ich bei einem örtlichen Rechtsanwalt besser aufgehoben wäre. Es wird viel erzählt über Strategie aber es wurde mir niemals eine Strategie vorgelegt. Es kommt mir so vor, als ob ich in eine finanzielle Situation geführt werden soll - in welcher ich noch nicht einmal eine Briefmarke für einen Brief an einen Rechtsanwalt bezahlen kann.
Ich meine es ist doch so: Als betrogener Bauherr stehst Du mit dem Rücken an deiner Hauswand und das Schicksal hat den Dolch auf Deine Brust vor Deinem Herzen positioniert. Jegliche Kosten für Bauscheinheilige wie (Rechtsanwälte, Gutachter, Berater) lassen den Dolch tiefer in Deine Brust stechen und irgendwann bist Du in der Situation wo nur 50 Euro im Monat Dein finanzielles Ende bedeuten oder der Dolch Dein Herz durchbohrt.

Wie ging es weiter mit dem Bauherrennotruf ?     

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