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Bauen Allgemein => Baufirmen => Thema gestartet von: bastelazubi am 16. Oktober 2018, 10:25:24

Titel: Sicherheitsunterweisung bei der Jahreshauptversammlung - was muss rein?
Beitrag von: bastelazubi am 16. Oktober 2018, 10:25:24
Tach,

die Firma, in der ich arbeite, hat bald (Mitte November) Jahreshauptversammlung, das heißt, alle Mitarbeiter treffen sich und besprechen das Wichtigste. Der Sicherheitsbeauftragte hält am Beginn der Versammlung normalerweise jedes Jahr einen kleinen Vortrag mit den wichtigsten Informationen zu den Sicherheitsmaßnahmen.

Unser Sicherheitsbeauftragter geht aber mit Ende Oktober in Pension und deshalb hab ich heuer die Ehre, die Präsentation zu liefern. Die Schulung zu diesem Thema ist bei mir aber schon etwas länger her und jetzt bin ich nicht mehr so ganz auf dem neuesten Stand. Was muss ich unbedingt erwähnen? Was kann ich weglassen? Ich will da ja auch nicht stundenlang vorne stehen.

Dankbar über jede Hilfe!
Titel: Re: Sicherheitsunterweisung bei der Jahreshauptversammlung - was muss rein?
Beitrag von: massimo am 16. Oktober 2018, 11:41:38
Hey hey,

Als momentaner Sicherheitsbeauftragter meines Betriebs kann ich dir sagen: Das ist alles halb so wild.

Die Unterweisung bei der Jahreshauptversammlung ist eh schon Standard, und es hat sich wahrscheinlich seit deiner Schulung noch nicht wahnsinnig viel geändert, egal wie lange die zurückliegt. Hauptsächlich musst du deine Kolleginnen und Kollegen über so Sachen wie Fluchtwege, Brandschutzmaßnahmen, Sicherheitskleidung etc. aufklären, also ihnen genau das sagen, was sie eigentlich eh schon lange wissen sollten.

Meine Präsentation hält sich ziemlich nah daran, was auf dieser Seite steht: https://www.unterweisung-plus.de/wichtige-unterweisungsinhalte-die-sie-1-mal-im-jahr-ansprechen-muessen/
Dort findest du alle Informationen, die du für den Vortrag brauchst. Wenn du noch fragen hast, kannst du mir gerne schreiben.

Massimo